Eingestelltes Verfahren - Eintrag?

15. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
fritzchen97
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Eingestelltes Verfahren - Eintrag?

Guten Abend,

ich werde im nächsten Jahr mein Jurastudium antreten und lese dieses Forum sehr interessiert. Nur bei den ständigen Nachfragen bzw. den teils konträren Antworten bezüglich eines Jurastudiums mit Vorstrafe erwachen in mir hoffentlich unbegründete Sorgen: 2007 (ich 17 Jahre alt) war ich in einen Ladendiebstahl involviert, das Verfahren wurde jedoch eingestellt (laut § 45 Abs. 1)

Über den Eintrag im Jugendregister bin ich mir bewusst, aber kann mich dieses eingestellte Verfahren irgendwann wieder einholen?

Danke!

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-- Editiert am 15.11.2009 20:43

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fritzchen97
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Also sind eingestellte Verfahren generell unbedenklich? Vorausgesetzt es gibt keinen Wiederaufnahmegrund..

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fritzchen97
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Dankeschön.

Ich habe natürlich nicht vor weiter aufzufallen, aber vorausblickend ist es natürlich immer ein besseres Gefühl "auf Kurs" zu sein.

Schönen Abend noch.

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