ECKarte- und Pin- Brief geklaut

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
KarlBarth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ECKarte- und Pin- Brief geklaut

Guten Abend,

ich hab hier einen abstrakten Fall:
Ein junger Student wir am Abend als es nach Hause kommt von seinen Mitbwohner mit der Tatsache begrüßt, dass jemand die Karte und die PIN von neuen (frisch gefüllten) WG-Miet-Konto auf dem Postweg abgefangen hat. Wir gehen mal davon aus, dass die beiden Mitbewohner schon bei der Polizei warn. Der Mitbewohner fragt sich aber ob die Bank mit dem Standpunkt: "wir erstatten nichts" auf dem richtigen weg ist, denn was haben die 3 Jungs falsch gemacht?!
Google sagt mir viel, aber ich kann die Flut nicht filtern - sooo viele schrieben ihre Pin auf die Karte ... aber das will ich doch garnicht wissen. Deshalb wär ich dankbar wenn jemand zum rein fiktiven Fall ein paar rechtliche Infos hat.

Gruß
Karl

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

1. Karte und Pin werden NIE gleichzeitig mit der Post verschickt. Das kann nicht sein.

2. Die Frage ist nicht, was haben die 3 Jungs falsch gemacht. Die Frage ist, was hat die Bank falsch gemacht? Wenn die bank die Karte und Pin nicht wirklich gemeinsam verschickt hat, dann hat die bank nichts falsch gemacht und muß für den Schaden nicht einstehen. Natürlich sollte man die karte sofort sperren lassen, bevor noch mehr passiert.

Die rechtliche Lösung ist einfach. Der einzige der haftet, ist der Täter.

Wie im Innenverhältnis der WG gehaftet wird, ist eine andere Frage. Wenn die Post wirklich geklaut wurde, dann müssen alle drei für den Schaden aufkommen, wenn es sich um ein WG-Konto für alle drei handelt.

Wenn einer aber fahrlässig war und der Schaden deswegen entstanden ist, dann haben die anderen einen Erstattungsanspruch gegen denjenigen.

Also: gegenüber der Bank haften alle drei. Untereinander haftet der, der es verbockt hat. Wenns keiner verbockt hat, müssen alle zahlen.

Gruß Justice

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Das ist ein interessanter Fall. Ich habe mich auch schon gefragt, warum die Bank sowohl Karte, als auch Pin an die selbe Adresse schickt. Ich wollte bei meiner Bank die Karte aus diesem Grund gern selbst abholen - dies wurde aber abgelehnt mit der Begründung: >>Keine Lagerkapazitäten<< (Die Bank die mit Spar... anfängt und mit ...da aufhört).
Ich denke, dass hier eindeutig die Bank haften muss, da den Studenten nun wirklich nicht die geringste Schuld trifft.

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#3
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Da muss ich ganz entschieden wiedersprechen!
Gerade diese Bank nimmt es sehr genau.Die
Pin kommt grundsätzlich 8 Tage später.Bin
schon 30 Jahre bei dieser Bank.
Da hat einer der 3 Studenten geschlampt und
will die Schuld anderen in die Schuhe schieben.Es kann kein fremder wissen wann ich eine Karte beantragt habe und wann diese
kommt ausser die Antragsteller.Also fauler Zauber!!!!!

Gruss Sammy1

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"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Hallo justice,

unsere Postings haben sich überlagert. Daher möchte ich noch einmal auf Deinen Text eingehen:

Die Bank schickt natürlich nicht beides gleichzeitig (Davon war auch nicht explizit die Rede im Posting). Im Prinzip ist es aber auch ganz egal, ob beides gleichzeitig kommt. Wenn der Dieb eins von beiden entwendet hat, weiß der Betroffene natürlich nichts davon und sieht auch keinen Grund, die Bank zu alarmieren. Nun muss der Dieb nur noch auf das Eintreffen des 2. Briefes dieser Bank warten und schon hat er die nötigen Utensilien.
Ich persönlich finde diese Vorgehensweise unverantwortlich von der Bank. Hier sollte zumindest der Kunde den Erhalt des 1. Briefes abzeichnen müssen, bevor der 2. losgeschickt wird. Daher sehe ich das Verschulden auch bei der Bank. Warum würdest Du es dem armen Studenten anlasten, der ja nichts vom Verschwinden ahnen konnte?

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

naja,

das der erste brief abgezeichnet werden muß, ist zwar eine gute idee, wird aber nicht so gemacht. Es wird von der Bank auch nicht gefordert, so daß ich kein Verschulden sehe.

Wenn allerdings doch beides gleichzeitig verschickt wurde, dann hingegen würde ich das Verschulden bejahen.

Letztlich sind die 3 Studenten halt die Opfer einer Straftat und nicht die Bank. Nicht die Bank wurde bestohlen, sondern die 3 jungs.

Wenn mein Auto vor der Haustür geklaut wird, kann ich auch nicht das Autohaus dafür verantwortlich machen.

Insgesamt denke ich aber auch wie Du, daß die Geschichte noch etwas dubios ist....

Gruß Justice

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#6
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

der arme Student sollte stutzig werden, wenn er keine Karte innerhalb der vereinbarten Zeit erhält und mal bei der Bank nachfragen.

