Einstellung § 154 Polizei sspeichen ?

19. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go401232-64
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Einstellung § 154 Polizei sspeichen ?

Hallo,

Wie sieht es mit der unschuldvermutung aus ,wenn nach §154 .1.1 eingestellt wurde ?

Wird die Einstellung in das polizeiliche Computersystem gespeichert?

Wann wird gelöscht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wird die Einstellung in das polizeiliche Computersystem gespeichert? Nö. Das Verfahren an sich wird aber schon gespeichert. Und mit einer Einstellung nach § 154 hat man auch keine Chance für eine vorzeitige Löschung.
Wann wird gelöscht? Nach 10 Jahren, sofern man in der Zeit nicht erneut auffällt. By the way sagt § 154 ja aus, daß im Hinlick auf andere Verfahren eingestellt wird - da sind die INPOL-Einträge, die man so hat, wahrlich das kleinste Problem...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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