Darf im Lebenslauf gelogen werden?

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Plinz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf im Lebenslauf gelogen werden?

Hallo,
ich bin nun seit mehr als 2 Jahre arbeitslos. Da in meinem Lebenslauf seit 2002 eine riesige Lücke ist und wir nun auf 2005 gehen, sieht das ziemlich blöd aus.

Daher wollte ich mal fragen, ob ich eine Strafe kriegen kann, wenn ich mir einfach für meinem Lebenslauf Phantasiefirmen ausdenke, wo ich gearbeitet habe?

Weil die meisten Firmen denken immer gleich, dass ich gar nicht arbeiten will und deshalb solange arbeitslos bin. Was könnte mir blühen, wenn es rauskommen sollte, dass ich bei den genannten Firmen gar nicht gearbeitet habe?

Viele Grüsse, Plinz.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

also manche haben sachen drauf das gibts gar net ... stell dir mal vor sowas kommt raus was soll denn dein chef davon denken????
ich verstehe es eh nicht warum man überhaupt sachen verheimlichen darf ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher aber strafrechtlich könnte ich mir vorstellen, daß sowas unter "Erschleichen von Leistungen" fallen könnte. Wenn Du das im Lebenslauf auch reinschreibst, dürfte Urkundenfälschung auf jeden Fall ein Punkt sein.
Bedenke auch, daß viele Chefs die letzten Arbeitgeber anrufen, um Auskunft über Deine Arbeitsweise zu erhalten. Auch im Vorstellungsgespräch dürfte es sehr schwierig werden, ständig über die alte Arbeit schwindeln zu müssen.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

natürlich ist das nicht die feine art, aber....hast du denn nicht mal urlaub im ausland gemacht? dass könntest du als sprachreise deklarieren... oder hast du in deinem bekanntenkreis keinen "selbstständigen" oder so. da könntest du eine freie mitarbeit angeben, bei projekten etc. natürlich musst du dich mit der entsprechenden person abstimmen.

im klaren solltes du dir darüber sein, dass es richtig ärger geben könnte, wenn diese täuschungen auffliegen. auch solltest du nur personen deines vertrauens bei solchen aktionen einbeziehen, nicht dass sie es mal gegen dich verwenden.


grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Daher wollte ich mal fragen, ob ich eine Strafe kriegen kann, wenn ich mir einfach für meinem Lebenslauf Phantasiefirmen ausdenke, wo ich gearbeitet habe?

Das fällt wohl unter die Rubrik Anstellungsbetrug.

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wenn dem AG dadurch kein Schaden entsteht, ist es kein Betrug. Das zu beurteilen ist aber ein Grenzfall.

Auf jeden Fall handelt es sich um arglistige Täuschung und die berechtigt zur fristlosen Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andreas Kreuz
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 13x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Wenn dem AG dadurch kein Schaden entsteht, ist es kein Betrug.

....ähmmm ja aber Betrug ist auch in der versuchten Variante strafbar.

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB ) kommt hier auf keinen Fall in Betracht (lesen!).

Urkundenfälschung § 267 StGB ) auch nicht. "Falsch" ist eine Urkunde, die ein Anderer ausgestellt hat als der, der aus der Urkunde als Aussteller hervorgeht. Auf die inhaltliche Richtigkeit kommt es hierbei nicht an.

Anstellungsbetrug (§ 263 StGB ) könnte sein. Dann müßte aber dem AG auch ein Schaden entstanden sein. Der Schaden müßte weiterhin mit dem Vorteil des AN identisch sein. Kommt also drauf an. Aber wohl auch eher untypisch.

Wenn es zu keinem Schaden kommt, dann muß dem AN nachgewiesen werden, daß er versuchte den AG zu schädigen (§§ 263 , 22 StGB ). Dies dürfte auch eher schwierig sein.

Zivilrechtlich kommt eine Auflösung des Arbeitsvertrages in Betracht (§ 123 BGB ), wenn es sich bei der 2-jährigen Arbeitslosigkeit um eine WESENTLICHE EIGENSCHAFT des AN handelt. Die durch Arbeitsunwilligkeit bedingte Arbeitslosigkeit könnte evtl. eine solche Eigenschaft sein. Nicht jedoch die "unverschuldete" Arbeitslosigkeit.

