Einstellung Ermittlungsverfahren

13. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nicola
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Einstellung Ermittlungsverfahren

Hallo,
ich habe eine Frage zu Einstellungen von Ermittlungsverfahren. Mein Nachbar beschuldigt mich ständig bei der Polizei wegen irgendwelchen erfundenen Geschichten. Da sind zum Beispiel Anzeigen wegen Hausfriedensbruch (ich soll nachts auf seinem Grundstück rumgelaufen sein) Sachbeschädigung (seine Hecken drücken gegen seinen Zaun, der dadurch deformiert wird und ich bin daran schuld..:-). Das geht jetzt schon seit Jahren so. Bisher wurde, nachdem ich bei der polizeilichen Vernehmung" meine Unschuld beweisen konnte, von der Staatsanwaltschaft die "Ermittlungsverfahren gegen mich Eingestellt".
Ziehen diese ganze Anzeigen meines Nachbarn und die Einstellungen der Staatsanwaltschaft irgendwelche Eintragungen nach sich oder entstehen dadurch Nachteile für mich beui anderen (künftigen ) Vergehen?
Vielen Dank!!!
Mfg

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Verfahren sind ja wohl aufgrund mangelndem Tatverdacht eingestellt worden, also nach § 170(2) StPO .

Es erfolgt ein Eintrag für 2 Jahre ins ZStV nach § 494 StPO . Dort haben nur Strafverfolgungsbehörden Einblick, und auch nur zum Zwecke der Strafverfolgung

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Nicola
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Dann müsste ich inzwischen einige Einträge haben? Das würde ja heissen, sobald jemand einen Anzeigt, auch wenn der Tatvorwurf an den Haaren herbeigezogen ist, man jedesmal einen Eintrag bekommt?
Bisher habe ich gegen diese unverschämtheit nichts unternomen, da mein Anwalt gemeint hat, ich solle mich nicht auf des Niveau meines Nachbarn herablassen. Aber wenn das so ist wie sie schreiben, lasse ich mir das nicht mehr bieten. Traurig das so etwas in Deutschland möglich ist und jeder jeden ohne Grund anzeigen kann...
Welche Handhabe habe ich denn gegen meinen Nachbarn? Kann ich die Eintragungen wieder löschen lassen?

Im Schreinben der Staatsanwaltschaft steht nur "In dem Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung. Ich habe das Verfahren eingestellt."
Keinerlei Angaben über irgendwelche §§

-- Editiert von Nicola am 15.02.2004 18:01:33

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Eintragungen werden automatisch 2 Jahre nach Eintrag der Letzten gelöscht.
Aber wie schon gesagt, ins ZStV haben nur Straverfolgungsbehörden im Rahmen neuer Verfahren Einsicht. Das kann ja auch von Vorteil sein. Wenn sie Dich wieder anzeigt, und man sieht, daß sie Dich schon zig mal wegen ähnlicher Sachen angezeigt hat, wird man gar nicht mehr groß ermitteln.

Du kannst die Nachbarin wegen "falscher Verdächtigung" anzeigen. Wenn sie es außer der Polizei auch noch anderen erzählt, kannst Du auch Anzeige wegen "übler Nachrede" stellen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Nicola
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort, Bob.
Sie braucht es nicht anderen zu erzählen, die ganze Nachbarschaft bekommt das ja mit, wenn die Polizei jedesmal bei uns klingelt.

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