Diebstahl geringwertiger Sachen Ladendiebstahl

16. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
dimell1212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)
Diebstahl geringwertiger Sachen Ladendiebstahl

Hallo!
Ich habe ein Problem nämlich eine Anzeige!
Ich habe vor Weihnachten leider die Dummheit begangen im Real eine 10Euro-Mütze zu klauen und bin dummerweise auch noch erwischt worden!
Jetzt soll ich eine schriftliche Aussage machen.
meine Frage:
Ist es überhaupt klug eine Aussage zu machen und wenn was sage ich am Besten?
Bitte helft mir, ich habe nur einen Halbtagsjob und habe mich gerade von meinem Freund getrennt und muss umziehen!
Ich kann eine fette Geldstrafe oder Ähnliches grade gar nicht gebrauchen!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Wie alt sind Sie denn zur Tatzeit gewesen, hatten Sie mit Strafgerichten oder Polizei bereits vorher Probleme ?


-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

I. Rechtsartikel über den Ladendiebstahl

Bitte lesen Sie sich meinen Rechtsartikel Diebstahl und seine Konsequenzen hier im Rechtsratgeber von 123Recht.net unter folgendem Link durch:

http://www.123recht.net/Der-Diebstahl-und-seine-Konsequenzen__a7417.html

Durch eine komplette Überarbeitung ist der Artikel mit vielen weiteren Informationen versehen worden, so dass dieser Sie umfassend informiert und alle wichtigen Fragen beantwortet.

II. Suchfunktion im Forum

Bitte benutzen Sie zusätzlich auch die Suchfunktion hier im Forum. Das Thema Ladendiebstahl wurde bereits sehr ausführlich und sehr häufig analysiert und diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dimell1212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich bin 27 und ich hatte mit 19 schon mal das gleiche Problem.
Habe 16 Sozialstunden bekommen.
Vielen Dank für die Tipps, ich bin ganz neu auf der Seite! Was ist eigentlich eine PM, dachte man kann den User direkt anschreiben!?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Hey dimell,

also ich denke, das nicht viel passieren wird. Mit ein bisserl Glück ne Einstellung gegen ein Drittel Monatseinkommen, mit etwas PEch das ganze mit Strafbefehl, also Verurteilung. Die Tat mit 19 steht in keinen Registern mehr .. ob die jemand noch kennt bei der Polizei im Register ... u never know

Wie wäre es mit nem kurzen chat?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

und ergänzend: ich denke, dass es außer einem hoffentlich ernsthaft reuigem Geständnis (also dort nicht "dummerweise erwischt") gar keine echte alternative gibt.... du hast doch dort bestimmt schon unterschrieben, dass du geklaut hast!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dimell1212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Sicherlich sieht mein Beitrag nicht sehr reuevoll aus, sehe ich ein, aber glaubt mir, ich kann es immer noch nicht fassen, dass ich das gemacht habe! Ich hab doch sowieso schon genug Probleme (keine Rechtlichen!)!
Ja, ich glaube ich habe im Real etwas unterschrieben und habe es auch völlig aufgelöst zugegeben...
Wie verhalte ich mich am Besten, soll ich besser schriftlich Aussagen, oder bei der Polizei oder sogar die Aussage verweigern???
Ich bin teilzeitbeschäftigt, Netto ca 850 Euro und fahre 5*die Woche knapp 95km zur Arbeit hin und zurück,Miete+NK sind zur zeit 240Euro, was wird mich wahrscheinlich erwarten?

