Drohende Strafanzeige wegen Warenkreditbetrugs

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Karabinerhaken123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohende Strafanzeige wegen Warenkreditbetrugs

Hallo,

ich habe riesigen Bockmist gebaut und stecke in der Klemme. Ich habe letztes Jahr auf den Namen meines Exfreundes (der in einer anderen Stadt wohnt) bei zwei Versandhäusern bestellt. Die Waren wurden auch alle geliefert, es gab mehrere Pakete. Ich hatte auf Raten bestellt, beim ersten Versandhaus habe ich auch über 8 Monate immer alle Raten pünktlich bezahlt, dann kam der finanzielle Einbruch und nichts ging mehr.

Jetzt hat das Inkasso-Unternehmen, bzw. der Anwalt der die forderung beitreiben soll, meinen Ex-Freund ausfindig gemacht und der ist zum Anwalt gegangen. Seit Freitag weiß er nun, dass ich diejenige bin, die das alles bestellt hat. Er kann es nicht bezahlen, kann aber nun beweisen, dass er auch nichts bestellt hat. Dennoch wird er mich nicht anzeigen.

Ich habe überlegt, ob ich mich an das Inkasso-Anwalts-Büro wende, bei dem die Forderung liegt und darum bitte, dass ich in Raten zahlen kann. Ich würde offen angeben, dass ich diejenige bin die bestellt hat und dass ich den Schaden wiedergutmachen möchte. Das möchte ich ja auch.

Es wird ja ohnehin rauskommen, eine Anzeige wird dann folgen.

Was ich mich frage ist, ob die eventuell auf eine Anzeige verzichten würden, wenn ich ihnen sage dass ich ******* gebaut habe und ich pünktlich und zuverlässig die Forderung bezahle. Oder müssen die mich so oder so anzeigen, weil es ja nun mal Betrug ist? Tut es was zur Sache, dass mein Ex mich nicht anzeigen wird?

Und mit welcher Strafe muss ich vor dem Gericht rechnen? ich bin nicht vorbestraft oder so.

Danke schon mal für eure Hilfe

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15 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Gläubiger haben normalerweise kein Interesse an einer Strafanzeige, wenn sich eine Einigung findet, dass die Schuld in Raten gezahlt wird.

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#2
 Von 
Karabinerhaken123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Die Gläubiger haben normalerweise kein Interesse an einer Strafanzeige, wenn sich eine Einigung findet, dass die Schuld in Raten gezahlt wird.


Dürfen die Gläubiger denn in dem Fall überhaupt auf eine Anzeige verzichten? Immerhin war es ja ein Betrug und den müsste ich denen gestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Karabinerhaken123):
Dürfen die Gläubiger denn in dem Fall überhaupt auf eine Anzeige verzichten?

Dürfen sie durchaus.

Ist ja auch in deren Interesse.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karabinerhaken123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal lieben Dank für die bisher eingegangenen Antworten.

Ich habe mir jetzt ein Herz gefasst und habe die angeschrieben. Ich war völlig ehrlich, habe gesagt, dass ich bestellt habe, meine Adresse und alles angegeben und angeboten, ab dem 25.10 Raten zu bezahlen.

Ich hab auch angeboten ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben und von mir aus können sie die Forderung auch titulieren. Natürlich hab ich drum gebeten, dass sie (bei pünktlicher Bezahlung) auf die Anzeige eventuell verzichten.

Glaubt ihr echt ich hab Chancen aus der Nummer rauszukommen? Ich mein, eigentlich hab ich es nicht verdient, aber mir war das Warnung genug jetzt, so eine Dummheit nie mehr zu begehen.

Ich hoffe so so so sehr, dass sie sich einverstanden erklären und der Kelch mit der Vorstrafe nochmal an mir vorüber geht.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Die Gläubiger haben normalerweise kein Interesse an einer Strafanzeige, wenn sich eine Einigung findet, dass die Schuld in Raten gezahlt wird.


Da wäre ich nicht so optimistisch , in solchen Fällen wird gerne per Strafanzeige und Verurteilung die Forderung gegen eine evtl. Privatinsolvenz "abgesichert" -> Forderung aus strafbarer Handlung.....

Strafrechtlich selber wird vermutlich nix schlimmes passieren, wenn der Schaden beglichen wurde/wird

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Immerhin war es ja ein Betrug und den müsste ich denen gestehen.
Ich sehe da keinen Betrug, jedenfalls gegenüber den Versandhäusern. Oder ist deine Schufa so schlecht, dass sie mit dir gar keinen Vertrag geschlossen hätten?

