Diebstahl mit versuchter Flucht

5. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Geier54
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl mit versuchter Flucht

Hallo, ich habe in einem Supermarkt alkoholisiert Ladendiebstahl begangen...nach der Kass wurde ich vom Ladendedektiv gestellt...habe Panik bekommen und versucht zu flüchten...

Der Warenwert beträgt ca 53,50 € (es wurden auch waren dazu gezählt die ich gekauft hatte)
Ich bin 25, beziehe Leisungen bzw. habe kein Einkommen.

Die Polizei hat mich nach Hause gefahren um die Personalien zu überprüfen, habe keine Aussage machen wollen, musste aber irgendwas unterschrieben.wurde nicht Gefragt ob ich etwas getrunken habe, also ich weiß ja auch nicht wie relevant es ist, unter welchen Umständen es zum Diebstahl gekommen ist. Ich war paar Tage nach der Tat schon bei der Polizei dort sagte man mir, das ich das Entschuldigungsschreiben dem Filialleiter zukommen lassen kann und auf den Brief warten soll...

Ich wollte morgen früh zum Gericht um eine Beratungshilfe zu beantragen, wie soll ich nun am besten Vorgehen ?

Sollte ich nochmal versuchen mit dem Filialleiter in Kontakt zu treten, evtl. um ein persönliches Gespräch bitten, um mich zu erkundigen ob er mein Schreiben erhalten hat, und um vllt. Mit dem Ladendedektiv zu sprechen bezüglich des "Warenwertes"

Und oder zur Polizeidienststelle gehen um dort zu versuchen die Sache zu klären.

Ich befinde mich momentan in einer Lebenskriese, die tat war so eine Art Schrei nach Hilfe. Ich habe bereits mit dem Sozialpsychatrischenfienst Kontakt aufgenommen...nun warte ich auf einen freien Platz in einer Klinik.

Ich soll 30 Tagessätze je 40€ bezahlen also insgesamt 1200€

Ist es möglich Sozialstunden zu leisten ? Oder welche Möglichkeiten bestehen die Sache zu mildern

Bitte antworten Sie mir, ich bin verzweifelt

Herzliche Grüße

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich soll 30 Tagessätze je 40€ bezahlen also insgesamt 1200€


Also hast Du schon einen Strafbefehl vom Gericht bekommen, oder wie? Oder gab es eine Verhandlung?

In dem Fall macht es natürl. weder Sinn noch mal in den Laden zu gehen (zumal Du da Hausverbot haben dürftest), noch mit dem Dedektiv "wegen dem Warenwert" ?? zu sprechen (was gibt es da zu sprechen?) noch Beratungshilfe zu beantragen, denn die gibt es in diesem Verfahrensstadium nicht mehr.

Was Du tun kannst (wenn es ein Strafbefehl ist, den Du bekommen hast) ist, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt "EInspruch" gegen den Strafbefehl einzulegen und -wichtig- diesen auf die Höhe des Tagessatzes beschränken und um Entscheidung im Beschlusswege bitten. Dem Einspruch fügst Du einen aktuellen Leistungsbescheid (ich nehme mal an ALG II, oder was für Leistungen in welcher Höhe bekommst Du?) bei. In dem Fall sollte sich die die Höhe des Tagessatzes von 40,00 auf 20,00 senken lassen, also würde sich die Strafe halbieren (30 mal 20 = 600). Anschliessend(!) kannst Du eine Ratenzahlung beantragen oder Umwandlung in gemeinnützige Arbeit. Das wären dann in der Regel 180 Stunden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Geier54
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen, vielen Dank für die schnelle Antwort. Also ja, ich habe schon einen Strafbefehl...gab keine Verhandlung, bin nicht eingeladen worden o.ä
Der Warenwert ist nicht korrekt ! Es wurden dort Waren berechnet die bezahlt worden sind, ich bin mir sicher das es dann unter 50€ wäre...was die Strafe mildern würde oder ? Spielen Psychische Problme kaum eine Rolle ? Versteh nicht wieso direkt ein Strafbefehl kommt...Mir geht es nicht gut, habe seit erhalt des Strafbefehls kaum geschlafen...gibt es irgendeine Vorlage für einen Einspruch ? Also kann ich mir den Weg zum Gericht nun sparen ?
Bezüglich Alg 2, ist gerade der Weiterbewilligungsantrag gestellt...bekomme erst in zwei Wochen Bescheid, soll ich den alten Bescheid nehmen ?

-- Editiert von Geier54 am 05.08.2016 08:19

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Spielen Psychische Problme kaum eine Rolle ? Tja, wenn es Ihnen nichts ausmacht, daß sich die Verfahrenskosten um die 4stelligen Kosten des psychiatrischen Gutachters erhöhen, können Sie natürlich darauf pochen...
gibt es irgendeine Vorlage für einen Einspruch ? Welchen denn? Den von Streetworker genannten beschränkten Einspruch? Oder den vollinhaltlichen Einspruch, den Sie ja scheinbar anstreben?
Also kann ich mir den Weg zum Gericht nun sparen ? Sie können den auch mit der Post schicken - oder wie war das gemeint?
soll ich den alten Bescheid nehmen ? Das hängt wiederum an der Frage, welche Art Einspruch Sie anstreben - der vollinhaltliche Einspruch führt Sie sowieso vor Gericht: Da genügt es völlig, wenn Sie den dann aktuellen Bescheid vor Gericht vorlegen, denn die Verhandlung findet todsicher nicht in den nächsten 2 Wochen statt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Den Weg zum Gericht wegen Beratungshilfe kannst Du Dir sparen, ja. Beratungshilfe gibt es nur solange die Sache noch im Status des Ermittlungsverfahrens ist. Das ist hier lange vorbei.

Was den Warenwert angeht, wird die Grenze zum "nicht geringen Wert" heute in der Regel bei 30,00 € gezogen, nicht bei 50,00 € (es waren mal 50,00 DM) Daraus hatte man dann teilw. 50,00 € gemacht, aber wie gesagt, mittlw. sehen die Gerichte sie eher bei 30,00 €. Ferner müsstest Du beweisen können, dass Waren berücksichtigt wurden, die bezahlt wurden, ansonsten würde das Gericht näml. zieml. sicher weiter davon ausgehen, dass das nicht so ist. Letztendlich ist es auch nicht so, dass ein etwas geringerer Warenwert automatisch eine geringere Strafe bedeutet. Der geringe Wert bedeutet rechtlich gesehen nur, dass der Diebstahl vom Offizialdelikt zum Antragsdelikt wird.

Zitat:
Spielen Psychische Problme kaum eine Rolle ?


Auch mit psychischen Problemen darf man keine Straftaten begehen.

Zitat:
Versteh nicht wieso direkt ein Strafbefehl kommt..


Weil das eine Verfahrensvereinfachung ist, die bei Taten,wo die Täterschaft klar auf der Hand liegt, gewählt wird, um allen Beteiligten eine Hauptverhandlung zu ersparen.

Zitat:
Mir geht es nicht gut, habe seit erhalt des Strafbefehls kaum geschlafen.


Naja, dafür kann aber niemand was. Wäre eine Ladung zur Hauptverhandlung gekommen, wäre es wohl auch nicht anders gewesen.

Zitat:
gibt es irgendeine Vorlage für einen Einspruch ?


"Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts (Ort) Aktenzeichen ...Cs ...Js ...../16 lege ich hiermit Einspruch ein"


In dem Fall folgt dann eine Hauptverhandlung vor Gericht.

Möchtest Du es so machen, wie ich vorgeschlagen hatte, also nur die Tagessatzhöhe angreifen (und so ggf. die Hauptverhandlung umgehen), schreibst Du zusätzlich noch:

"Ich beschränke den Einspruch auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes und bitte um Entscheidung im Beschlussweg"

Zitat:
Bezüglich Alg 2, ist gerade der Weiterbewilligungsantrag gestellt...bekomme erst in zwei Wochen Bescheid, soll ich den alten Bescheid nehmen ?


siehe Antwort von mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Geier54
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich antworte später ausführlich, habe momentan nur mein Smartphone zur Hand.
Ich weiß nicht inwiefern eine Hauptverhandlung von nutzen ist, da bräuchte ich ja auch noch einen Anwalt !
Denke das da der beschränkte Einspruch sinvoller wäre, also würde dadurch die Strafe auf Ca. 600€ herabgesetzt werden ? Sind auch Sozialstd. Möglich ?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
da bräuchte ich ja auch noch einen Anwalt !


