Droht Bewährungswideruf?

19. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schrotflinte
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Droht Bewährungswideruf?

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich wurde im Dez 06 wegen Betruges in mehreren Fällen (eBay...) zu 1 1/2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Bewährungsauflagen waren, daß ich nach Kräften versuche den entstandenen Schaden wieder gut zu machen, so wie eine Strafe von 900 Euro à 30 Euro im Monat zu zahlen.
Inzwischen habe ich den Geschädigten ihr Geld komplett zurück zahlen können, die Raten habe ich immer pünktlich gezahlt. Nun ja, bis auf letzten Monat. Erst heute habe ich bei Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, daß der Dauerauftrag hierfür 02/08 nicht durchgeführt wurde, weil mein Lohn etwas später kam und keine Deckung auf dem Konto vorhanden war. Die Rate 03/08 wurde ordnungsgemäß gezahlt und die fehlende Rate habe ich heute sofort nach überwiesen.
Vielleicht bin ich ja total paranoid, aber kann mir ein Bewährungswideruf wegen dieser verspäteten Ratenzahlung drohen? Ich versuche wirklich nach Kräften diese Sache hinter mich zu bringen, habe mich bei den Geschädigten entschuldigt und wie gesagt alle wieder zurück bezahlt. Jetzt habe ich totale Panik, daß wegen dieser dummen Unachtsamkeit alles futsch ist...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nein, da wird nichts passieren, keine Sorge.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Albrecht Popken
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz allgemein ist der Bewährungswiderruf in § 56f StGB geregelt. Die Norm lautet auszugsweise: Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person [..] 2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlaß zu der Besorgnis gibt, daß sie erneut Straftaten begehen wird, oder 3. gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt.

Der Verstoß muss also einiges Gewicht haben.

Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Popken LL.M.
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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Damit ist gemeint, dass nichts passieren wird. ;)

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#4
 Von 
Schrotflinte
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antworten! Ich bin jetzt wirklich beruhigt, das war erst einmal ein richtiger Schock...

Dann wünsche ich allen hier schöne Ostern, wenn auch im Schnee!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

normal hätten die noc nicht mal was unternommen wenn du 2 monate ausgesetzt hättest und es an die letzten raten hintendrangehangen hättest. so wild ist das alles nicht, nur sollte man, wenn man mal nicht zahlen kann schon ein schreiben erstellen und die jeweiligen personen/sa/gericht informieren...

paddy

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