Einstellung

21. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Einstellungsprobleme?
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung

Ich wurde zweimal zu unter 90 Tagessätzen verurteilt. Letztes mal im Juli 2002. Soweit ich weiß standen somit beide Verurteilungen bis Juli 2005 im Polizeilichen Führungszeugnis P. Ich muß jetzt für eine neue Arbeitsstelle ein Polizeiliches Führungszeugnis O beantragen. Stehen die Verurteilungen dort nach drei Jahren drin? Vielen dank schon mal für etwaige Hilfe und Antworten! lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nein, die Tilgungsfristen von 'N' (nicht P) und 'O' sind die selben.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Einstellungsprobleme?
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Schönes WE

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

äääh, mag sein, daß ich mich irre. Aber soweit ich mich erinnere verlängert sich die Tilgungsfrist um die Dauer der Strafe...

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

@ Bewährungshelfer:

Sie erinnern sich richtig. Allerdings bezieht sich das nur auf Freiheitsstrafen.

Gruß vom mümmel

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