Guten Tag,
wie in meinen anderen Threads bereits erwähnt, habe ich eine Person in Österreich angezeigt.
Habe eine Zeit später ein paar weitere Informationen zugesandt.
Nun kommt ein Schreiben zurück mit folgendem Text:
"auf obige Strafanzeige teile ich mit, dass das Verfahren zurzeit nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekant ist. Die zur Ermittlung erforderlichen Maßnahmen habe ich getroffen." ...
Kann dies auch bedeuten das sie den Fall an die Polizei in Österreich weitergeleitet haben, oder tun sie Landesweit ermitteln, so oder so ?
lg
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-- Editiert lilhomer am 28.08.2013 13:11
-- Editiert von Moderator am 28.08.2013 15:32
-- Thema wurde verschoben am 28.08.2013 15:32
Das Schreiben der Staatsanwaltschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kann sein. Es kann aber auch sein, dass er nur nach § 205 StPO
eingestellt und den Beschuldigten zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hat.
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So auch meine Vermutung (Ausschreibung zru Aufenthaltsermittlung)
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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Könnte mir man "Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung" genauer erläutern ? :>
Soweit ich jetzt das "ausschreiben" verstehe... in irgendeiner Form weitergeben an Leute die nach seinem Aufenthaltsort suchen? Oder was komplett Anderes ?
lg
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-- Editiert lilhomer am 28.08.2013 18:31
Es ist ein Vermerk in den Polizeidatenbanken hinterlegt, dass -wenn er in eine Kontrolle gerät- die kontrollierenden Beamten die aktuelle Anschrift zu erheben haben und diese an die zust. Staatsanwaltschaft, die "Ihren Fall" bearbeitet, weiterzuleiten haben, so dass diese dann eine "ladungsfähige Anschrift" von dem Herrn hat.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 29.08.2013 00:33
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