EDEKA-Vorladung bei Polizei

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)
EDEKA-Vorladung bei Polizei

Hallo an alle!Ich hab hier ein riesiges Problem:
Im August letzten Jahres habe ich mit meiner EC Karte bei Edeka per Lastschriftverfahren eingekauft!Ich hatte meinen Job,Einkommen und soweiter!
IM Dezember bin ich dann umgezogen in einen anderen Stadtteil!
Was ich bis dato nicht wusste:Die Sparkasse hat die Abbuchung von Edeka platzen lassen,weil ich zwar einen Dispo habe,den aber nur nutzen kann,wenn ich persönlich bei Sparkasse vorbeikomme und darlege,wofür ich überziehen will!
Man sagte mir,ich kann KEINE Lastschriften vom Konto machen lassen.Jedenfalls habe ich letzte Woche ein Schreiben der Kripo bekommen,indem man mich als Beschuldigter vorlädt.
Man lastet mir Warenkreditbetrug an!
Ich habe mit Kripo gesprochen,weil ich NIE(wirklich) einen Brief oder ähnliches bekommen habe!Das soll mittlerweile an eine INkassofirma gegangen sein!Wenn man mir das mitgeteilt hätte,hätte ich den Betrag sofort bezahlt!Auf den Auszügen kann man sehen,das es da eine Rückbuchung gab!Aber das habe ich jetzt erst genau gesehen!Hört sich wie ne Ausrede an,ist es aber nicht!Meine FRage:
Weiss jemand,an wen ich mich da wenden muss?Laut Edeka haben die nichts mehr damit zu tun!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wegen der Zahlung müssen Sie sich an das Inkassounternehmen wenden, an das Edeka die Sache abgegeben hat.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
auf dem Kontoauszug stehen auch die Bankdaten des Empfängers (in diesem Fall des nicht-Empfängers). Auf dieses Konto den Betrag überweisen.

Das andere ist die strafrechtliche Seite, d.h. der Staatsanwalt ermittelt nun und müsste Dir nachweisen, daß Du ABSICHTLICH so gehandelt hast, in dem Beswusstsein/Vorsatz zu betrügen.

Gruß
Michael

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#3
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja,danke erstmal!Habe heute mit der Inkasso gesprochen!Die haben aus 85 Euro mal eben 140 gemacht!Naja,egal!
Danke für Eure Hilfe!
Wenn ich bezahle,wollen die das alles wieder zurücknehmen!

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#4
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Inkassogebühren sind in dieser Höhe häufig nicht in vollem Umfange erstattungsfähig.

Dies bedarf jedoch einer genaueren Überprüfung, die hier natürlich nicht möglich ist.

Mit freundlichem Gruß

- cand. jur. -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

einfach auf das konto überweisen welches auf dem auszug ersichtlich ist. meinetwegen + 6,50 eur manhgebühr. die kosten des inkassonunternehmens vollumfänglich dann zurückweisen. vollmacht des inkassounternehmens lag im original bestimmt auch nicht vor. also ist die forderung durch das inkasso nicht rechtens.

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