Hallo!
Ich würde gerne wissen, ob ein Ladendiebstahl (wert 35Euro) im Führungszeugnis steht. Ich war damals 17 Jahre alt, habe 2 Jahre Hausverbot im betroffenen Geschäft bekommen, war bei der Polizei und bei so einer Jugendstrafberatung(SPIRIT) und habe von denen außergerichtlich im Diversionsverfahren(?) 16 Sozialstunden bekommen, sonst nichts. Das war im Januar 2008. Nun muss ich ein privates Führungszeugnis bei meinem Arbeitgeber vorzeigen, wird dieses erste und einzige Vergehen dort auftauchen? Wollte gerade schon beim KVR anfragen, aber die sind ja immer so beschäftigt. Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
-- Editiert robotanic am 19.08.2011 09:56
Dringend-Erster Ladendiebstahl ins Führungszeugnis
19. August 2011
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Frage vom 19. August 2011 | 09:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend-Erster Ladendiebstahl ins Führungszeugnis
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#1
Antwort vom 19. August 2011 | 10:14
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Die Sozialstunden haben Sie mit Sicherheit nicht von einer Beratungsfirma bekommen, sondern entweder es war eine Einstellung der Staatsanwaltschaft nach Jugendstrafrecht oder es war eine gerichtliche Maßnahme.
Wie auch immer.... die Maßnahme ist im Erziehungsregister vermerkt. Dieses wird mit dem 24. Geburtstag gelöscht. Im Führungszeugnis steht nichts. Daher können Sie sich gegenüber einem normalen Arbeitgeber als "nicht vorbestraft" bezeichnen, was durch das Führungszeugnis bestätigt wird.
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