Diebstahl im Betrieb 20000 Euro

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
angiredcat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 12x hilfreich)
Diebstahl im Betrieb 20000 Euro

Hallo
ich bin neu hier auf grung einer sehr grossen dumheit meinerseits.
Ich bin 32 Jahre alt und habe in den letzten 8 monaten ca 20000 Euro aus der Tageseinnahmen im meinen Betrieb unterschlagen.Ich habe fast jeden Tag geld aus der Kassen entnommen und bin dabei erwischt worden.
Mein ehemaliger AG hatte nur indizien ich nabe aber gleich alles zugegeben und drauf hin hat er ein schreiben aufgesetzt mit zeugen unterschrift das ich ihm das Geld bis ende Dezember zahlen muss dann unternehmt er nichts gegen mich.
Jedoch habe ich nicht so eine grosse Summe parat und bekomme keinen so grossen kredit um es zu zahlen.
Was passiert jetzt,soll ich mich selbst anzeigen bevor er es macht,denn er versucht auch noch meinen Mann da reinzuziehen,der nie bei ihm gearbeitet hat noch nichts davon weist,da ich mich schäme es ihn zu sagen.Mein AG meint aber das er meinen mas soll ich machen denn eigentlich will er ja sein Geld haben und das bekommt er ja nicht wenn er mich anzeigt oder?
Kann mir einer sagen was ich für optionen habe?
Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie haben Recht: Der AG bekommt durch ein Strafverfahren sein Geld nicht zurück.
Ihre einzigste - und wohl auch sinnvollste - Option ist, jetzt überall mit offenen Karten zu spielen. Selbst anzeigen brauchen Sie sich nicht - im Regelfall macht es keinen Unterschied, ob man sich selbst anzeigt oder nach einer Anzeige von Anfang an geständig ist.
Im Übrigen kann Ihr Mann in die Sache nicht mit reingezogen werden, da Ehepartner nicht für Schulden des jeweils anderen haftbar sind. Ihr Mann kann also nicht belangt werden.
Vielleicht sollten Sie Ihrem AG anbieten, ein notarielles Schuldanerkenntnis abzugeben. Dieses wäre dann für 30 Jahre gültig und ist das gleiche wie ein Vollstreckungstitel.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
angiredcat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank,das hilft mir schon sehr weiter aber können sie mir eventuell noch sagen,falls es doch noch zu Anzeige und einen Strafverfahren kommt was mich eventuell für eine Strafe erwartet bei solchen Delikt ist es ja schon ein schwer Verbrechen oder?
Erwartet mich eine Freiheitsstrafe und wenn ja wie lange?
Viele Dank

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10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Vermutlich würde für dieses Delikt in der Tat eine Freiheitsstrafe rausspringen, ja. Aber bei einer Ersttäterin würde es aller Voraussicht nach noch ne Bewährung geben, also nix mit in den Knast. Über die Höhe kann man aber nur spekulieren: 6 Monate bis 1,5 Jahre würd ich ma schätzen. Da spielen dann die Details auch eine wichtige Rolle. Sollten Sie beim Amtsgericht keine Bewährung bekommen, sollten Sie in jedem Fall Berufung einlegen, um es beim Landgericht (dann wohl eher mit Anwalt) noch mal zu probieren.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
angiredcat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke schön,das war sehr hilfreich.
Dann hoffe ich das er wirklich sein Geld wieder haben will und mir die Zeit gibt es abzuzahlen.
gruss angiredcat

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guennei
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

@ Bewährungshelfer

Zitat:
"Vermutlich würde für dieses Delikt in der Tat eine Freiheitsstrafe rausspringen, ja. Aber bei einer Ersttäterin würde es aller Voraussicht nach noch ne Bewährung geben, also nix mit in den Knast. Über die Höhe kann man aber nur spekulieren: 6 Monate bis 1,5 Jahre würd ich ma schätzen. Da spielen dann die Details auch eine wichtige Rolle. Sollten Sie beim Amtsgericht keine Bewährung bekommen, sollten Sie in jedem Fall Berufung einlegen, um es beim Landgericht (dann wohl eher mit Anwalt) noch mal zu probieren."

Der Ausgang des Verfahrens ist natürlich auch sehr stark davon abhängig, in welchem Bundesland bei welchem Amtsgericht verhandelt wird.

Grüße


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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tolga 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf ich fragen was hier bei rausgekommen ist?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tolga 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf ich fragen was hier bei rausgekommen ist?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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