Das Schreiben der Staatsanwaltschaft

28. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
lilhomer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Das Schreiben der Staatsanwaltschaft

Guten Tag,

wie in meinen anderen Threads bereits erwähnt, habe ich eine Person in Österreich angezeigt.
Habe eine Zeit später ein paar weitere Informationen zugesandt.

Nun kommt ein Schreiben zurück mit folgendem Text:
"auf obige Strafanzeige teile ich mit, dass das Verfahren zurzeit nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekant ist. Die zur Ermittlung erforderlichen Maßnahmen habe ich getroffen." ...

Kann dies auch bedeuten das sie den Fall an die Polizei in Österreich weitergeleitet haben, oder tun sie Landesweit ermitteln, so oder so ?

lg


-----------------
""

-- Editiert lilhomer am 28.08.2013 13:11

-- Editiert von Moderator am 28.08.2013 15:32

-- Thema wurde verschoben am 28.08.2013 15:32

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Kann sein. Es kann aber auch sein, dass er nur nach § 205 StPO eingestellt und den Beschuldigten zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hat.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

So auch meine Vermutung (Ausschreibung zru Aufenthaltsermittlung)

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilhomer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Könnte mir man "Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung" genauer erläutern ? :>

Soweit ich jetzt das "ausschreiben" verstehe... in irgendeiner Form weitergeben an Leute die nach seinem Aufenthaltsort suchen? Oder was komplett Anderes ?

lg


-----------------
""

-- Editiert lilhomer am 28.08.2013 18:31

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Es ist ein Vermerk in den Polizeidatenbanken hinterlegt, dass -wenn er in eine Kontrolle gerät- die kontrollierenden Beamten die aktuelle Anschrift zu erheben haben und diese an die zust. Staatsanwaltschaft, die "Ihren Fall" bearbeitet, weiterzuleiten haben, so dass diese dann eine "ladungsfähige Anschrift" von dem Herrn hat.



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"



-- Editiert !!Streetworker!! am 29.08.2013 00:33

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.369 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen