Dummheit begangen

19. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schoberm
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Dummheit begangen

Ich habe ein ähnliches Problem, wie im "Falschaussage vor Polizei" Thema.

Vergangenes Wochenende habe ich beim Ausparken eine rot-weiße lakierten Pfosten gerammt. Gab ne schöne Delle im Auto. Außerdem sieht man ne rote Spur, die natürlich von der Farbe der Stange kommt.

Ich ging zur Polizei und habe behauptet, dass ich das Auto auf dem Parkplatz abgestellt habe und die Delle beim Zurückkommen endeckt habe. Im Prinzip also wie im anderen Thread.

Jetzt ist es aber so, dass man am Auto Lackspuren genommen hat (von der roten Farbe). Die Spuren werden ja sicherlich untersucht werden und man wird feststellen, dass es sich nicht um ein Fahrzeug, sondern um etwas anderes gehandelt haben muss.

Gibt es irgendetwas, was ich tun sollte, um möglichst unbeschadet aus der Sache rauszukommen? Oder reicht die Tatsache, dass es sich offenkundig nicht um ein anderes Fahrzeug gehandelt hat nicht aus, mich einer Falschaussage zu überführen? Oder sind Lackspuren sowieso nicht immer eindeutig zuzuordnen und es wird garnichts passieren?

Danke schonmal für Antworten, habe nämlich echt Schiss...

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Wahnsinn auf welche Ideen man so kommen kann.

Ihnen bleiben nur zwei Möglichkeiten. Entweder selbst anzeigen bei der Polizei, die werden richtig begeistert sein oder Sie warten ab, was bei den Ermittlungen rauskommt und ob es noch weitere Fragen an Sie gibt.

Aber ganz ehrlich, die Nummer ist weder berauschend noch stilvoll.

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#2
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

öhm warum bist du überhaupt zur polizei gegangenaupt?? war doch primär ein schaden an deinem auto welchen du selbst verursacht hast?!?!

dann hättest du selbst die reparatur zahlen können und gut ist, was hat die polizei damit zu tun?

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#3
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Schoberm

Ja,da die Sache nun einmal bei der Polizei angelaufen ist,würde ich Dir dringendst anraten zur Polizei zu gehen,um die Sache richtig zu stellen,auch wenn die davon nicht gerade begeistert sein werden,aber das ist immer noch besser für Dich als wenn die Polizei durch ihre Ermittlungen dahinter kommt,dass Du dort eine Falschaussage gemacht hast,und Du kannst sicher sein,dass die Polizei durch spezielle technische Untersuchungen dahinter kommt,dass Deine Aussage einfach nicht stimmen kann und dann hast Du ein Problem und schlechte Karten!!!

-- Editiert von weterok am 20.03.2008 08:31:16

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#4
 Von 
Schoberm
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Was würde mich denn erwarten, wenn ich die Sache richtigstelle? Und was wenn nicht?

-- Editiert von Schoberm am 20.03.2008 10:38:59

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#5
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Schoberm
Dann würden sie Dir da mal,und das mit Recht,kräftig die Meinung sagen,möchte ich denken.Mehr sicher nicht!Aber wenn Du nichts machst,dann behält Deine Anzeige offiziellen Charakter und wird als solche auch bearbeitet und das hat in Deinem Fall für Dich im Nachhinein rechtliche Konsequenzen,da die Polizei Dir eiskalt beweisen kann und wird,dass Du vorsätzlich eine falsche Aussage zur Anzeige gebracht hast,ich betone, VORSÄTZLICH!!!!Die könnten sogar so weit gehen,wenn sie es darauf anlegen und Dir die Kosten für die Ermittlungen in Rechnung stellen,technischer Aufwand bei den Ermittlungen etc.
An Deiner Stelle würde ich es nicht drauf ankommen lassen.In diesem Fall sitzt die Polizei eindeutig am längeren Hebel!!!

-- Editiert von weterok am 20.03.2008 11:01:12

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#6
 Von 
Schoberm
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt wenn ich alles richtigstelle bin ich auf der "sicheren" Seite? Ich hab mal was davon gehört, dass man Anzeigen garnicht zurücknehmen kann.

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#7
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Schoberm

Bei der Polizei sitzen doch keine Unmenschen!Viel hängt davon ab,in welcher Art und Weise Du dort erklären wirst,wie Deine Anzeige zustande gekommen ist und in welcher Form Du Dich dort dafür entschuldigst.Anhören wirst Du Dir natürlich einiges müssen,aber das musst Du schon mal wegstecken,da das Recht in diesem Falle absolut nicht auf Deiner Seite ist!!!

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#8
 Von 
Schoberm
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob ich es jetzt zugebe oder nicht ändert aber doch erstmal nichts daran, dass das was ich getan habe strafber ist. Leiten die ernsthaft nichts ein, wenn man sich quasi auf dem Silbertablett präsentiert?

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#9
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Schoberm
Willst Du warten bis die Polizei Dir selbst nachweist,dass Du vorsätzlich gehandelt hast????Dann ist alles zu spät und Du hast absolut keine Chance mehr,das von Dir aus gerade zu biegen!!!Also,überlege Dir gut,was Du jetzt tun wirst und wobei Du besser wegkommst,indem Du es selbst versuchst gerade zu biegen oder indem Du einfach abwartest bis man Dir offiziell mitteilt,dass Du vorsätzlich gehandelt hast und somit alle sich daraus ergebenen rechtlichen Konsequenzen einzig und allein Du selbst zu verantworten hast!!!





-- Editiert von weterok am 20.03.2008 11:31:15

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#10
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

es handelt sich um die Vortäuschung einer Straftat. Da geht man auch durch eine Selbstanzeige nicht straffrei aus, denn das ist strafbar.Bestenfalls wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Daß die Polizei die Selbstanzeige unterdrückt und sich dadurch der Strafvereitelung schuldig macht, wie weterok offenbar annimmt, glaube ich kaum.

Gruß vom mümmel

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,
Fahrerflucht kommt auch noch in Betracht.
MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

quote:
Fahrerflucht kommt auch noch in Betracht.

Kommt versuchter Versicherungsbetrug eventuell auch noch in Betracht?

Gruß

Uwe


-- Editiert von uwe mettmann am 20.03.2008 14:19:55

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Uwe,
hatte ich auch überlegt.
Aber welche Versicherung sollte denn betrogen werden ? Die eigen Kasko (falls vorhanden) hätte in jedem Fall gezahlt.
MfG Stefan

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#15
 Von 
Schoberm
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit was für Strafen muss man denn bei diesem Fall mit Selbstanzeige rechnen? Und mit was ohne Selbstanzeige?

Vielleicht sollte ich erwähnen, dass ich vorher noch nie in Erscheinung getreten bin.

-- Editiert von Schoberm am 20.03.2008 15:01:03

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#16
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Die Zeit,die Du hier für Deine in diesem Fall überflüssigen Fragen verschwendest,solltest Du lieber dafür nutzen,um die Sache bei der Polizei so schnell wie möglich wieder einzurenken,bevor die sich bei Dir melden.Ich denke,Ratschläge hat man Dir hier ausreichend gegeben!!!

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#17
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Es wäre besser Rückgrat zu zeigen, dort hin zu gehen und die Sache zu beenden.

Wie lange wollen Sie denn zittern, mit dem Gedanken in schlaflosen Nächten ob es doch noch rauskommt oder nicht?

Reißen Sie sich zusammen, gehen dahin und packen aus. Fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

raptor2

Bin ganz Deiner Meinung!!!!!!!!!!!!Er hofft vielleicht auf ein Wunder????????!!!!:(

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

@ Schoberm,

wie schon erwähnt: Mit Glück bleibt es bei einer Verfahrenseinstellung, ansonsten gibt es eine Geldstrafe. Falls neben falscher Beschuldigung auch Unfallflucht angenommen wird, gibt es auch ein Fahrverbot und Punkte.

Gruß vom mümmel

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