Hallo, hab mal ne Frage, ich hab nen Strafbefehl bekommen den ich annehmen wollte, mein Anwalt hatte allerdings Einspruch eingelegt um die Frist zu wahren da er im Urlaub war als der gekommem ist. Wir haben darüber gesprochen und ich sagte er möchte das bitte zurück nehmen da das Urteil ok ist. Er sagte er macht das.
2 Monate danach bekamm ich eine Vorladung zu einer Verhandelung. Ich rief den Anwalt an und er sagte er hatte wohl vergessen den Einspruch zurück zu nehmen.
Das hat er dann direkt gemacht. Nun hab ich nen neuen Strafbefehl bekommen der ist allerdings höhrer. Ist dsa rechtens und kann man evtl den alten Strafbefehl mit dem richter noch absprechen oder ist jetzt zwangsläufig der neue geltend?
Was ist mit den 400 Euro mehr? muss ich die Tragen? hier liegt ein klarer Anwaltsfehler vor. Kann mir jemand weiterhelfen?
Einspruch beim Strafbefehl verpennt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Geht es denn um dieselbe Sache, also um dieselbe Tat?
Wenn ja, kann es keine zwei rechtskräftigen Strafbefehle geben, denn das wäre eine unzulässige Doppelbestrafung.
Wenn Ihr Anwalt den Einspruch gegen den ersten Strafbefehl zurückgenommen hat, müsste dieser Strafbefehl rechtskräftig geworden sein. Den zweiten - wenn es um dieselbe Sache geht - dürfte es dann nicht geben.
Vorschläge:
Mit Anwalt sprechen und um Aufklärung bitten.
Mit der zuständigen Geschäftsstelle des Amtsgerichts sprechen und um Aufklärung btiten.
Gegen den zweiten Strafbefehl vorsorglich Einspruch einlegen und die obige Problematik schildern.
Es geht da um runtergeladene Filme im zweiten ist es genau die selbe tat nur stehen jetzt statt 13 filme 15 drin. Ist aber ein und das selbe. Trotzdem hinfällig?
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Ohne genaue Schilderung der Tatvorwürfe kann nicht beantwortet werden, ob es sich um eine einheitliche Tat oder in den beiden Strafbefehlen jeweils um gesonderte Taten handelt.
--- editiert vom Admin
Also ich schilder dann mal
ich habe bei einer bekannten Seite (FTPwelt.com) Filme runtergeladen und hatte eine Hausdurchsuchung.
Daher ist das. Da steht alles gleich drin, ist einfach nur ein neuer Strafbefehl da mein Anwalt erst nach der 2 Wochen frist den Einspruch zurück genommen hat und ihn damit dann akzeptiert hat.
Alles gleich. Nur 20 Tagessätze mehr
da mein Anwalt erst nach der 2 Wochen frist den Einspruch zurück genommen hat und ihn damit dann akzeptiert hat.
Ja eben. Somit wird der alte Strafbefehl rechtskräftig (also der mit den 20 Tagessätzen weniger) und es kann nicht einfach ein neuer (höherer) erlassen werden...
Da müssen Sie noch mal mit Ihrem Anwalt Rücksprache halten, was da passiert ist.
Die Aktenzeichen der Strafbefehle sind auch exact gleich, oder ?
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
genau das gleiche aktenzeichen sogar das Datum vom alten wurde übernommen
Dann ist da irgendwas nicht richtig. Fragen Sie beim Anwalt oder beim Gericht/be i der Staatsanwaltschaft nach.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ja ich hab nächste woche nen Termin.
Wie gesagt ist grundsätzlich eh seine Schuld da er den Einspruch nicht in der zwei Wochenfrist zurück genommen hat.
Aber wenn das Egal ist. Dann bin ich beruhigt
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