11x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dimell1212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

wir können gerne chatten, da ich aber neu bin, weiß ich noch nicht, wie ich das hier anstelle!?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dimell1212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Herr Rönner,
ich habe jemanden der mir helfen wollte eine PM geschickt, weil ich hoffte, dem Helfer eine nachricht schreiben zu können, aber es ist nichts in der Art aufgegangen!
Hoffe das PM nichts schlimmes bedeutet, ich wollte ihm nur antworten...!
Bin halt ein Neuling hier!!!
Könnten sie mich vielleicht kurz aufklären?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17243x hilfreich)

Hi,

PM = persönliche Mitteilung. Ich würde Ihre Aussichten besser beurteilen als Kathi80. Sie sind quasi Erstttäter, weil die Alttat gelöscht wurde, und der Warenwert ist gering - da wird man Ihr Verfahren wohl wegen Geringfügigkeit einstellen.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

@muemmel:

meinst du wirklich, dass dimell ohne irgendwelce Kosten/strafe außer der Fangprämie aus der Sache rauskommen kann, fänd ich nicht schlecht, wenn sie grad in ner persönlichen Ausnahmesituation ist, wird sie es sich bestimmt eine Lehre sein lassen, soviel schiss haben zu müssen :) ich weiß ja leider, wovon ich red

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17243x hilfreich)

Hi,

das meine ich in der Tat. Ladendiebstahl ist ein extrem häufiges Delikt, so daß wir hier im Forum damit jede Menge Erfahrungen haben, und bei Ersttätern mit einem Warenwert unter 50 Euro wird oft ohne Auflagen eingestellt. Und da die Verurteilung mit 19 längst gelöscht ist, steht die TE einer Ersttäterin gleich.

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bloo123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo mümmel, ob das in München auch so ist? Hab bisher noch keine Nachricht von der StA bekommen..:(

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17243x hilfreich)

Hi,

das dürfte auch in München so sein. Wie lange liegt denn Ihre Tat zurück?

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bloo123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Mümmel,

Der Ladendiebstahl passierte am 14.11.08. Der Warenwert war 2,99 €. Die Sache ist, ich muss am 31.01.09 zwecks meines Studiums in eine andere Stadt umziehen (700 km vom München). Bis dahin hoffe ich, dass ich was von der StA höre. Ob das aber realistisch ist, weiß ich nicht :( Darf man denn bei der StA anrufen und um eine Auskunft bitten?

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17243x hilfreich)

Hi,

2 Monate sind ja nun nicht gerade viel. In einem halben Jahr können Sie ja mal ein Schreiben an die StA schicken und um Auskunft bitten - jetzt ist es ein bißchen früh. Und telefonisch kriegen Sie sowieso keine Auskünfte...Aber eingestellt wird es mit Sicherheit, wenn Sie Ersttäter/Ersttäterin sind.

Gruß vom mümmel

-- Editiert von muemmel am 19.01.2009 15:46

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12323.07.2018 07:03:01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,
ich hab ein ähnliches Problem.
Ich habe mir einen Car-Audioverstärker gekauft von einer Freundin( sie hat ihn vom Flohmarkt).

Aufgrund von Geldproblemen musste ich den verstärker dann in einem An&Verkauf verkaufen, dort hat wohl jemand diese Entstufe entdeckt und meinte es wäre seine die ihm gestohlen wurde.

Ich war dann schon bei der Vorladung und konnte diese Entstufe besichtigen und meine Aussage machen, nähmlich hatte sie der Bearbeiter mit Karton erhalten, ich aber ohne Verkauft. (Ich kann auch nicht genau sagen ob es echt meine war)
Joa meine Freundin (von der ich sie gekauft hatte) hat ebenfalls schon ausgesagt.

In meiner Vorladung habe ich gehört das da wohl irgendwie eine komplette Garage leergeräumt wurde, nun habe ich die Frage ob mir eine Hausdurchsuchung bevorsteht, ich muss sagen ich laufe oft sehr freizügig in meiner unaufgeräumten Wohnung rum =) und somit wäre es unvorteilhaft wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht.

Resumee: Ich habe diese Entsufe nicht geklaut, die Vorbesitzerin ebenfalls nicht, und die Entstufe ist wohl bloß ein Diebesgut in einer großen Diebstahlaktion und somit hat alles zusammen ewt. einen großen Wehrt.

MFG (18 Jahre, keine Vorstrafen)

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