Diebstahl oder Unbefugter gebrauch

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Maultier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl oder Unbefugter gebrauch

Hallo

Mal was zum Discotieren, hier meine Theorie Herr B. 32 Jahre hat aus reiner Langeweile sich an einen PKW zu schaffen gemacht, und eine Bewegliche Sache abmontiert.
Danach hat er diese Sache in einen Mülleimer geschmissen, Herr B wurde aber bei seinen Handeln gesehen und gestellt, (nicht von der Polizei) darauf hin hat Herr B. diese Sache wieder anmontiert, und ist noch ca. 2 Stunden am Tatort verblieben, nichts ist passiert.
Tage später bekam Herr B. besuch von der Polizei, es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen Diebstahl.

Es gab einen Strafbefehl mit 60 Tagessetzen a.50 € Herr B. hat Einspruch eingelegt.
Herr B. ist der Meinung keinen Diebstahl begangen zuhaben, da er die Sache noch nicht in seinen Besitzt hatte. Wenn überhaupt kommt ein versuchter Diebstahl in betracht, oder ein Freispruch weil Herr B. die Sache nur in Unbefugter gebrauch hatte, und diese nicht behalten wollte.

Ach, der Besitzer des Pkws hat seinen Schaden ersetzt bekommen plus Aufwandsentschädigung.

Wie wird diese Geschichte wohl vor Gericht ausgehen?

Gruß Maultier

PS.

Herr B. konnte diese Sache auch nicht gebrauchen der Wert beträgt ca. 80.-€


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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Handelt es sich bei der Frage um eine juristische Hausarbeit (ich denke mal ja)!? Falls es so ist, empfehle ich Dir diesen thread:

http://www.jurathek.de/forum/archive/index.php/t-8811

Falls nicht, hast Du rein zufällig ein Problem angekratzt ("wegnehmen und wegwerfen") über das sich die Götter (bzw. Juristen) trefflich streiten.

Hier wird man zumindest keinen Diebstahl nachweisen können, wenn derjenige behauptet, daß er von vornherein vorhatte die Sache wieder anzubauen, denn dann

-lag keine dauerhafte "Enteignung(sabsicht)" vor.

-lag keine "Zueignungsabsicht" vor

-und auch keine "Drittzueignungsabsicht" (wegschmeissen)





-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 05.01.2005 20:54:25

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