Ebaybetrug - einer der Käufer hat Anzeige erstattet

1. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)
Ebaybetrug - einer der Käufer hat Anzeige erstattet

Guten Abend,

Ich habe bei Ebay betrogen (3x à 150 Euro. Gesamtschaden beläuft sich demnach logischer Weise auf 450 Euro).

Typischer Fall: Ware zum Verkauf angeboten, Bezahlung erhalten, Ware nie verschickt... .

Es tut mir wirklich tierisch leid und ich werde den Käufern morgen ihr Geld + Schadenersatz zurückerstatten.

Allerdings hat bis jetzt nur einer der Käufer Anzeige erstattet. Eine der 3 Angelegenheiten wurde durch Ebay beigelegt.

Nun meine erste Frage:

Wird die beigelegte Angelegenheit durch die Ermittlungen der Polizei auch sozusagen automatisch der Staatsanwaltschaft mitgeteilt?

Ich weiss, dass dies nur ein Laien- Forum ist, wäre aber, falls sich jemand damit auskennt, für eine ungefähre Strafmaßprognose mehr als nur dankbar.

Personenbezogene Daten: Weiblich, 21 Jahre alt, ledig, z.Z ohne Beschäftigung, lebe vom Geld meines Vaters, gehe allerdings nächstes Jahr im Februar für ein "Work 'n' Travel- Jahr" nach Australien und gebe nebenher Nachhilfestunden.

Vorstrafen: Ladendiebstahl (1 Päckchen Zigaretten) im Dez. '01. Verfahren wurde ohne jegliche Auflagen eingestellt.

Im Juni diesen Jahres hat die BSAG Strafantrag wegen Beförderungserschleichung gegen mich gestellt. Es liegen 3 Vorfälle vor (1x ohne jeglichen Fahrausweis, 1x Kurzstrecke Gültigkeit abgelaufen und 1x Monatsticket vergessen). Ich habe allerdings die zivilrechtlichen Forderungen der BSAG fristgemäß beglichen. Ausserdem habe ich keine Angaben zu diesem Fall bei der Polizei gemacht. Ansonsten habe ich zu diesem Fall bis jetzt nichts mehr gehört.

Zu meinen weiteren Fragen:

Muss ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen?

Käme eine Geldstrafe bei meinen wirtschaftlichen Verhältnissen überhaupt in Frage? (Ich verfüge ausser dem "Taschengeld" von meinem Vater und den Einnahmen durch den Nachhilfeunterricht in Höhe von ca. 180 Euro noch über Ersparnisse und ein Festgeldkonto)

Sollte ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen?

Ich habe unbeschreiblich große Angst im Gefangnis zu landen!

Und mir tut es unendlich Leid, was ich den Menschen angetan habe.

Mir ist selbstverständlich klar, dass ich mir das alles vorher hätte überlegen sollen, aber damals ging es bedauerlicher Weise nicht anders.

Natürlich kann ich mich auch in die Perspektive der Betrogenen hineinversetzen. Allein aus moralischen Gründen habe ich es verdient, wegesperrt zu werden, aber ich bin ein hypersensibeler Mensch- ich würde daran zu Grunde gehen... .

Mein schlechtes Gewissen plagt mich wirklich sehr und ich werde ausnahmslos alles was in meiner Macht liegt, tun um die Opfer meiner "Betrugsmisere" zu entschädigen!

Danke im Vorraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen, eine Freiheitstrafe die nicht zur Bewährung ausgesetzt würde, bekommst Du nicht.
Ich tippe auf einen Strafbefehl mit einer kleinen Geldstrafe. Es wäre interessant zu wissen wie lange die Vorfälle zurückliegen. Du wirst ja noch Chancen zur Stellungnahme haben, da wäre es tunlichst zu vermeiden einen Vorsatz erkennen zu lassen, sondern eher unaufmerksamkeit etc.
Wenn der Schaden beglichen wurde, bei dem geringen Schadenswert kann die Sache auch eingestellt werden. Am besten mit den geprellten Kontakt aufnehmen, evtl. bestätigt der Anzeigenerstatter das die Sache erledigt ist.