Stefan

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#7
 Von 
Karabinerhaken123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, ich bin nicht die Person auf die bestellt wurde. Das ist doch schon Betrug oder nicht? Ich habe mich ja immerhin unter dem Namen meines ExFreundes dort registriert, die Bestellung entgegen genommen, obwohl er hier gar nicht lebt. Ich glaube schon dass das Betrug ist, wenn das jeder machen würde.

Mein Exfreund weiß zwar jetzt bescheid und verzichtet auf eine Anzeige, aber meine Angst geht jetzt halt in Richtung Gläubiger.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Karabinerhaken123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Die Gläubiger haben normalerweise kein Interesse an einer Strafanzeige, wenn sich eine Einigung findet, dass die Schuld in Raten gezahlt wird.


Da wäre ich nicht so optimistisch , in solchen Fällen wird gerne per Strafanzeige und Verurteilung die Forderung gegen eine evtl. Privatinsolvenz "abgesichert" -> Forderung aus strafbarer Handlung.....

Strafrechtlich selber wird vermutlich nix schlimmes passieren, wenn der Schaden beglichen wurde/wird


Aber haben sie dazu nicht immer noch die Möglichkeit, wenn die Raten nicht gezahlt werden? Sie könnten ja auch sagen, dass sie die Anzeige machen, sobald die Raten ausbleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Karabinerhaken123):
Naja, ich bin nicht die Person auf die bestellt wurde. Das ist doch schon Betrug oder nicht?


Das ist erstmal nur "Fälschung beweiserheblicher Daten" (was aber auch eine Straftat ist. § 269 StGB , wobei ich jetzt davon ausgehe, dass es sich um Onlinebestellungen handelte). Betrug könnte tateinheitlich dazu kommen. Ich gehe davon aus. dass Du auf den Namen Deines Freundes bestellt hast, weil Du selbst keine Ratenzahlung bekommen hättest (wg. schlechter Schufa) ?! In dem Fall ist es auch Betrug.

Zitat:
... , in solchen Fällen wird gerne per Strafanzeige und Verurteilung die Forderung gegen eine evtl. Privatinsolvenz "abgesichert" -> Forderung aus strafbarer Handlung.....


Das ist soweit richtig ... aber ... zum einen kann die Forderung a.v.u.H. auch ohne Anzeige zur Insolvenztabelle angemeldet werden und zum anderen kann der Schuldner auch per not. Schuldanerkenntnis oder Vergleich anerkennen, dass es sich um eine deliktische Forderung handelt (wobei das rechtlich umstritten ist, ich weiß, verneinend das AG Göttingen Urteil vom 07.09.2011 - 21 C 204/10 , bejahend in einer neueren Entscheidung das OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2013 - I-7 U 198/11 ).

Aus der Praxis (ich selbst habe zwar wenig mit Schuldnerberatung zu tun, aber ich arbeite "Büro an Büro" mit den Schuldnerberaterinnen der Abteilung Schuldnerberatung meines Arbeitgebers und bekomme daher entsprechend viel mit beim Smalltalk, bzw. gemeinsamen Fällen ) kann ich nur sagen, dass die Gläubiger bei derart pro-aktivem Handeln des Schuldners meist auf eine Anzeige verzichten. Wobei man darüber hinaus auch noch den Einzelfall dahingehend betrachten muss, ob überhaupt noch mal eine Zwangsvollstreckung realistisch erscheint. Wo es nichts gibt, kann man nichts holen. Da nützt einem auch der schönste Titel nichts.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.10.2018 16:51

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#10
 Von 
Karabinerhaken123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das ist erstmal nur "Fälschung beweiserheblicher Daten" (was aber auch eine Straftat ist. § 269 StGB , wobei ich jetzt davon ausgehe, dass es sich um Onlinebestellungen handelte). Betrug könnte tateinheitlich dazu kommen. Ich gehe davon aus. dass Du auf den Namen Deines Freundes bestellt hast, weil Du selbst keine Ratenzahlung bekommen hättest (wg. schlechter Schufa) ?! In dem Fall ist es auch Betrug.


Richtig. Ich habe eine schlechte Schufa. Ich hatte bis Anfang des Jahres rund 30.000 Euro Schulden, die ich aber in diesem Jahr alle per Vergleichszahlungen beglichen habe, um eine private Insolvenz zu vermeiden. So dass ich zwar noch die negativen Schufaeinträge habe, aber quasi schuldenfrei bin.

