Diebstahl & Hausfriedensbruch

21. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
marsmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Diebstahl & Hausfriedensbruch

Hi!

Heut kam eine anklageschrift ins haus, die mich des Diebstahls & Hausfriedensbruchs beschuldigt!
In der Anklageschrift wurden die tatsachen völlig verdreht, dass wir diese aktion die ich nachfolgend beschreibenwerde als gruppe einen tatplan geschmiedet und diesen durchgeführt haben und zugleich eine bereicherungsabsicht haben. Das schild hatte einen wert von 60€
In wirklichkeit trug es sich wie folgt zu:
Wir sind von einer feier heimgefahren, haben eine zigarettenpause gemacht und einer von meinen 3 mitfahrern kam mit einem schild (von einem privatgrundstück) zurück, als wir gerade ins auto eingestiegen sind! hab ihn daheim sammt schild rausgeschmissen.....und das schild lag am nächsten morgen noch vor seiner tür wo es die polizei fand...haben uns bei der besitzerin des schildes mit ner flasche wein und pralinen entschuldigt...
Haben bis jetzt allerdings noch keine aussage bei der polizei gemacht...
wollt mal fragen wie wir uns als nächstes verhalten sollen?!
und was auf mich/uns zukommen könnte

vielen dank schon mal im Vorraus

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8 Antworten
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#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wo genau stand dieses Schild, war der Bereich umzäunt? Ansonsten: Es ist nicht verkehrt die Aussage zu verweigern, so einfach dürfte es nicht nachzuweisen sein, wer genau hier unerlaubt in einen eingefriedeten Bereich eingedrungen ist. Bei einer Anklageerhebung würde ich empfehlen nach einen Anwalt zu suchen, der einen hier möglicherweise vertritt. Wenn hier der Täter nicht eindeutig bestimmt werden kann und für eine gemeinsame Begehung auch keine Hinweise gefunden werden, könnte das durchaus mit Freispruch aus Mangel an Beweisen enden. Bei diesem Ziel ist ein Anwalt denke ich sehr hilfreich.
Als nächstes steht nach Zusendung der Anklageschrift die Hauptverhandlung beim Amtsgericht an.

-- Editiert von DanielB am 21.09.2005 16:03:31

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#2
 Von 
marsmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank erstma!

ja, der bereich war umzäunt.
nachgewiesen haben sie es uns nur, da ich das auto gefahren habe und die geschädigte mein kennzeichen notiert hatte. die kamen dann gleich früh an und wollten namen usw. wissen. hab nur gemeint des schild dürfte daunten liegen!

wo ich im moment am überlegen war ist, wenn ich jetzt eine aussage bei der polizei mache..odda bringt es was direkt bei der staatsanwaltschaft???...dass sie die sache wegen geringfügigkeit einstellen (hab mal nen richter gefragt, der meinte des is totaler quatsch wegen sowas ne anzeige zu machen)

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Damit hast du zugegeben etwas vom Schild zu wissen, dass ist ungeschickt, aber du könntest ja immer noch behaupten, dass erst später erfahren zu haben. War der Schilderklauer der einzige, der das Grundstück betreten hat? Wenn das so ist, dürfte es drin sein, dass der Hausfriedensbruch aus Mangel an Beweisen zur konkreten Person des Täters fallengelassen wird. Beim Diebstahl ist die Sache nicht so einfach, derjenige der dem Täter beim sichern der Beute hilft, macht sich einer Beihilfe schuldig, wenn du aber erst nach Ankunft gemerkt hättest, dass dieses Schild geklaut wurde und dir vorgenommen hättest, dass nach dem Ausschlafen zurückzubringen, wäre das natürlich kein Beihilfe.

-- Editiert von danielB am 21.09.2005 16:39:58

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

aber du könntest ja immer noch behaupten, dass erst später erfahren zu haben

Sicher. Nur müsste dazu bekannt sein, was die anderen aussagen. Wenn die nämlich einhellig bekunden, dass allen beim Einsteigen ins Auto bekannt war, dass der eine das Schild mitgenommen hat, wird man die Einlassung kaum noch glauben können und von einer gemeinschaftlichen Tatbegehung ausgehen, die ja jetzt wohl auch angeklagt ist.
Die Formulierungen in der Anklageschrift (gemeinschaftlicher Tatplan, um sich zu bereichern...) umschreiben nur die gesetzlichen Merkmale des Diebstahls.

