Einbruch ohne Diebstahl

21. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
fusii
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbruch ohne Diebstahl

Hallo

ich bin 16 jahre alt und habe vor kurzem mit 3 freunden auf einem älteren übungsgelände 5 container mit vorhangschlössern aufgebrochen. in 2 containern waren motorräder, in den anderen waren teilweise gar nichts oder bezinkanister. wir haben nichts gestohlen sondern nur die vorhangschlösser aufgebrochen und die container geöffnet.
ein freund, der eine woche davor ein motorrad von dort gestohlen hatte, wurde dann mit dem motorrad erwischt und um seine strafe zu mindern hat er uns verraten.
jetzt möchte ich wissen mit was für strafen wir rechnen können
und was das für auswirkungen auf meinen führerschein hat, weil ich den L17 mache und ich in 4 monaten 17 werde.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ein Einbruch ohne Diebstahl ist halt ein versuchter Diebstahl und zwar im besonders schweren Fall, §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 2 ("verschlossenes Behältnis"). Aus der Sicht des Diebes ist es halt Pech, wenn in den Containern nichts drin ist, unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ist es aber Glück, denn der Versuch kann günstiger bestraft werden.

Einem Ersttäter wird vor dem Gericht nicht der Kopf abgerissen, aber die Sache ist nicht ganz ohne. Der Führerschein hat mit der Straf nichts zu tun.

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