Ebaybetrug - Geld kassiert und die Ware nie verschickt...

8. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Karsten22
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebaybetrug - Geld kassiert und die Ware nie verschickt...

Hallo!

Ich brauche dringend mal euren Rat. Ich bin 22 und nicht vorbestraft. Habe in letzter Zeit einige Artikel bei Ebay verkauft. Das Geld kassiert und die Ware nie verschickt, weil ich sie nie in meinem Besitz hatte. Insgesamt handelt es sich um über 60 Fälle. Die Gesamtsumme beträgt über 5000€. Dazu muss ich aber auch erwähnen, das ich schon einige Rückzahlungen vorgenommen habe. Wenn meine Rechnung stimmt, dann bleibt jetzt noch eine Summe von ca. 4500€. Anzeigen gab es auch schon. Was heute noch folgen soll ist eine Sammelklage, die sicherlich richtig deftig wird. Klar, wusste man, das es nicht in Ordnung war, nur so langsam wird einem das erst richtig bewusst. Bereue das ganze. Deshalb die Rückzahlungen. Einigen habe ich auch eine Ratenzahlung angeboten oder Artikel die auch einen Wert haben. Leider stösst man da aber auch auf Leute, die z.T. verständlicherweise mir nichts glauben. Habe bei den meisten Versprechen gemacht und nicht eingehalten. Hatte halt gehofft, das ich mich da selber aus dem Sumpf rausbekomme. Nur jetzt ist es an der Zeit zu resignieren, das es nicht geht. Nun wollte ich wissen, was alles auf mich zukommt. Dazu ein paar Fragen:

Kann es passieren, das ich keine Geldstrafe oder Bewährung bekomme sondern gleich ins Gefängnis wander?

Sollte ich mich lieber langsam selbst bei der Polizei melden?

Bekomme ich bei der Straftat eine normale Vorladung oder können die jederzeit auch persönlich vorbeikommen?

Wenn ich mitgenommen werden würde oder selber hingehe, wie läuft es danach weiter? Lassen die mich wieder nachhause oder behalten die mich im schlimmsten Fall da?

Was kann ich ausser möglichen Rückzahlungen noch tun, um zu beweisen, das es mir leid tut?

So, wäre dankbar wenn ich einige Antworten erhalte, die mir ein wenig weiterhelfen. Das ich natürlich noch einen Anwalt brauche ist mir klar. Nur wollte ich vorab schonmal langsam in die Hufe kommen und selbst aktiv werden.

Vielen Dank.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kann es passieren, das ich keine Geldstrafe oder Bewährung bekomme sondern gleich ins Gefängnis wander?

Unwahrscheinlich, wenn die Sozialprognose gut ist. Allerdings wird es bei einer Geldstrafe auch wohl nicht bleiben. Eine Bewährungsstrafe ist hier durchaus drin.

Sollte ich mich lieber langsam selbst bei der Polizei melden?

Bekomme ich bei der Straftat eine normale Vorladung oder können die jederzeit auch persönlich vorbeikommen?


Wenn es schon Anzeigen gab, wird sich die Polizei schon bei Ihnen melden (per Vorladung)

Wenn ich mitgenommen werden würde oder selber hingehe, wie läuft es danach weiter? Lassen die mich wieder nachhause oder behalten die mich im schlimmsten Fall da?

Um die 'dazubehalten' müßte ein Haftgrund (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) vorliegen. Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung ist keiner ersichtlich.

Was kann ich ausser möglichen Rückzahlungen noch tun, um zu beweisen, das es mir leid tut?

Eigentlich nichts. Halt allen Geschädigten schreiben, daß der Schaden schnellstmöglich beglichen wird, und das dann halt auch tun.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Geldstrafe gibt es meiner Meinung nach nicht mehr, da Betruges im besonders schwerem Fall verwirklicht sind, nämlich § 263 Abs. 3 Nr. 1 1. Alt. und § 263 Abs. 3 Nr. 2 2. Alt.

Zumindest das zweite dürfte verwirklicht sein, bei 60 geschädigten.

Auf den Betrug im besonders schwerem Fall steht eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten.

Bewährung halte ich jedoch bei einem Ersttäter für sehr wahrscheinlich.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

-- Editiert von c.konert am 08.12.2006 12:23:10

-- Editiert von c.konert am 08.12.2006 12:23:35

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#3
 Von 
Karsten22
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich habe vor einiger Zeit mit dem Staatsanwalt telefoniert. Er hat mir ein Angebot gemacht. Und heute habe ich die Bestätigung bekommen. Das ist mein Urteil:

Ich muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Dafür habe ich 3 Monate Zeit.

