Eigentum Gegenstand

29. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigentum Gegenstand

Hallo ihr Lieben

Meine Frage lautet wie folgt :

Meine Ex Freundin hatte nach unsere Trennung , eine Digital Kamera im Wert von 400 Euro auf meinem Name bestellt ohne mein Wissen und diese Kamera dann an ihren damals neuen Freund verschenkt , mit dem sie inzwischen wieder getrennt ist.

Ich habe ihr schon lange verziehen und wollte aber nun meine Kamera habe , da diese auf meinem Name bestellt wurden ist und ohne mein Wissen an eine andere Person verschenkt worde.

Die Kamera wurde über ein Online Versandhaus gekauft , sie hat auch alle Rechnungen und den Kaufvertrag . Wir haben versuch ihren Ex Freund auf normalem Wege dazu , zu bewegen die Kamera freiwillig herzugeben , doch dieser meint das sein Anwalt zu ihm gesagt hat er dürfe die Kamera behalten, da diese an ihn verschenkt worden ist .

Wahrscheinlich hat er vergessen zu erwähnen , das ich nicht darüber infomiert wurde und ich nun die Kamera bezahle und eigentlich ICH der Eigentümer der Kamera bin und nicht der meine Ex Freundin ist und auch nicht war als sie die kamera an ihn verschenkt hat .

Könnt ihr mir weiter helfen ? Soll ich eine Anzeige erstatten ?

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28 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Eine Strafbarkeit dürfte doch vor allem bei der Ex-Freundin vorliegen. Beim neuen Freund könnte allenfalls Hehlerei vorliegen, aber dazu hätte er einigermaßen sicher wissen müssen, daß sie aus einer Straftat (des Betruges, den die Ex-Freundin an Ihnen begangen hat) stammt. Jedenfalls: Zeigen Sie ihn an, zeigen Sie damit automatisch Ihre Ex-Freundin mit an - ob Sie Ihr verziehen haben, ist für eine Strafverfolgung ziemlich schnuppe.

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#2
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Was hätte das denn für folgen ? Es geht nur darum die Kamera wieder zurück zu fordern , gibt es noch andere rechtliche wege ohne meiner ex freundin zu schaden ?
Übrigens weiß es das die Kamera auf meinem Namen bestellt worden ist und ich die Rechnung bezahle und nicht meine ex freundin

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das ist eine komplizierte zivilrechtliche Frage. Es ist doch z. B. fraglich, ob Sie tatsächlich der Eigentümer der Kamera sind - Sie haben diese doch nie erworben. Da müssen wir mal auf weitere Meinungen warten...

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#4
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf dem Kaufvertrag und der Rechnung steht mein Name und ich bezahle sie , also müsste ich doch auch der eigentümer sein und der ex freund meiner ex freundin nur momentaner besitzer

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#6
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Muss der Ex Freund nicht erstmal beweisen müssen , das er die Kamera geschenkt bekommen hat ?

Meine Ex Freundin hat schließlich keine geschenke karte oder sonstiges mitgeschickt. Die Ware wurde vom Online Versandhaus direkt an ihren ex freund geschickt aber die Rechnung steht unter meinen Namen .

Sie könnte doch auch behaupten das sie die Kamera abholen wollte , sobald sie bei ihm zu besuch ist .

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#8
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann sie ihn dann nicht wegen unterschlagung Anzeigen ? oder Diebstahl ? er kann es schließlich nicht beweisen , das er die kamera geschenkt bekommen hat

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#10
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein ich möchte einfach meine Kamera für die ich 400 Euro bezahlt habe .

Es kann doch nicht sein das man etwas kauft dafür sogar eine rechnung und den kaufvertrag hat und der eigene name draufsteht und ich keinerlei möglichkeit habe , an die bezahlte kamera heran zu kommen .

Ausserdem wusste ihr ex freund das die kamera ohne mein wissen , auf meinen namen bestellt worden ist !

Also wusste er auch das die Kamera durch Betrug erworben wurden ist und hat sie trozdem angenommen !


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-- Editiert Hamza123 am 29.02.2012 16:27

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#12
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Er hat auch eine Rechnung vorliegen und dort steht ganz klar mein name und nicht de meiner ex freundin , also wusste er es im jedenfall.

Kann man ihn dann wegen mittäterschaft anzeigen

"Beim Dreiecksbetrug ist zwischen dem Betrug und dem Diebstahl in mittelbarer Täterschaft zu unterscheiden"

Betrug ist es im jedenfall ..

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#14
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wenn sie sich selbst anzeigt und ihn als mittäter angibt , würde sich dies doch strafmildernt auswirken oder ?

Abstreiten kann er es nicht , das er eine Kamera erworben hat , die nicht von meiner Ex Freundin kam , denn er hat ebenfalls eine Rechnung mit meinem namen als"Käufer" und trozdem hat er die Kamera angenommen .



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-- Editiert Hamza123 am 29.02.2012 16:49

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#16
 Von 
Hamza123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein es geht mir einfach und alleine darum das ich es als unfair empfinde das jemand fremdes eine Kamera hat , die ihm nicht einmal gehört und er ganz genau darüber bescheid wusste , auf wessen kosten die kamera gekauft worden ist .



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#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und er ganz genau darüber bescheid wusste , auf wessen kosten die kamera gekauft worden ist . <hr size=1 noshade>


Deshalb hat er auch, Schenkung oder nicht, kein Eigentum erworben, ihm fehlt der gute Glaube nach § 932 BGB .

Die Freundin hat ohne Vollmacht in deinem Namen gekauft. Das hast du inzwischen konkludent genehmigt, § 177 BGB .

Du kannst die Kamera vom "Beschenkten" heraus verlangen, § 812 BGB . Im Verhältnis zu dir hat er den Besitz ohne Rechtsgrund erhalten.

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#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ahja... <hr size=1 noshade>


Ja, das ist völlig logisch:

§ 177 BGB

Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab.

Ich werde das aber sicher nicht mit dir diskutieren.

Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im 3-Personenverhältnis ist schon schwer genug, hier sind sogar 4 Parteien beteiligt.

Soll TE sich seinen Reim daraus machen.

Die Kamera kann er jedenfalls heraus verlangen.


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#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Aber vielleicht wärst du ja trotzdem so gnädig zu erklären, wie du darauf kommst, dass der TE hieraus ableiten kann, dass er auch den Vertrag auch nur teilweise genehmigen könnte.



4 Parteien: TE (K), VK, Schenker, Beschenkter.

Stell dir ein 4-Eck vor, jede Ecke eine Partei, Pfeil von VK zum Beschenkten.

Wem will VK Eigentum verschaffen?
Welchen Rechtsgrund gibt es für die Lieferung VK->Beschenkter?

Der KV ist es nicht, der Empfängerhorizont ist massgeblich.

Das Bereicherungsrecht hat zwar nur 11 §§en, aber die haben es in sich, mit das Schwierigste, was das BGB zu bieten hat, deshalb bin ich "nicht so gnädig".

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#24
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Aus alledem ergibt sich aber maximal, dass der Dritte zur Herausgabe verpflichtet ist. Aber eben nicht dem TE gegenüber, sondern wenn, dann nur gegenüber dem Versandhaus.


Anspruchsgrundlage? Der KV ist genehmigt, der KP bezahlt.

Aus Sicht des Dritten ist das ein Schenkung der Freundin.

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#26
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Den hat er aber eben nicht.



Ich breche das jetzt ab, "Ich habe Recht, ich habe Recht".

Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn der VK die Ware heraus verlangen können, das ist doch deine Auffassung?

"Das ist so" reicht nicht aus.

Dagegen hat der TE einen glasklaren Bereicherungsanspruch gegen den "Beschenkten", Eingriffskondiktion. Es gibt keinen Rechtsgrund für das Behaltendürfen.

Die Schenkung ist doch gar nicht vollzogen, mangels notarieller Beurkundung unwirksam. Im Verhältnis zum TE ist das sowieso irrelevant.

Aber ich glaube, du weisst gar nicht, wovon ich hier rede. Dann stehe eben fest zu deinem Glauben,



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#28
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Die Leistung wurde bewirkt, ...


Es ist zwar sinnlos, aber:

Von Wem wurde die "Leistung" bewirkt?

War die Schenkerin Eigentümerin?

Gibt es eine dingliche Einigung?

War der "Beschenkte" gutgläubig?

Was hat der TE mit der Beziehung Schenker/Beschenkter zu tun?

Auf welche Anspruchsgrundlage stützt du deine Auffassung, ist dein Wort Gesetz?



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