Ebay Betrug - Strafmaß?

2. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
chris1919
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Betrug - Strafmaß?

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich eines Ebaybetruges und dem damit verbundenen (möglichen) Strafmaß.

Ich selbst habe einen Ebaybetrug in Höhe von ca. 800€ begangen (2 Personen). Ich bin gewillt, den geschädigten ihr Geld wieder zurückzuzahlen (wenn möglich in Raten). Ich bedauere diese Tat sehr und habe sie eigentlich nur begangen, weil ich das Geld zum leben brauchte, dass das die Straftat in diesem Sinne nicht rechtfertigt, ist mir durchaus bewusst. Ich selbst bin 32 Jahre alt und nicht vorbestraft und habe nun ein Schreiben von der Polizei erhalten, dazu Stellung zu nehmen. Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten.

In welchem Rahmen bewegt sich das Strafmaß? (wenn ich die Tat zugebe und den geschädigten Ihr Geld wieder zurückzahle?) Wie gehe ich vor?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

da würde ich mal mit einer Geldstrafe rechnen. Was den Schadenersatz anbelangt, sollten Sie so früh wie möglich damit anfangen.
Das Schreiben der Polizei müssen Sie nicht beantworten, aber da Sie den Sachverhalt ja nicht bestreiten, können Sie ihn da dann auch zugeben. Mit Begründungen a la "Ich brauchte das Geld zum Leben" wäre ich ganz vorsichtig - da könnte man nämlich auf die Idee kommen, Sie würden das Gleiche nochmal tun, wenn Sie mal wieder kein Geld haben. Sie brauchen die Taten auch gar nicht begründen - zugeben, tut mir sehr leid...Das reicht.

Gruß vom mümmel

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