Ich bin froh, das ich so gut davongekommen bin. Habe mir auch gleich heute eine Stelle gesucht, wo ich die Arbeit ableisten kann.

Ich weiß, das die Strafe sicherlich sehr milde ausgefallen ist, trotzdem möchte ich hier nochmal betonen, das man sich nie sicher sein darf. Also jeder, der mit dem Gedanken spielt, sich auf diese Art und Weise Geld zu beschaffen, sollte es lieber lassen.

Was mich jetzt nochmal interessieren würde, wie das genau abläuft mit dem Eintrag. Wo genau steht das überall? Habe ich aufgrund der Höhe der Strafe noch ne Chance, das der Eintrag, wenn vorhanden, noch mal irgendwann gelöscht wird? Oder gibt es keinen, weil es zu keiner richtigen Verhandlung kam?

Danke für eure Hilfe!

MfG Karsten22

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Handelt es sich bei dem 'Angebot' um eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ? ( oder § 45 JGG )

Sollen davon tatsächlich alle(!!) 60 Fälle erfasst sein?
(dann wäre es in der Tat nicht nur milde, sondern ex-orbitant super hyper mega milde)

Waren Sie zum Tstzeitpunkt der meisten Taten schon 21 oder vielen auch Taten in die Zeit vor Ihrem 21. Geburtstag?

ZUm Eintrag kann ich ewas sagen, wenn Sie die o.g. Fragen beantwortet haben.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Karsten22
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich komme gleich zu deinen Fragen:

1. Verfahrenseinstellung nach § 153 a Abs. 1 StPO

2. Alle 60 sind es nicht. Soweit ich die Lage beurteilen kann sind es aber schon einige. Denn immerhin war die Rede vom gewerbsmäßigem Betrug.

3. Zum Tatzeitpunkt war ich schon 21. Und das seit fast einem Jahr.

Das was mir sicherlich den ´´Arsch´´ gerettet hat, waren zwei Dinge:

1. Ich habe bis auf 2 Fälle mich selbst angezeigt und ich habe einiges von der Summe zurückzahlen können. Trotzdem denke ich aber, das es mich hätte schlimmer treffen können.

Naja, das mit dem Eintrag wäre wirklich noch gut zu wissen.

Schonmal danke dafür im voraus!

MfG Karsten22

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Guten morgen.

Bin etwas in Eile, deswegen nur ganz kurz.

Die Sache ist bei der Polizei (idR. 5 Jahre) und bei der Staatsanwaltschaft (2 Jahre) gespeichert.

Nicht im Führungszeugnis und auch nicht im BZR

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

hallo,

ich will Dich ja nicht beunruhigen, aber es ist durchaus möglich das weitere Verfahren bei verschiedenen Staatsanwaltschaften anhängig sind.
Ob alle Verfahren mit Hinblick auf diese Einstellung ebenfalls eingestellt werden, dürfte doch eher bezweifelt werden.


grüße,
steffi

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Karsten22
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

@ !Streetworker!

Danke für die Info. Auch das hört sich gut an. Ich dacht wirklich, das ich ein Leben lang irgendwo als Buhmann gespeichert bin.

@ Steffi Klein

Wie soll sowas gehen? Die Fälle wurden doch behandelt. Und der Staatsanwalt hat alles vor sich liegen gehabt. Ist für mich jetzt schwer vorstellbar. Wie kommst du darauf? Eigene Erfahrung oder mal davon gehört? Wie groß ist überhaupt die Wahrscheinlichkeit, falls es sowas gibt?

Danke!

MfG Karsten22

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#9
 Von 
mama1977
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo habe auch ein ähnlichen fall habe 11 mal betrogen bei ebay und bin aber schon vorbestrafft mit ein mal uneidliche falsche aussage und ein mal betrug in drei fällen.

Könnte mir jemand sagen was mich da erwartet...

Habe natürlich auch angst vor der verhandlung..und weiß das ich ******* gebaut habe...

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#10
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Nur mal so pauschal: Mit ebay ist in solchen Sachen nicht zu spassen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich hoffe Ihnen ist bekannt, dass durchaus noch zivilrechtliche Ansprüche der Betrogenen möglich sind.
Gruß

-- Editiert von Habac am 17.03.2008 16:55:55

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