Dringend! Ich will keine Anzeige machen!

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Natalie91
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Dringend! Ich will keine Anzeige machen!

Es gab vor einiger Zeit eine Auseinandersetzung zwischen mir und einer anderen Person. Ich bin leicht verletzt worden, habe einen Krankenwagen gerufen und auch am Telefon gesagt "ich bin geschlagen worden". Dann kam einfach die Polizei dazu und hat nun eine Anzeige gemacht, erstmal gegen Unbekannt. Ich muss jetzt eine Aussage machen und möchte aber keine Namen nennen und auch keine Anzeige erstatten, da die Sache geklärt ist. Was erwartet mich nun? Was kann ich dagegen machen? Welche Rechte habe ich? Muss ich zur Vernehmung gehen?

-----------------
""

-- Editiert Natalie91 am 07.01.2014 18:22

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Anzeige ist ja längst "gemacht" worden - durch die Polizei.

Sie können es unterlassen einen Strafantrag zu stellen, oder einen ggf. bereits gestellten Strafantrag zurcknehmen.

Dann wird das Verfahren vielleicht wegen mangelndem öffentl. Interesse eingestellt. Vielleicht aber auch nicht.

Da es sich bei Körperverletzung um ein nur relatives Antragsdelikt handelt, kann die StA den fehlenden Strafantrag durch das öffentl. Interesse ersetzen.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Natalie91
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Und wenn ich einfach nicht hin gehe zur Vernehmung? Oder die Aussage verweigere? Dann haben die ja null Beweise. Und die können mich doch auch nicht zwingen oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und die können mich doch auch nicht zwingen oder? <hr size=1 noshade>


Bei der Polizei nicht.

Aber man kann Sie zur Staatsanwaltschaft vorladen. Dort müssen Sie erscheinen und auch aussagen. Wenn Sie dort nicht erscheinen, wird man Sie ggf. von der Polizei festnehmen und "vorführen" lassen. Wenn Sie die Aussage verweigern (ohne gesetzlichen Grund, z.B. weil der Beschuldigte mit Ihnen eng verwandt ist), kann Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt werden, oder auch schon im Vorverfahren (also vor Anklageerhebung) Erzwingungshaft bis zu 6 Monate. Muß nur durch einen Richter abgesegnet/erlassen werden. Siehe unten, Abs. 3 (unterstrichener Teil)

quote:<hr size=1 noshade>§ 70 StPO

(1) Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.

(2) [color=red]Auch kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden, jedoch nicht über die Zeit der Beendigung des Verfahrens in dem Rechtszug, auch nicht über die Zeit von sechs Monaten hinaus. [/color]

(3) Die Befugnis zu diesen Maßregeln steht auch dem Richter im Vorverfahren sowie dem beauftragten und ersuchten Richter zu.

(4) Sind die Maßregeln erschöpft, so können sie in demselben oder in einem anderen Verfahren, das dieselbe Tat zum Gegenstand hat, nicht wiederholt werden. <hr size=1 noshade>



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 07.01.2014 21:25

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen