Diebstahl vom Mieter

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
TheWire
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Diebstahl vom Mieter

Mieter A hat den Fußboden mit aus der Wohnung genommen bei Auszug. Er behauptet ihn selbst verlegt zu haben. Einen Nachweis oder Rechnung besitzt er nicht. Als Vermieter B das Objekt käuflich erworben war der Fußboden im Haus, also Bestandteil. Wer ist im Recht und wie sind die Chancen auf Erfolg(und Kosten?) wenn B den Mieter A verklagt. A verfügt kaum über finanziellen Mittel und hat keine Kaution an den Vorbesitzer gezahlt.

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von TheWire):
A verfügt kaum über finanziellen Mittel und hat keine Kaution an den Vorbesitzer gezahlt.


Wenn nichts zu holen oder zu verrechnen ist, bringt einem auch ein Titel nichts.
Was sagt denn der Verkäufer des Hauses, welcher Fußboden mal ursprünglich gelegen hat?

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#2
 Von 
TheWire
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von TheWire):
A verfügt kaum über finanziellen Mittel und hat keine Kaution an den Vorbesitzer gezahlt.


Wenn nichts zu holen oder zu verrechnen ist, bringt einem auch ein Titel nichts.
Was sagt denn der Verkäufer des Hauses, welcher Fußboden mal ursprünglich gelegen hat?


Er weiß nichts davon, dass sich der Mieter selbst den Boden gekauft hätte. Fakt ist ja, dass beim Kauf dieser neue Fußboden bereits lag. Wem gehört er also?
Das mit dem Titel ist nicht wichtig. Eine Straftat wäre es ja, da er auch andere Gegenstände(Rauchmelder u.a.) mitgenommen hat.

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Der Bodenbelag geht genauso wenig wie eine Einbauküche automatisch in das Eigentum des Vermieters/Käufers über. Der (neue) Vermieter hat lediglich Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Und da scheint es hier ein Beweisproblem (auf beiden Seiten) zu geben.

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#4
 Von 
TheWire
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Der Bodenbelag geht genauso wenig wie eine Einbauküche automatisch in das Eigentum des Vermieters/Käufers über. Der (neue) Vermieter hat lediglich Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Und da scheint es hier ein Beweisproblem (auf beiden Seiten) zu geben.


Also muss einfach ein Richter entscheiden?

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von TheWire):
Also muss einfach ein Richter entscheiden?


Ja, letztendlich muss man das zivilrechtlich einklagen, sollte man sich nicht einig werden. Das regelt weder ein Anwalt, die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder der Richter im Strafprozess.

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