Ansonsten ist sich üblicherweise im Strafverfahren jeder selbst am nächsten, also könnte die Wahrheit sogar eine brauchbare Alternative sein, weil Sie dann nämlich aus der Sache raus wären.

hab mal nen richter gefragt, der meinte des is totaler quatsch wegen sowas ne anzeige zu machen

Mag sein, aber es war ja nun auch nicht sein Schild. Und wenn IHM ein Schild vom Grundstück gestohlen werden würde wäre seine Meinung dazu vielleicht auch anders, weil es um SEINE 60 € ginge. Wenn jemand Opfer einer Straftat wird steht es ihm nunmal frei, eine Anzeige zu erstatten. Die Entschuldigung scheint ja auch erst nach Erstattung der Anzeige erfolgt zu sein, da ja das Schild schon am nächsten Morgen von der Polizei gefunden wurde. Insofern ist das zwar lobenswert, aber der Gedanke ist kam abwegig, dass die Entschuldigung nicht erfolgt wäre, wenn die Polizei sich der Sache nicht angenommen hätte, oder?
Alles in allem dürfte aber, vorausgesetzt es gibt keine Vorstrafen, im Verurteilungsfall allenfalls eine Geldstrafe im Raum stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marsmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

@wastl

wir wollten das schild wieder hinbringen, nur die polizei war vor uns wach ;D
sind dann gleich sobald alle wach/geduscht waren hingefahren und haben uns entschuldigt, aber das schild war schon wieder im garten aufgestellt...

@danielB
danke für die guten ratschlage...die tipps haben mir etwas weitergeholfen

die frau hat uns angeboten, wenn wir einen geldbetrag an eine stiftung spenden, zieht sie den antrag zurück!
besteht weiterhin öffentliches interesse?! oder wird der staatsanwalt die klage dann einstellen?!
oder sollen wir lieber auf die verhandlung warten und keiner eine aussage machen, da sie uns ja nicht identifizieren konnten.("Es ist nicht mehr genau zu ermitteln, um welche der beiden Ang. es sich dabei handelte" [war eigentlich nur einer der im garten war]) oder soll der jenige sich "stellen" und die anderen 3 entlasten indem er sagt, es war allein seine idee?!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@marsmaster: Ist der Schilderdieb zu Fuß gegangen? Oder wurde er letztlich mit Schild doch befördert? Woher wußtest du dann den Ort wo es liegt, er hätte doch länger gebraucht?

Natürlich ist es für die Justiz praktisch, wenn sich jeder selbst der nächste ist, aber als Verteidigungsstrategie kann man durchaus auch darauf orientieren, dass eine gemeinsame Begehung ohne Hilfe der Angeklagten kaum nachweisbar wäre, es wahrscheinlich kaum brauchbare Anhaltspunkte für diese Unterstellung gibt und bei einem Einzeltäter sich das Problem der Zuordnung stellt. Dazu sollte man aber wirklich sich von Anwälten vertreten lassen und nicht glauben, dass man das alleine hinbekommt. Es dürfte für die Anklage schwer nachweisbar sein, dass die anderen vor der Weiterfahrt etwas von dem Schilddiebstahl mitbekommen haben, oder erst bei der Ankunft. Auch stellt sich für mich durchaus die Frage, ob bei einer geplanten Tat auch ein besseres Versteck für das Schild als vor der Tür gewählt worden wäre. Ich denke, wenn du ihm als Fahrer in keiner Weise beim Abtransport des Diebesguts geholfen hast, solltest du jedenfalls einen Anwalt beauftragen, dieser kann dann Akteneinsicht nehmen und dann könnt ihr je nach Aktenlage euch auf eine Verteidigungsstrategie einigen oder auch jeder für sich handeln. Wichtig ist nur, dass der Fahrer freigesprochen wird, dann muß nämlich die Staatskasse die Kosten tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ohne Strafantrag muß der Hausfriedensbruch fallengelassen werden, denn dieser Tatbestand wird ausschließlich auf Antrag verfolgt. Beim Diebstahl ist das nicht so selbstverständlich. Es gibt aber, wenn das für euch in Frage kommt, auch die Möglichkeit sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Einstellung nach §153a STPO zu einigen.

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#8
 Von 
marsmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ja ich habe ihn mitgenommen...
...hab aber erst im auto realisiert dass es n schild war...er wollte das Schild ja auch nicht behalten, deswegen war es ja vor seiner tür gelegen. War halt nur n dummer jungen streich!
deswegen ergab sich halt auch die frage...ob er ne aussage bei der polizei machen soll, die nur ihn belastet...und ich dann eine wie du mir vorhin vorgeschlagen hast..mit dem..dass wir das schild am nächsten tag wieder bringen wolltn...

werde jetzt morgen ma zur staatsanwaltschaft fahren und fragen ob bei der sache öffentliches interesse besteht...wenn nicht, werd ich mich mit der frau außergerichtlich einigen

meld mich dann morgen nomma

vielen dank nochmals

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