Hallo,
und zwar wurde mir vor ca. 5 Monaten von meiner damaligen Freundin 100€ in bar gestohlen.
Während ich Abends Duschen war hat sie sich an meinem Geldbeutel zu schaffen gemacht. Aufgefallen ist es mir am nächsten tag, da ich nur noch 350€ im Geldbeutel hatte. Da ich aber am Tag zuvor nur Einkaufen war (ca. 50€) und mit einem 500€-Schein bezahlt hab, hab ichs natürlich gemerkt.
Hab sie auch daraufhin angesprochen...Erst hat sie es natürlich abgestritten, aber schlussendlich doch noch zugegeben. Ich hab direkt ihren ganzen müll gepackt und sie vor die tür gesetzt - bzw. sie wieder heim zu mutti geschickt ;-)
daraufhin meinte sie, dass sie mir das geld schnellstmöglich zurückzahlen möchte. leider hat sie sich dann 2 monate nicht gemeldet. vor 2 wochen hat sie mir dann erneut versprochen das sie mir erstmal einen teil (50€) geben wird - und den rest nächsten monat... ok kein problem - angebot angenommen. leider hat sie auch bis heute nichts gezahlt, antwortet auf keine sms und geht nicht ans handy (bzw. drückt mich weg).
da es mir jetzt endgültig reicht möchte ich die person gerne wegen diebstahl anzeigen.
meine fragen:
1. direkt zur polizei gehen, oder?
2. war die straftag schon zu lange her?
3. was wird die polizei unternehmen?
4. was kommt auf meine ex zu?
lg
Diebstahl (Geld)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Tag,
Du kannst deine EX wegen Diebstahl bei der Polizei anzeigen, allerdings wird die Sache wohl im Sande verlaufen. Hier steht Aussage gegen Aussage.
Grüße
-----------------
" Wenn jeder an sich denkt, ist an jeden gedacht !"
Hi,
1. Ja.
2. Die Tat ist noch nicht verjährt.
3. Ihrer Ex-Freundin einen Anhörungsbogen schicken.
4. Wenn sie nicht vorbestraft ist, wohl eine Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit.
Gruß vom mümmel
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und wie komme ich dann an mein geld? Man kann doch nicht einfach jemandem 100€ klauen um dann ungestraft davonzukommen,oder? Falls doch werd ich ab sofort eine neue berufl. Karriere starten :-P
lg
Hi,
Sie müssen es zivilrechtlich einklagen. Im Strafverfahren kommt vielleicht eine Strafe heraus (eher nicht), aber Ihr Geld haben Sie deswegen ja auch nicht wieder. Das Zivilverfahren müssen Sie allerdings zunächst selbst bezahlen, und wenn Sie es gewinnen, heißt das auch noch nicht, daß Sie das Geld kriegen - da muß der Gerichtsvollzieher ja auch was zum Pfänden finden. Willkommen in der wirklichen Welt!
Gruß vom mümmel
am besten erstmal mit einem mahnbescheid danach vollstreckungsbescheid versuchen.... ist günstig und wenn sie keinen widerspruch einlegt hast du auch einen titel.
mfg
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