Nein, nicht unbedingt. Das Honorar des Anwalts würde sich auch nicht rechnen.
Zitat:

Ich weiß nicht inwiefern eine Hauptverhandlung von nutzen ist,


Gar nicht. Deswegen hatte ich ja schon in meinem ersten Beitrag dazu geraten, den Einspruch nur auf die Höhe des Tagessatzes zu beschränken und um Entscheidung im Beschlussweg (also schriftlich) zu bitten.

Zitat:
Denke das da der beschränkte Einspruch sinvoller wäre,


Ich auch

Zitat:
also würde dadurch die Strafe auf Ca. 600€ herabgesetzt werden ?


Ja, wenn Du ausser ALG II keinerlei Einkommen hast, ist das zu erwarten.

Zitat:
Sind auch Sozialstd. Möglich ?


Wie schon im ersten Beitrag geschrieben: Nachdem(!) die Entscheidung auf den Einspruch dann da ist, kannst Du Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit beantragen, bei der Staatsanwaltschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Geier54
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay gibt es hier eine Vorlage oder ist diese hier gültig ?
(habe kein Aktenzeichen gefunden, was soll bei Strafsache eigetragen werden)



Absender
Anschrift

An das
Amtsgericht ___________
Anschrift

Ort, Datum

Strafsache __________ ./. __________
Aktenzeichen ____________________

Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts ___________ vom __________, Aktenzeichen _____________, lege ich

Einspruch

ein. Den Einspruch beschränke ich auf den Rechtsfolgenausspruch und hier speziell auf die Höhe des festgesetzten Tagessatzes.

Begründung:

______ (z.B. Gemäß Strafbefehl wird der Bemessung der Tagessatzhöhe ein Nettoeinkommen von ______ Euro zugrunde gelegt. Tatsächlich beläuft sich mein Einkommen jedoch nur auf _______ Euro. /Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass ich Unterhaltsverpflichtungen von _____ Euro monatlich zu leisten habe.) __________________________________________

Als Einkommensnachweise lege ich meinem Einspruch folgende Unterlagen bei: ________________________________________________________________

Des Weiteren erbitte ich eine Entscheidung per Beschluss.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

-- Editiert von Geier54 am 09.08.2016 09:55

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Okay gibt es hier eine Vorlage


Ich hatte Dir doch schon vor einigen Tagen wortwörtlich vorformuliert, was Du schreiben sollst (abgesehen davon, dass in "dieser Vorlage hier" sinngemmäß genau das selbe steht).

Zitat:
Gemäß Strafbefehl wird der Bemessung der Tagessatzhöhe ein Nettoeinkommen von ______ Euro zugrunde gelegt. Tatsächlich beläuft sich mein Einkommen jedoch nur auf _______ Euro.


Natürlich kann man dem Gericht auch noch mal vorkauen, welchen Tagessatz es verhängt hat und wie hoch das tatsächliche Einkommen ist, aber das hätten die zur Not auch noch alleine rausgefunden, anhand des Leistungsbescheides.

Zitat:
wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass ich Unterhaltsverpflichtungen von _____ Euro monatlich zu leisten habe


Du hast keine Unterhaltsverpflichtungen denen Du nachkommst, wenn Du ALG II beziehst.

Zitat:
habe kein Aktenzeichen gefunden,


Dann mußt Du nochmals suchen. Es ist -wie ich aber auch bereits vor einigen Tagen schrieb- so aufgebaut:


....Cs......Js ......../16

Anstelle der Punkte stehen bei Dir Zahlen.

Diese beiden Zeilen:

Zitat:
Strafsache __________ ./. __________
Aktenzeichen ____________________


kannst Du weglassen. Das Aktenzeichen kommt dann ja nochmal in der nächsten Zeile.

Das hier:

Zitat:
Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass ich Unterhaltsverpflichtungen von _____ Euro monatlich zu leisten habe.) __________________________________________


musst Du wie gesagt auch weglassen, da Du keine Unterhaltsverpflichtungen hast (und falls doch, bedienst Du Sie derzeit nicht)








1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Geier54
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles Klar, Vielen lieben Dank für die Hilfe.
Schön das solch kompetente Beratung im Netz zu finden ist, und das auch noch Kostenlos.
Ich melde mich nochmal wie es weiter geht bis dahin...

Alles Gute in Hochachtung

geier54



-- Editiert von Geier54 am 09.08.2016 11:19

0x Hilfreiche Antwort

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