Kopf hoch, ist wirklich nichts wildes.

grüße!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich habe den Geschädigten das Geld zurückbezahlt u. es ist bis jetzt bei dieser einen Anzeige geblieben.

Nun habe ich noch ein paar Fragen: Die STA hat sich bis jetzt noch nicht bei mir gemeldet u. ich habe zu diesem "Vorfall" keine Aussage bei der Polizei gemacht.

1.) Wird es also folglich zu einer Hauptverhandlung kommen?

2.) Wenn ja, müssten meine Eltern daran teilnehmen? (<- War, als ich den Artikel bei Ebay eingestellt habe, noch 20 Jahre alt. Ein paar Stunden vor meinem 21. Geb. also)

3.) Wie öffentlich ist so eine Hauptverhandlung? Mir ist natürlich klar, dass jeder daran teilnehmen kann. Allerdings würde ich gerne wissen, ob man/ die Öffentlich meinen Namen im Vorherein schon irgendwo lesen kann.

4.) Ich habe gehört, dass die Polizei dann bei Nachbarn etc. Auskünfte über die angezeigte Person einholt. Wie weit gehen die Ermittlungen der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft?

5.) Wird in meinem Fall die Jugendgerichtshilfe hinzugezogen?

6.) Kann man Sozialstunden auch Geldbußen umwandeln, wenn man nachweislich belegt, dass man im Stande ist die entsprechende Summe sofort zu begleichen.


Vielen, vielen Dank im Vorraus!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich habe den Geschädigten das Geld zurückbezahlt u. es ist bis jetzt bei dieser einen Anzeige geblieben.

Nun habe ich noch ein paar Fragen: Die STA hat sich bis jetzt noch nicht bei mir gemeldet u. ich habe zu diesem "Vorfall" keine Aussage bei der Polizei gemacht.

1.) Wird es also folglich zu einer Hauptverhandlung kommen?

2.) Wenn ja, müssten meine Eltern daran teilnehmen? (<- War, als ich den Artikel bei Ebay eingestellt habe, noch 20 Jahre alt. Ein paar Stunden vor meinem 21. Geb. also)

3.) Wie öffentlich ist so eine Hauptverhandlung? Mir ist natürlich klar, dass jeder daran teilnehmen kann. Allerdings würde ich gerne wissen, ob man/ die Öffentlich meinen Namen im Vorherein schon irgendwo lesen kann.

4.) Ich habe gehört, dass die Polizei dann bei Nachbarn etc. Auskünfte über die angezeigte Person einholt. Wie weit gehen die Ermittlungen der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft?

5.) Wird in meinem Fall die Jugendgerichtshilfe hinzugezogen?

6.) Kann man Sozialstunden auch Geldbußen umwandeln, wenn man nachweislich belegt, dass man im Stande ist die entsprechende Summe sofort zu begleichen.


Vielen, vielen Dank im Vorraus!

PS: Ich wohne in Bremen, falls das etwas zur Sache tut.

-- Editiert von Jadore01 am 16.12.2006 04:40:22

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#5
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo,

ich habe heute einen strafbefehl erhalten. ich soll 15 TS zahlen.

nun liegt dem schreiben ja noch kein überweisungsträger bei u. hätte ja auch noch 2 wochen zeit um den einspruch gegen den strafbefehl zu erheben wovon ich KEINEN gebrauch machen möchte.

kann ich jetzt schon bei sta anrufen und nach der bankverbindung fragen? ist die staatsanwaltschaft überhaupt der richtige ansprechpartner, wenn es um zahlungsvorgänge geht?

mir wäre es nämlich ganz lieb das geld jetzt sofort zahlen zu können, da ich in 3 wochen ins ausland gehe.


lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

korrekt, der Ansprechpartner ist die jeweilige Staatsanwaltschaft (StA).

Vielen Dank für das Feedback. Wir freuen uns immer, wenn wir von dem Ausgang der Verfahren erfahren, welche hier geschildert werden.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

du kriegst eine zahlungsaufforderung von der gerichskasse,
du brauchst nichts selber zu machen

0x Hilfreiche Antwort

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