Die Bestellungen auf meinen Ex waren einfach nur dumm. Es waren insgesamt 3 Versandhäuser, von denen ich bei einem die ganze Zeit meine Raten bezahle, da ist kein Inkasso dran, da hab ich auch weit über die Hälfte der Forderung bereits getilgt.

Die anderen beiden sind der gleichen Gruppe angehörig, aber es sind nicht die gleichen. Beim einen davon hab ich auch über 8 Monate Raten bezahlt, dann ging es finanziell ne Weile nicht, die Post kam hier nicht an und so haben sie meinen Ex ausfindig gemacht. Und das Dritte, wo ich mich jetzt quasi gestellt habe, die hatten leider noch kein Geld bekommen. Die Hauptforderung lag dort bei 500 Euro, mittlerweile stehen wir bei 2.500 Euro, wegen Anwaltskosten und so weiter.

Soll ich die 200 Euro am 25. einfach bezahlen (solange brauch ich um sie zu besorgen) auch wenn die sich bis dahin noch nicht gemeldet haben?

Ich möchte mich auch noch bedanken, dass man hier nicht fertig gemacht wird, sondern sachliche Hilfe bekommt, vielen Dank dafür!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Soll ich die 200 Euro am 25. einfach bezahlen (solange brauch ich um sie zu besorgen) auch wenn die sich bis dahin noch nicht gemeldet haben?


Kann man machen.

Zitat:
Die Hauptforderung lag dort bei 500 Euro, mittlerweile stehen wir bei 2.500 Euro, wegen Anwaltskosten und so weiter.


Die Höhe der Nebenforderungen würde ich mal durch eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle (AWO, Diakonie, Caritas, DPWV) prüfen lassen. Die kommt mir reichlich hoch vor ...

Und das würde ich auch sehr zeitnah erledigen, da Ratenzahlungen (also auch die o.g. 200,00 €) zunächst auf die Kosten angerechnet werden (dann auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung) - § 367, Abs. 1 BGB .
Zwar kann man als Schuldner nach § 367, Abs. 2 BGB auch eine andere Anrechnungsreihenfolge bestimmen (also z.B. zuerst auf die Hauptforderung), in dem Fall kann der Gläubiger die Ratenzahlungsannahme jedoch verweigern.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.10.2018 14:29

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Karabinerhaken123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Die Höhe der Nebenforderungen würde ich mal durch eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle (AWO, Diakonie, Caritas, DPWV) prüfen lassen. Die kommt mir reichlich zu hoch vor ...


naja, das ist das was mein Exfreund mir gesagt hat. Im Juli hab ich noch Post von denen bekommen, da war es noch eine Gesamtforderung (inkl. Nebenkosten) in Höhe von 800. Jetzt sollen es 2.500 sein. Bislang hat er mir abr nix schriftliches gezeigt, ich habe ihn darum gebeten.

Er hat mir nur das Aktenzeichen gegeben und die Anschrift, damit ich Kontakt aufnehmen konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Was ist denn bisher überhaupt an Post gekommen? Und was hat Dein Ex-Freund jetzt erhalten? Gab es evtl. schon einen Mahnbescheid oder sogar schon einen Vollstreckungsbescheid? Der würde dann auf Deinen Ex-Freund lauten ... und dann würde ich ihm den Rat geben: Anzeige erstatten!

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Gab es evtl. schon einen Mahnbescheid oder sogar schon einen Vollstreckungsbescheid? Der würde dann auf Deinen Ex-Freund lauten ... und dann würde ich ihm den Rat geben: Anzeige erstatten


Der EX-Freund möchte doch aber offensichtlich keine Anzeige erstatten. Ist auch komplett unnötig. Widerspruch, bzw. Einspruch gg. MB/VB tut es ja auch ...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.10.2018 15:29

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Karabinerhaken123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Was ist denn bisher überhaupt an Post gekommen? Und was hat Dein Ex-Freund jetzt erhalten? Gab es evtl. schon einen Mahnbescheid oder sogar schon einen Vollstreckungsbescheid? Der würde dann auf Deinen Ex-Freund lauten ... und dann würde ich ihm den Rat geben: Anzeige erstatten!


So, ich habe jetzt in Erfahrung gebracht, dass es bislang keine Titel gibt. Nur Mahnungen bzw. die Abgabe an die Rechtsanwaltsgesellschaft. Aber bislang ist nichts tituliert.

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