Drohung nach Trennung

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
wallabyy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung nach Trennung

Hallo zusammen,

ich habe ein Frage bzgl mehrere Drohungen übers Telefon.
Ich habe mich Anfang des Jahres von meinem Mann getrennt, wir haben zwei kleine Kinder zusammen.
Kurz nach der Trennung gab es viel Streit, es ging sogar so weit, dass er mir angedroht hat uns allen die Kehle durchzuschneiden, ein anderen Mal uns zu erschiessen. Ein paar Wochen später wünschte er mir, dass ich auf der Straße von einem Auto überfahren werde, oder dass wir alle nicht mehr lebend aus der Wohnung kommen würden.
Später hieß es wenn ich ihm die Kinder weg nehme (war bis jetzt nie wirklich ein sorgender Vater) würde er mich überall finden egal wo ich hingehe, heute musste ich mir anhören ich soll mich ja dick einpacken und ich würde ihn erst richtig kennen lernen. Ebenso meinte er, er hätte mir während der Ehe eine reinknallen sollen, damit ich weiß wie ein Ehefrau sich zu benehmen hat....
So langsam kriege ich Angst vor ihm... kann ich das eilt zur Strafanzeige geben, alle Drohungen hat er mir am Telefon oder persönlich gesagt...

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
dass er mir angedroht hat uns allen die Kehle durchzuschneiden,


Bedrohung iSv. § 241 StGB

Zitat:
ein anderen Mal uns zu erschiessen
.

Bedrohung iSv. § 241 StGB

Zitat:
Ein paar Wochen später wünschte er mir, dass ich auf der Straße von einem Auto überfahren werde, oder dass wir alle nicht mehr lebend aus der Wohnung kommen würden.


Nix. "Verwünschungen" sind nicht strafbar.

Zitat:
Später hieß es wenn ich ihm die Kinder weg nehme (war bis jetzt nie wirklich ein sorgender Vater) würde er mich überall finden egal wo ich hingehe,


Das dürfte für eine "Nötigung" nach § 240 StGB noch nicht reichen.

Zitat:
kann ich das eilt zur Strafanzeige geben, alle Drohungen hat er mir am Telefon oder persönlich gesagt...


Wie gesagt: Die ersten beiden Drohungen sind strafbar. Wichtiger (bzw. min. genauso wichtig) als/wie eine Strafanzeige wäre aber eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz. Dazu sollten Sie sich einen Anwalt oder eine Anwältin suchen, die sich auf Opferrecht spezialisiert hat. Finanziert kann das zunächst mal über Beratungshilfe werden (wenn Sie darauf Anspruch haben, wg. geringem Einkommen, oder über einen Beratungsgutschein eines örtl. Opferhilfevereins, z.B. der "Weisse Ring", der eigentl. überall vertreten ist. Gibt aber auch noch andere, je nach Bundesland. In Niedersachsen z.B. die "Stiftung Opferhilfe" die von der Justiz selbst eingerichtet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.709 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen