Hallo,
Wie sieht es mit der unschuldvermutung aus ,wenn nach §154 .1.1 eingestellt wurde ?
Wird die Einstellung
in das polizeiliche Computersystem gespeichert?
Wann wird gelöscht?
Einstellung § 154 Polizei sspeichen ?
19. Dezember 2016
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Frage vom 19. Dezember 2016 | 16:44
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Einstellung § 154 Polizei sspeichen ?
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2016 | 17:03
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Wird die Einstellung in das polizeiliche Computersystem gespeichert? Nö. Das Verfahren an sich wird aber schon gespeichert. Und mit einer Einstellung nach § 154 hat man auch keine Chance für eine vorzeitige Löschung.
Wann wird gelöscht? Nach 10 Jahren, sofern man in der Zeit nicht erneut auffällt. By the way sagt § 154 ja aus, daß im Hinlick auf andere Verfahren eingestellt wird - da sind die INPOL-Einträge, die man so hat, wahrlich das kleinste Problem...
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