Einspruch Strafbefehl - wie soll ich das formulieren?

21. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
dmx111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch Strafbefehl - wie soll ich das formulieren?

Hi

Hab die Tage einen Strafbefehl wegenVergehen nach dem Urheberrecht bekommen. Möchte dem Staatsanwalt einen Einspruch zukommen lassen und ein Angebot für eine höhere Geldstrafe. Damit die Vorstrafe entfällt. Hab schon mit ihm telefoniert, das geht in Ordnung.


Würd nur gern wissen was ich in den Brief schreiben muss und wie ich ihn formulieren sollen?



Thanx

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei einer höheren Geldstrafe entfällt die Vorstrafe keineswegs. Bei einer Geldauflage entfällt sie.

Betrifft: mein Strafverfahren X Cs XX Js XXXX/XX

'Ich bitte darum, daß Verfahren gegen mich gem. § 153a StPO gegen die Zahlung von X € einzustellen.'

+++fertig+++

Anstatt der Xe oben in 'meinem' Aktenzeichen müssen Sie natürl. die Ziffern Ihres Aktenzeichens einsetzen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Außerdem sollte beim zuständigen Amtsgericht fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden, sonst wird der nämlich rechtskräftig...

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#3
 Von 
dmx111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

DANKE :)

reicht der eine Satz schon aus? muss ich nichts näher erläutern?

Ansonst geht es in Ordnung wenn ich den Brief ganz normal wie einen Geschäftsbrief gestalte?



Thanx

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

muss ich nichts näher erläutern?

Das haben Sie doch schon telefonisch getan, denke ich ?!

Sie können auch schreiben:

'Unter Bezugnahme auf das Telefonat mit StA soundso bitte ich darum...'

Ansonst geht es in Ordnung wenn ich den Brief ganz normal wie einen Geschäftsbrief gestalte?

Jo.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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