Habe heute die Einstellungsverfügung der StA bekommen; ein Verfahren gg. mich wg. Erschleichen von Leistungen wurde gm. §153 Abs. 1 StPO
eingestellt.
Was sagt das aus?Das man dachte ich bin schuldig aber zu geringe Schuld?
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Einstellung §153 Abs.1
5. Februar 2011
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Frage vom 5. Februar 2011 | 14:48
Von
Status: Schüler (331 Beiträge, 211x hilfreich)
Einstellung §153 Abs.1
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#1
Antwort vom 5. Februar 2011 | 16:24
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
So ähnlich.
Bei § 153 StPO
wird die Schuldfrage offengelassen. Es wird auf eine weitere Klärung der Schuldfrage verzichtet, weil die Schuld, selbst wenn sie nachgewiesen würde
, gering wäre
.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 5. Februar 2011 | 20:09
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Richtig. Die Betonung liegt auf wäre . Es sagt also nichts über die Schuld aus.
Und jetzt?
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