Eintrag BZRG und Sicherheitsüberprüfung

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
andain
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Eintrag BZRG und Sicherheitsüberprüfung

Hallo zusammen.
Ich glaube das mich meine Vergangenheit in meiner Zukunft die ich über viele Jahre aufgebaut habe wieder einholen wird.
Ich wurde vor 12 Jahren zu 180TS verurteilt und habe nun meinen Traumjob und Arbeitsvertrag vor mir liegen und hier wird eine Sicherheitsprüfung verlangt und ich habe das Gefühl diese nicht zu bestehen durch meine Vergangenheit.
Es geht um eine Prüfung nach S03 vpS (erweiterte Sicherheitsüberprüfung Sabotageschutz)
Lohnt es sich diese Einwilligung Überprüfung abzusenden? Ich habe einen guten Eindruck hinterlassen und alles Tests erfolgreich abgeschlossen einschließlich Drogenscreening u.s.w. und jetzt denke ich die Aussichten sind sehr schlecht.
Was würdet ihr mir raten? Ich weiß nicht weiter :(

-- Editiert von andain am 21.10.2017 12:54

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Was würdet ihr mir raten? Das Bundeszentralregistergesetz zu lesen, und darin konkret den § 46 - dann werden Sie nämlich feststellen, daß der Eintrag gelöscht ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
dann werden Sie nämlich feststellen, daß der Eintrag gelöscht ist.

Ja das sollte mittlerweile getilgt sein.

@andain:
Was war das für eine Verurteilung? Und gab es nach dem Urteil weitere Kontakte mit der Polizei, auch eingestellte Verfahren? Bei einer SÜ2/Sabotageschutz wird man auch Auskunft von der Polizei anfordern, und wenn die Sache von vor 12 Jahren dort noch nicht gelöscht wurde wäre das unschön. Normalerweise wird das nach 10 Jahren ausgesondert, aber wenn das "vergessen" wurde oder durch einen weiteren Vorgang mitgezogen wird, kommt es ans Tageslicht.

Ansonsten ist die Sache einfach: Wenn Du die SÜ nicht angehst bekommst Du den Job auf keinen Fall, wenn Du sie versuchst ist es möglicherweise Dein Traumjob. Ahnst Du meinen Vorschlag? ;)

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andain
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry für die späte Antwort. Habe leider keine Forumsbenachrichtung bekommen.
Ich ahne was sie meinen.
Aktuell bin ich im Job und muss sagen ist wirklich in jeder Hinsicht meine Traumjob. Ich hoffe es bleibt dabei.
LG

0x Hilfreiche Antwort

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