Diebstahl und Vorstrafen

3. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
hzdb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl und Vorstrafen

Guten Morgen,

Vor allem, entschuldigen Sie mich wegen meine Rechtschreibung, ich bin Spanisch und es ist lange her dass ich kein Deutsch mehr geübt habe.

Ich bitte um Beratung.

Seit 2004 bis 2007 wonhte ich in Freiburg i.B. zum Studium von Sprache und Arbeit. Während dieser Zeit habe ich einen Fehler gemacht. Im März 2005 habe ich ein Kabel und Adapter-Karten im Media Markt geraubt. Der Preis der Sachen ist unter 30€. Sie hatten mich erwischt und mich zur Polizei gemeldet, so dass ich bis zu eine zukunftige Benachrichtigung wartete. Monate später kam eine Mitteilung. Ich war strafbar als Diebstahl. Gegen mich wurde eine Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verhängt, der Tagessatz wurde auf 10€ festgesetz, so die Geldstrafe beträgt insgesamt 150€ plus die Kosten des Verfahrens und die Auslangen, alles 214€. In dem Brief stand, dass der Wert der gestohlenen Sachen auf 174 € erhöte wurde, das ist falsch, aber ich werde nichts dazu sagen, es ist schon egal. Da ich eine schwierige Zeit durchgemacht hatte,
konnte nicht zahlen, so vergaß ich den Brief. Ich habe keine Briefe mehr in den folgenden Jahren bekommen. In 2006 habe ich ein paar Tage in Basel gearbeitet, wenn der Job fertig war, ich führte wieder nach Freiburg züruck und in der Grenze mit Deutschland, wurde ich angehaltet, als ob ich steckbrieflich gesucht wurde. Ich war überrascht. Nachdem ich meine Daten laß, Adresse usw., dürfte ich wieder auf den Weg nach Hause, und als ich in Freiburg war, ging ich zur Polizei zu sagen und fragen, was passiert ist. Der Polizist war fassungslos, weil er sagte, dass ich nie gesucht wurde und keiner etwas gegen mich hatte. Die Polizei sollte zu Amtsgericht anfragen und ich wartete einen Brief oder etwas zu bekommen. Ich war kurz danach umgezogen und schließlich nach Spanien zurückgekehrt. Jetzt wohne ich in Spanien und ich möchte Beamter werden. Ich muss nicht vorbestraft sein. Es ist aber nicht so, es steht dass ich in Deutschland vorbestraft bin. Ich war überrascht, ich habe gelesen dass es nicht auf der Register stehen sollte weil die Geldstrafe unter 90 Tage liegt.

Könnten Sie mir bitte beraten, ob es richtig ist, auf der Register zu stehen und wie lange die Tilgunsfrist beträgt?
Können Sie mir sagen, was kann ich tun um der Register zu löschen? und wie kann ich alles mit dem Amtsgericht regeln?

Danke für alles, sorry für meine Rechtschreibung.

Mit besten Grüßen

Hzd

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es gibt 2 verschiedene Register:

1. Das Bundeszentralregister (BZR):

Dort kommt jede Verurteilung zu Strafe hinein, egal wie viele Tagessätze

2. Das Führungszeugnis (FZ)

Dort kommen nur Verurteilungen hinein, die entweder über 90 Tagessätze sind, oder auch welche unter 90 Tagessätze, wenn es insgesamt mehr als 1 Verurteilung gibt.

In Ihrem Fall ist das FZ "sauber", weil es nur 1 Strafe gibt und die nicht über 90 Tagessätze ist. Auch wenn die Strafe über 90 Tagessätze gewesen wäre, wäre sie schon wieder gelöscht, weil die Speicherfrist in diesem Register für Geldstrafen nur 3 Jahre ist.

Aber das andere Register (BZR) ist noch nicht sauber. Dort beträgt die Frist für Geldstrafen bis 90 Tagessätze = 5 Jahre. Dieses Register wird also erst in März 2010 wieder sauber sein.

Um Beamter zu werden wird in Deutschland das BZR geprüft. Ich vermute, dass das in Spanien genauso ist. Daher haben die spanischen Behörden von dieser Verurteilung erfahren.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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