Eingestellte Ermittlungsverfahren

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
pal381440-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingestellte Ermittlungsverfahren

Hallo zusammen,
Hatte vor 2 Jahren einen Ermittlungsverfahren am laufen gehabt und musste am Ende der Ermittlung (Es ist eine Einstellung erfolgt) eine Geldbuße in Höhe von 1000 EUR zahlen. Vor kurzem habe ich eine Einischt ins Bundeszentralregister genommen, wo keine Enträge zu sehen waren. Auf meinem Führungszeugnis sind ebenfalls keine Einträge vorhanden. D.h., dass ich keinerlei Vorstrafen habe. Die Frage ist nun, ob ich somit bei der Polizei eingestellt werden kann?
Ich habe nämlich alle Prüfungen bestanden und warte nur noch auf die Zusage von der Polizei. Die meinten vor einigen Tagen, dass ich zwar angenommen worden bin, jedoch dass die auf meine Ermittlungsakte warten. Könnte es ein Problem geben?

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Zumindest grundsätzlich ist es so, daß die Polizei wesentlich tiefere Einsicht in die Historie hat als "nur" FZ und BZR.
Ab welchem konkreten Ergebnis man dann "nicht mehr eingestellt" wird, weiß ich jedoch nicht.

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""

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Man wird schauen, ob die Art, die Ausführung und die Umstände der Straftat gegen Ihre für den Polizistenberuf norwendige Zuverlässigkeit (und letztlich gegen eine
Verbeamtung) spricht.

Bei z.B. "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" § 86a StGB würde das zieml. sicher der Fall sein.

Bei einer z.B. einmaligen Schwarzfahrt mit dem Bus nicht unbedingt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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