Außerdem gibt es wie schon erwähnt immer einen Zeitabstand - die Ausführungen des Studenten würde ich nicht wirklich glauben

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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#7
 Von 
KarlBarth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, dann sag ich auch nochmal was dazu, ... ANGENOMMEN ... es läge jetzt ein Protokoll vor wann die Karte und wann die PIN abgeschickt wurde. Es sind 2 Termine im Abstand von 7 Tagen oder so. Also sind 2 Briefe rausgegangen. Aber jeder nicht ganz doofe Postboote erkennt EcKarten Brief am ach so geheimen Absender. Hey, das schafft sogar einer der 3 Studenten. Für die anderen 2 Leute legt der eine seine Hand ins Feuer. Klar sollte normalerweise nach X Tagen jemand bei der Bank anrufen und fragen wo die Karte bleibt, aber wie groß ist X? Ich find es von der Bank ziemlich dreist - und hoffe, dass die Rechtssprechung das auch so sieht, die Post als normalen Brief zu versenden (nur um 1€ 20 zu sparen) und dann die Kunden haften zu lassen.

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich fürchte, die rechtsprechung sieht das nicht so.

Ich denke, der Kunde muß haften.

Ich habe zwar keine Entscheidung parat, aber es sagt mir zumindest mal mein Rechtsgefühl.

-- Editiert von justice005 am 09.10.2006 21:13:39

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#9
 Von 
KarlBarth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mir fällt zu so später Stunde noch was zu dem Autovergleich ein: wenn der Händler mein Auto zurückbringt,- den Schlüssel hinter den Tankdeckel klemmt und am nächsten Tag mein Auto am nächsten Tag weg ist wüsst ich wem ich die Schuld zuschieben würde!

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#10
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Hi,

bei meiner Bank muss die Karte freigeschaltet werden. Dazu ist ein Formular bei der Pin enthalten. Ohne Ausweis geht da gar nichts. Falls das bei anderen Banken anders sein sollte, sollten die dieses Verfahren vielleicht übernehmen.

Gruß Daniel

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#11
 Von 
KarlBarth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in diesem Fall hier läuft das wie bei meiner Hausbank die mit dem Fall wirklich überhaupt nix zu tun hat, die Bank schickt ganz sparsam 2 normale Briefe - und dann kann man abheben gehn. -Leider jeder. Das es leicht besser ging ist mir klar, würde aber jedes mal ein paar cent kosten

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#12
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Soweit mir bekannt ist, haftet die Bank für Schäden, die vom Kontoinhaber nicht zu verantworten sind. (So z.B. auch für geknackte PIN-Codes) Ich denke daher, dass die Bank auch hier für den Schaden aufkommen muss.

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#13
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Die Bank kann doch anhand der Überwachungskamera feststellen wer mit dieser Karte Geld abgehoben hat.Da sieht man ob es ein Fremder ist oder einer der Studenten!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruss Sammy1

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"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Kein schlechter Gedanke, zumal die Uhrzeit meistens auch noch auf den Kontoauszügen steht. Und auf den Auszügen steht auch, wenn bei einer anderen bank abgehoben wurde.

Da könnten Ermittlungen duchasu erfolgreich sein.

Insgesamt bleibe ich aber dabei, daß die bank nicht haftet, wenn sie nichts falsch gemacht hat.

Und 2 Briefe im 7 tage-Abstand zu schicken, ist nicht falsch.

Ich würde mich eher drum kümmern, daß die Täter erwischt werden, das ist sinnvoller.

Gruß Justice

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#15
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich weiß gar nicht, warum Ihnen der 7-Tage-Abstand so wichtig ist. Wer einmal einen Brief entwendet, kann dies meist auch ein zweites Mal tun. Und da der Bankkunde in der Regel nicht weiß, wann der erste Brief kommt, sieht er auch keinen Grund das Fehlen des selbigen bei der Bank zu melden.

Ich denke schon, dass das Vorgehen der Bank fahrlässig ist, da sie von allen möglichen Versandarten die einfachste/billigste wählt. Und bei dieser Versandart (einfacher Brief) wird ja sogar per Definition durch die Post die Gewährleistung für Verlust ausgeschlossen.

Wenn ich mal etwas abschweifen darf: Bei gewerblichen Transaktionen bei Ebay ist immer der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die Ware beim Kunden ankommt. Warum sollte das bei der Bank anders sein?

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#16
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Die ganzen Umstände spielen überhaupt keine Rolle, da die Bank auf jeden Fall haftet. Solange der Kunde nicht die Karte und die Pin erhalten hat, ist er in keiner Weise haftbar. Das ist ist im übrigen auch der Grund, warum die Versendung die Karten im Postwege überhaupt zulässig ist, weil andernfalls die Bank das Risiko des Verlustes auf dem Postwege auf den Kunden abwälzen könnte, ohne daß er irgendeinen Einfluss hat.

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#17
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Genauso sehe ich das auch.
Es stellt sich natürlich die Frage, warum sich die Bank nicht besser absichert, denn andersherum könnte auch der Kunde die Bank leicht betrügen, indem er einen Kartendiebstahl vortäuscht. Die Bank hat keinen Beleg, dass die Briefe beim Empfänger ankamen.

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#18
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

Wieso wird Guthaben, meinetwegen ab 500 Euro, nicht einfach ans Sparbuch weitergeleitet?

Wer kein "großes" Geld aufs Girokonto hat, bzw. immer nur so viel, wie er eben braucht, dann verschwinden die Sorgen doch im Fluge, wenn die EC-Karte verloren geht, auf der die PIN notiert war.

Und bei meiner Bank ist das so, dass Überweisungen von Giro- zum Sparkonto und umgekehrt in Echtzeit ausgeführt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist schon richtig, aber selbst ein Guthabenkonto eines normalen Erwachsenen läßt sich häufig überziehen, beispielsweise, wenn per Lastschrift eingekauft wird.

Außerdem handelt es sich um ein Konto, wo immerhin 3 Leute Ihre Wohnung mit finanzieren. Da müssen demzufolge schonmal en paar hundert Euro draufsein.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Wozu brauche ich noch eine EC-Karte, wenn mein Konto nie gedeckt ist?

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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