Guten Abend,
ich werde im nächsten Jahr mein Jurastudium antreten und lese dieses Forum sehr interessiert. Nur bei den ständigen Nachfragen bzw. den teils konträren Antworten bezüglich eines Jurastudiums mit Vorstrafe erwachen in mir hoffentlich unbegründete Sorgen: 2007 (ich 17 Jahre alt) war ich in einen Ladendiebstahl involviert, das Verfahren wurde jedoch eingestellt (laut § 45 Abs. 1)
Über den Eintrag im Jugendregister bin ich mir bewusst, aber kann mich dieses eingestellte Verfahren irgendwann wieder einholen?
Danke!
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-- Editiert am 15.11.2009 20:43
Eingestelltes Verfahren - Eintrag?
15. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2009 | 19:58
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Eingestelltes Verfahren - Eintrag?
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#1
Antwort vom 15. November 2009 | 20:56
Von
Status: Schüler (277 Beiträge, 90x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. November 2009 | 21:07
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Also sind eingestellte Verfahren generell unbedenklich? Vorausgesetzt es gibt keinen Wiederaufnahmegrund..
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#3
Antwort vom 15. November 2009 | 21:33
Von
Status: Schüler (277 Beiträge, 90x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 15. November 2009 | 21:47
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Dankeschön.
Ich habe natürlich nicht vor weiter aufzufallen, aber vorausblickend ist es natürlich immer ein besseres Gefühl "auf Kurs" zu sein.
Schönen Abend noch.
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