Habe heute in meinem Briefkasten ein Brief von der Polizei gefunden.
Der Betreff :Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrug i.Z.m. Angeboten im Internet.
Erst mal ist mir kotzübel geworden.
Mein Fall: Ich habe über Ebay ein Handy verkauft und verschickt, dies ist jedoch nie angekommen laut dem Käufer. Mein Fehler ist das ich von der Post keine Quittung und kein Durchschlag habe und dies natürlich auch nicht sehr vorteilhaft ist,aber war im Stress und habe nicht daran gedacht.
Darauf wollte der Käufer sein Geld zurück aber wollte ja auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben und hatte das Mobiltelefon wegen der finanziellen Lage verkauft.
Die ganzen Belege waren bei dem Telefon dabei und mit was soll ich jetzt bitte was belegen können?
Somit habe ich den Kopf in den Sand gesteckt(was natürlich nicht korrekt war)
1. Was soll ich nun machen?Auf jedenfall bei der Polizei erst mal erscheinen oder?
2.Was kommt auf mich zu?Und mit was habe ich zu rechnen?
3.Wird das ins Führungszeugnis eingetragen?
Mit vielen Grüßen Lugh
Einladung zur Polizei wegen Ermittlungsverfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn Sie es als Päckchen verschickt haben (was bei einem ebay-Verkauf nicht sehr klug ist, weil es keinen Absende-Nachweis gibt), hat man nie einen Nachweis.
Was genau meinen Sie mit Kopf-in-den-Sand-stecken? Hat Sie der Käufer angeschrieben/angemailt und Sie haben nicht reagiert?
1. Sie können zur Polizei gehen, müssen das aber nicht. Sie können Ihre Sicht der Dinge auch schriftlich zu den Akten geben, wenn Sie das wollen.
2. Derzeit sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren.
Der Grund, weshalb Ihnen noch keiner geantwortet hat, wird sein, dass es praktisch unmöglich ist, etwas auch nur annähernd handfestes zu sagen. Es kann sein, dass die StA findet, dass Ihre Angaben plausibel klingen, dann wäre im Falle der Anklageerhebung nicht mit einer Verurteilung zu rechnen. Also würde das Verf. eingestellt werden. Es kann auch sein, dass die StA anklagt und es der Hauptverhandlung überlassen bleibt, was rauskommt.
Zur Strafhöhe kann ebenfalls nichts gesagt werden. Vorstrafen? Wert des Handys?
3. Geldstrafen über 90 TS und Freiheitsstrafen über 3 Mo. werden in das Führungszeugnis eingetragen.
Ups da war der wastl richtig und schneller.
Hier ein vergleich: http://www.123recht.net/Warenbetrug__f21217.html
MfG
-- Editiert von 123DetTe am 24.01.2009 19:24
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Mit dem Kopf-in-den-Sand hab ich gemeint das ich mir wünschte das es sich von alleine regelt und nicht mehr geantwortet
Aber wenn ich nicht erscheine könnte doch der Verdacht aufkommen das ich wirklich was zu verbergen habe oder?
Also,hab heute den Brief bekommen und dann ist es noch nicht vor dem Staatsanwalt gelandet oder?
Habe es als DHL Paket versendet.Hatte das zu Hause verpackt und den Packsticker draufgeklebt und den Durchschlag eben zu Hause gelassen und somit habe ich ja kein wirklichen Beleg.
Der Wert, also Verkaufswert beläuft sich inkl. Porto auf knapp 400 Euro und ich bin nicht vorbestraft und auf irgendeiner Weise aufgefallen.
Hi,
wenn Sie nicht erscheinen, verzichten Sie auf Ihr Recht, was zu der Sache zu sagen - mehr nicht. Und beim Staatsanwalt ist es noch nicht gelandet, aber das kommt noch. Die Polizei darf nämlich keine Verfahren einstellen oder Anklagen erheben - was aus der Sache wird, entscheidet der Staatsanwalt.
Gruß vom mümmel
Wenn Sie sich nicht zu dem Tatvorwurf einlassen, muss anhand der sonstigen Beweismittel entschieden werden. Und danach käme man zu dem Ergebnis, dass voraussichtlich ein Betrug vorliegt - einfach weil es nichts gibt, was dagegen spricht.
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