Hallo erst mal!:-)
Und zum zweiten........hab da wohl nen sch.... gebaut.:(
Also.....bekifft gefahren(zumindest im Urin),angehalten worden und volles Programm kassiert!
Das heisst.....Pinkeln,anschl. Blutentnahme im Revier!
Fakt: -erstes mal diesbezüglich in Erscheinung getreten.
-Test eins (pinkeln) positiv
-Test 2 dann wohl auch denke ich.
-es lagen etwa 12 Std zwischen Kiffen und Test 1
-es lagen 14 Std zwischen kiffen und Blutentnahme
Um mir ein Bild darüber machen zu können was ich in etwa zu erwarten habe,lies mich diese fragen hier wie folgt sowie den Sachverhalt eintragen.
Ich wäre euch sehr dankbar für einige Erfahrungen oder gar Urteile.
Die Werte bzw. die höhe des THC"s ist mir nicht bekannt.
Mal schaun was im Vorfeld hier so zu erfahren ist und schon mal ein liebes Dankeschön für eure Mühen.
PS: da ich hörte das Bundesland für Bundesland Unterschiede macht,sage ich mal HH....aber auch andere Bundeslandsantworten sind mir recht!Ich brauche "INPUT" keine Masregelungen...das es sch...... war was ich getan habe weiss ich.
MFG.
Futuremike
Drogen im Strassenverkehr!!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sehr ausführlich zum Thema Cannabiskonsum im Straßenverkehr:
http://www.himmelreich-dr.de/html/cannabis._aufsatz_v._dr._himme.htm
Vielen Dank für den informativen Link.
Übrigends sehr interessant hier ,dieses Forum.
Ne Menge Leute mit Wissen und Erfahrungen.
Alle Achtung an all diese Leute.
Weiter so.
Danke noch mal.
L.G. Mike
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Ich möchte an dieser Stelle auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinweisen, das auch für diesen Fall anwendbar sein könnte, da der Zeitrahmen zwischen Einnahme und Test ungefähr gleich ist:
Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03
Link: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20041221_1bvr265203.html
Gruß
-- Editiert von ckonert am 07.01.2006 11:04:12
Vom Vorwurf eine Ordnungswidrigkeite begangen zu haben, könnte es in der Sache, wie ckonert zutreffend anmerkt, wohl einen Freispruch geben.
Es könnte jedoch sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde tätig wird und ein Drogenscreening möchte und andernfalls die Entziehung des Führerscheins androht. Zu solchen Bestrebungen gibt es auch Urteile des Verfassungsgerichtes, die einen Entzug bei nur nachgewiesenem gelegentlichen Konsum nicht erlauben. Ob der Gesetzgeber es inzwischen geschafft hat, eine Rechtgrundlage zu schaffen, bei der der Führerschein entzogen werden darf, wenn man ein solches Drogenscreening verweigert, weiß ich nicht genau, aber wenn du in der Sache einen Anwalt beauftragen möchtest, wäre es vielleicht von Vorteil jemanden mit Erfahrung im Verwaltungsrecht zu nehmen...
-- Editiert von danielB am 07.01.2006 20:59:50
Hallo Daniel,
Ich werde nun erst mal warten wann ich Post bekomme ob eingestellt oder nicht.
Das mit dem Screenig würde ich machen.Habe nicht vor in naher sowie in ferner Zukunft noch zu kiffen.Möchte es ganz ausschliessen,definitiv.
1.)Wenn eingestellt,gut oder schön:)!
2.)Wenn Fahrerlaubnisbehörde tätig wird,Anwalt,klar!
3.)Wenn nicht eingestellt auch Anwalt.
Weil: Dann kommt die Fahrerlaubnisbehörde gewiss.
Lasse Euch wissen was rauskommt.
Danke für die Resonanz.Habt mir sehr geholfen.
MfG. Mike
Hallo Ihr guten Ratgeber und Gesetzewisser!!!;)
Melde mich mal kurz wieder zurück und möchte mich nochmals für Eure Beiträge bedanken.
Es ist nun einiges an Zeit verstrichen und ....soll ich Euch was sagen!!!
Bis jetzt ist behördlich noch so gut wie nichts passiert ausser das man mir wegen ( Fehlverhaltens meines Anwalts(den ich dann doch eingeschaltet habe,kann ja nicht schaden:) oder des Amtes) kann ich nicht nachvollziehen.Jeder gibt dem anderen die Schuld.
Naja...man wollte mir doch den Führerschein wegen Verweigerung eines Screenings tatsächlich ganz entziehen.
Habe ich nie verweigert...wie gesagt wann?,wenn ich von keiner Partei bescheit bekomme,bzw einer dem anderen in die Schuhe schiebt etwas nicht eingereicht zu haben.(Antrag auf Akteneinsicht von seiten meines Anwalts oder ein Beamter dieses Schreiben nicht gefunden hat,vermutlich weil Er überfordert ist.)Bei einer so eifrigen Polizei.
Jedenfalls am Tag der brieflichen Zustellung des sofortigen Entzuges meiner Fahrerlaubnis habe ich natürlich gleich meinen Anwalt aufgesucht.Der Sagte er hätte alles soweit angeordnet und könne sich das nicht erklären.
Hat sogleich in meinem beisein Wiederspruch gegen den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis eingelegt.Desweiteren habe ich eine Eidestattliche Erlärung zum einmaligen Konsum gemacht.All das ans Amt geschickt und????
na und?????
Ist schon 3 Wochen her.Wenn das weiter so geht habe ich einen Bart und obwohl ich,nur etwas für meine Strafe vorsparen wollte(eine Strafe erwarte ich und finde es auch rechtens).....werde ich wohl Millionär sein oder ich stelle das Sparen mit sofortiger Wirkung ein;)
Melde mich mal wieder wenn was zu berichten ist oder die Angelegenheit mal ein Ende findet.
Bis dahin....Finger wech von Drogen im Straßenverkehr.
Mike
.....nicht nur im Straßenverkehr.......
Da den Drogen abgeschworen wurde, sollte dem TE das Sparen ja jetzt leicht fallen... Ernsthaft, warum sich erst erwischen lassen? Aber schön, wenn in diesem Punkt eine Lernkurve vorhanden ist, insofern mal alles Gute für dich, Mike
-----------------
"Die Einen machen ihre Schwächen zu Stärken, die anderen zu Neurosen"
Natürlich ....NICHT NUR IM STRAßENVERKEHR....
"Allgemein Finger weg Ihr Sünder" :-)
Danke, Keken , für die Vervollständigung meiner Aussage hier!!!
L.G. Mike
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