Einstellung? Ladendiebstahl Wiederholungstäter

24. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Alexis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung? Ladendiebstahl Wiederholungstäter

Hi!

Bin heute zum zweiten mal beim Ladendiebstahl erwischt worden. Zwei Batterienpack. gesamtwert ca. 22 Euro. Habe leider schon mehr Dummheiten gemacht!
Im Juni 2001 Umgang mit gefährl. Abfällen, im Dezember 2001 Ladendiebstahl und im August 2003 Erschleichen von Leistungen!

Alle Straftaten wurden gegen eine Geldauflage eingestellt.

Ich bin 29 Jahre alt lebe in Niedersachsen und habe nur ein geringes Einkommen, ca. 300 Euro mtl.
Meine Fragen.

Kann ich nochmal mit einer Geldauflage rechnen obwohl ich jetzt Wiederholungstäter bin?

Wenn nein mit welcher Strafe muß ich rechnen evt. TS?

Falls ich diese nicht bezahlen kann, bzw nicht überweise was passiert dann?

Danke für die hoffentlich folgenden Antworten!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Guten Abend,

sie schreiben selbst, jetzt die vierte Straftat innerhalb kurzer Zeit begangen zu haben. Bisher wurde immer eingestellt. Aus welchem Grund sollte man denn jetzt nochmal einstellen ? Kein Straftäter hat einen Anspruch auf Einstellung des Verfahrens. Die Einstellung ist eine "zweite Chance". Diese zweite Chance haben sie bereits verbraucht. Sie haben sogar noch eine dritte Chance bekommen; auch diese haben sie nicht genutzt. Wenn man Mehrfachtäter wie Sie nicht verurteilt, dann könnte ja jeder machen was er will in diesem Land. Sorry, für die deutlichen Worte, aber das dürfte auch die Ansicht vieler Staatsanwälte sein. Ich würde mir keine großen Hoffnungen machen, dass die Sache eingestellt wird. Trotzdem alles Gute.

MfG,

D. Lamottke

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Falls ich diese nicht bezahlen kann, bzw nicht überweise was passiert dann?


Du kannst Ratenzahlung oder Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Zahlst Du die Raten nicht, oder leistet die Arbeit nicht ab, wird Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.

PS: Mit einer Einstellung würde auch ich nicht rechnen.

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alexis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Das ich bestraft werden muß ist klar.
Ich wollte mich nur über die Möglichkeiten meines kommenden Strafverfahrens informieren. Da ich voraussichtlich diesmal einen Strafbefehl erhalte und eine höhere Strafe, hoffe ich mal daraus endlich zu lernen und von nun an straffrei zu bleiben.

Danke für eure Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen