Guten Tag miteinander!
Ein nicht mehr im Haushalt des Kindes lebender Vater drohte vor einiger Zeit seinem bis dato noch nicht studierenden Sohn mit nicht konkret ausgesprochenen Konsequenzen, sofern dieser ein Studium aufnehme; dies geschah im Bezug auf Unterhaltsleistungen etc., die der Vater nicht zu leisten bereit sei.
Kann dies bereits als Drohung oder Nötigung aufgefasst werden? Theoretisch versucht der Vater ja mit einer nicht konretisierten Drohung à la "wenn du studieren gehst, wirst du schon sehen, was du davon hast" (mal beschönigt), das Kind davon abzuhalten, ein Studium aufzunehmen, damit er nicht wieder unterhaltspflichtig wird.
Viele Dank
Micha
Drohung / Nötigung
1. Juni 2008
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juni 2008 | 21:55
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung / Nötigung
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#1
Antwort vom 2. Juni 2008 | 00:56
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Zu unkonkret für eine Straftat.
#2
Antwort vom 2. Juni 2008 | 02:03
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Ich schließe mich der Ausführung der Kollegin an. Jedoch ist durchaus der Gesamtkontext der Situation (welcher hier nicht geschildert wurde) zu berücksichtigen, was zu einem anderen Ergebnis führen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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#3
Antwort vom 2. Juni 2008 | 09:32
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 105x hilfreich)
'was zu einem anderen Ergebnis führen kann.':
Aber nicht muss!
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