Einbruch - Nimmt die Polizei Fingerabdrücke bei einer aufgebrochenen Tür?

12. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
PBS582
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Einbruch - Nimmt die Polizei Fingerabdrücke bei einer aufgebrochenen Tür?

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.Meine Freundin (19) wurde vor 2 Monaten von ihrer Alkoholkranken Mutter rausgeschmissen.Da Sie Verschuldet ist und nicht an die Post kommt,haben wir dort geklingelt und da keiner zuhause war,habe ich ihr die Wohnungstür Aufgebrochen.
Sie hat Ihrer Mutter gesagt,dass Sie es alleine war aber durch eine dritte Person kam heute ein Anruf von der Mutter die mir nur sagte das die Anzeigen gegen mich und ihre Tochter laufen.
Aber es gibt keine Beweise dafür das ich dort war,bis auf eine sache villeicht und da kommen wir zu meiner Frage.
Nimmt die Polizei Fingerabdrücke bei einer aufgebrochenen Tür?Kann die Polizei auf meine Fingerabdrücke bestehen?Und Welche Strafen können uns erwarten?Ich bin nicht vorgestraft,bei meiner freundin weiss ich es nicht.

Ich Danke im Vorraus
Mfg
PBS582

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> bei meiner freundin weiss ich es nicht. <hr size=1 noshade>


Mhm.

Du kennst Deine Freundin echt gut.

Aber um deine Fragen weitergehend zu beantworten.

Wie alt seit Ihr? (Wichtig für das Strafmaß)

Habt Ihr aus der Wohnung etwas mitgenommen, wenn ja was?

quote:<hr size=1 noshade> Nimmt die Polizei Fingerabdrücke bei einer aufgebrochenen Tür? <hr size=1 noshade>


Ziemlich sicher, sogar. Es sei denn es ist dunkel und die K-Wache kommt nicht mehr. (kleiner Witz, verstehen nur Insider)

Im Erst Ja vermutlich hat die Polizei Fingerspuren gesichert.

quote:<hr size=1 noshade> Kann die Polizei auf meine Fingerabdrücke bestehen? <hr size=1 noshade>


Ja, kann Sie. Die Maßnahmen können auch gegen Ihren Willen, (unmittelbarer Zwang durchgeführt werden. (§ 81b StPO )

quote:<hr size=1 noshade> Und Welche Strafen können uns erwarten? <hr size=1 noshade>


Dazu müsste ich wissen wie alt Sie, und Ihre Freundin sind.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PBS582
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich bin 17 und meine Freundin 19.
Man erzählt sich nicht beim ersten date welche Vorstrafen man hat ;)

Also würde es für mich bedeuten,dass es besser wäre meine Aussage zu verweigern statt versuchen geschickt zu mogeln?

Aus der Wohnung entfernt wurde nichts!
Nur der Türrahmen würde beschädigt.

Meine Freundin ist heute mit einem Freund zu Ihrer Mutter gegangen um noch etwas aus der Wohnung zu Holen und die Mutter rief die Polizei.Der Polizist meinte das es warscheinlich zu einem Gerichtsverfahren führen könnte.
Das heisst das ich dann sowieso aussagen muss?

-- Editiert von PBS582 am 12.09.2008 21:43:43

-- Editiert von PBS582 am 12.09.2008 21:54:12

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Ich bin 17 und meine Freundin 19.


Dann wird bei Ihnen wohl Jugendstrafrecht angewendet, bei Ihrer Freudin KANN Jugendstrafrecht angewendet werden muss aber nicht.

Daher sind hier wohl Sozialstunden wahrscheinlich, ich denke so um die 50-100. Je nach Richter, für Sie als Haupttäter vielleicht auch nen Wochenendarrest das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

quote:
Also würde es für mich bedeuten,dass es besser wäre meine Aussage zu verweigern statt versuchen geschickt zu mogeln?


Nun das müssen Sie selbst wissen, ich werde mich hüten hier einen auf den Einzelfall bezogenen Rat zu geben, Sie sollten nur vielleicht beachten dass Sie nicht unbedingt schlauer sind als die Polizei.

quote:
Das heisst das ich dann sowieso aussagen muss?


Bei Gericht müssen Sie auch nicht aussagen, auch dort steht Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu sofern Sie sich selbst belasten, da Sie vermutlich Mitangeklagt (oder auch nur alleine) werden müssen Sie mal gar nix sagen.

Aber überlegen Sie auch hier ob das klug ist. Vielleicht macht es ja Sinn dem Richter die Gründe für Ihr tun darzulegen. Das könnte sich Positiv auf das Strafmaß auswirken. Insbesondere da nix gestohlen wurde.

(Kann mal einer darüber nachdenken, das hier kein Einbruchdiebstahl vorliegt sondern nur eine Sachbeschädigung i.v.m. Hausfriedensbruch, da eine Zueignungsabsicht fremder Sachen gar nicht vorlag.) Oder bin ich da auf dem Holzweg.

-----------------
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Rechtsmacher PvDE

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Hi,

wenn die Geschichte stimmt, ist es in der Tat nur Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, wofür auch spricht, daß nichts entwendet wurde.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Man erzählt sich nicht beim ersten date welche Vorstrafen man hat

Aber die Wohnung von Schwiegermutter bricht man beim ersten date auf ??!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Aber die Wohnung von Schwiegermutter bricht man beim ersten date auf ??!


Natürlich! sowas verbindet doch. :grins:



-----------------
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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Man erzählt sich nicht beim ersten date welche Vorstrafen man hat

Wenn man sich als 17-jährige im landläufigen Sinne als vorbestraft bezeichnen kann, muss man schon einiges angestellt haben. (Jugendstrafe über einem Jahr?)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PBS582
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

ja sowas macht man beim ersten date:D:D
man muss doch eindruck hinterlassen:
nein spass bei seite.
also im grunde kann man mir nichts vorwerfen als sachbeschädigung da ich nicht in der wohnung war und nichts entwendet wurde richtig?
fingerabdrücke wurden gesichert d.h
ich sage entweder was los war oder ich sage nichts.
naja mal sehen was kommt ich danke bis hierhin schonmal allen kommt bestimmt noch was neues hinzu ;)

Mfg

PBS

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
also im grunde kann man mir nichts vorwerfen als sachbeschädigung da ich nicht in der wohnung war und nichts entwendet wurde richtig?

Darauf, ob du in der Wohnung warst, kommt es gar nicht unbedingt an, strafrechtlicht könnte man das auch wenn du nicht in der Wohnung warst und sie nicht die Tür kaputt gemacht hat, als gemeinschaftlich begangen werten. Von einer (allerdings tateinheitlichen) Beihilfe zum Hausfriedensbruch durch das Öffnen der Tür würde ich in jedem Fall ausgehen.

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