Diebstahl bezichtigt

16. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Vagi2323
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Diebstahl bezichtigt

Ich werde des Diebstahls bezichtet, und werde wohl bald Fingerabdrücke abgeben müssen. Wie läuft es dann weiter ??? Muss ich zur Dienststelle hin, oder kommen die zuständigen Beamten zu mir nach Hause ???

Vielen dank für die antworten

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Üblicherweise ist das kein Zimmerservice. Es gibt eine Ladung zur Vernehmung. Bei dieser Gelegenheit werden sie auch erkennungsdienstlich behandelt. Wenn Sie dort nicht hingehen, müssen Sie mit der zwangsweisen Durchsetzung rechnen, die Ihnen natürlich nciht vorher angekündigt wird. Wie kommen Sie eigentlich darauf, Fingerabdrücke abgeben zu müssen?

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#2
 Von 
Vagi2323
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht darum, das in einem Haus gestohlen wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren nur 2Personen im Haus. Ich und noch jemand. Ein Diebstahl von ausserhalb kommt nicht in frage. Wir beide sagen das wir es nicht waren, und ich vermute mal das deswegen wohl nach spuren gesucht wird. Zum Glück kann ich sagen das ich es echt nicht war, da ich nichtmals wusste das sich etwas im wert von ca.500Euro im Haus befand.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dann werden die Fingerabdrückekaum was nutzen, weil wohl beide Anwesende ihre Spuren hinterlassen haben werden. Es gilt wie immer, dass die Schuld nachgewiesen werden muss. Wenn klar ist, dass einer von zweien der Täter ist, man aber nicht aufklären kann, welcher, dann sollte das Verfahren mit eben dieser Begründung eingestellt werden.

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#4
 Von 
Vagi2323
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

ja aber nicht an diesen Stellen, es sind räume wo "theoretisch" keiner hin darf ... und meiner meinung nach auch keiner war. Zudem sind die Dinge nicht gestohlen worden sondern nur teilweise. Es war eine Sammlung alter Münzen. Da wurden aber komischerweise nur ein paar rausgenommen und nicht alle direkt mitgenommen. Deswegen denke ich mal das dort abdrücke sein werden

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dann darf man ja gespannt sein. Zur Abgabe der FA sind Sie jedenfalls verpflichtet. Im Weigerungsfall kann das auch zwangsweise durchgesetzt werden.

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#6
 Von 
Vagi2323
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja habe ich auch kein Problem soweit mit. Die können sogar fussabdrücke von mir haben :) nee scherz beiseite auf jeden fall werde ich dann geladen so wie ich das verstanden habe ??

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Richtig!

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Richtig

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