Gerade bei der grassierenden chronischen Arbeitslosigkeit dürften Richter doch viel Verständnis für den AN aufbringen und böse Absichten ablehnen.

--> M.E. wäre dem "täuschenden" Arbeitnehmer sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich nur schwer beizukommen.


Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

@mandozer
ich verstehe es schon warum man gewisse sachen verheimlichen sollte können.
fragen nach gesundheit, sexueller orientierung,politischer zugehörigkeit etc. sind unzulässig.

mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo Plinz,
Sie leben doch in einer Ellenbogengesellschaft und wenn Sie es sich zutrauen den Job vernünftig hinzubekommen brauchen Sie überhaupt nicht zu lügen,und Sie brauchen auch keine Angst haben wenn Sie ein bischen flunkern----das machen andere auch und die konsequenz kann höchstens die Entlassung sein-schneller als die Einstellung
Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)


In einigen Fällen bist Du sogar verpflichtet
dieUnwahrheit zu schreiben ! Die OLGs
verlangen bei Untrerhalt "alles", damit
Du Dich vermarktest. Auch lügen, von
Frauen auch als Prostituierte zu arbeiten.


Ist es eine Frage, wie Du es darstellst.
Ändern kannst Du nix mehr an dem
Loch von zwei Jahren. Möglicher Weise
bist Du ja jeden Morgen passend in
Deine Stammkneipe, warst also
Wirtschaftsberater bei Frau Wirtin....

oder hast : im Hochbau als Berater
gewirkt bei Firma Nachbar & Sohn.

..........................................................

Folgender Fall vor dem Arbeitsgericht
Detmold.

Der Kläger will ein Arbeitszeugnis und eine
Arbeitsbescheinigung. Der Beklagte ist
sein Bruder mit einer Firma von über 50.
Leuten. Aufgabe des AN war es, die
Leute zu "treten". Es gab nur Fahrtkosten-
auslagen.
Der AN war also "zweiter Mann".
Der Areitgeber erstattete Strafanzeige gegen
seinen früheren Gehilfen wegen Diebstahl
von Firmeneigentum in Form von
Briefbögen mit Firmenabsender und Logo.
Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei
etliche, nahm diese mit.

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht zog
sich und zog sich.........


Dann teilte der AN dem Gericht an seinem
Anwalt vorbei folgendes mit :
1. Er nehme das Verfahren als
erledigt zurück.
2. Grund : er habe sich die Papiere nun
selbst auf Briefbögen die die Polizei
nicht mitgenommen habe ausgestellt und
von der Frau Elisabeth XYXY unter-
schreiben lassen.
3. Der Arbeitgeber habe ihm seinerzeit
gesagt, wenn er mal einen Wisch bräuchte
solle er sich den selber schreiben und von
der Putzfrau unterschreiben lassen.
So sei er nun vorgegangen !
"Unter Wiedereinsetzung inden
vorherigen Stand" habe er die Frau
Elisabeth XYXYX als Putzfrau eingestellt,
die Papiere unterzeichnen lassen und
die Putzfrau danach wieder entlassen.

Das Arbeitsgericht sah damit die Sache
als erledigt an und nahm Schreiben
des Arbeitgeber nicht mehr zur
Kenntnis.

4. Die Staatsanwaltschaft stellte das
Verfahren wegen Diebstahl der
Firmenpapiere ein,
weil sich aus dem Arbeitsprozess ergeben
würde, dass der Arbeitnehmer
berechtigt gewesen sei, die Papiere in
seinen Händen zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)


Nun stellen wir uns etwas anderes vor :


Unser Fragesteller sucht sich einen Kumpel,
der einen Betrieb hat.

Diesen Kumpel bittet er, Zeugnisse usw.
auszustellen. Der Kumpel macht das.
Lassen wir den "spitzfindigen Inhalt"
mal weg.

Mit diesen Papieren füllt unser Fragesteller
seinen Lebenslauf.

Was soll daran strafbar sein,
wer soll geschädigt sein ?

Was soll daran verwerflich sein ?

..........................................................



Oder :

stellen wir uns vor, unser Fragesteller hat
keinen Kumpel, er ist Spezi für
One-Man-Show´s

Aus dem Internet sucht er sich eine
passende Firma die wegen Konkurs
aufgelöst ist.

Nun bastelt er sich Briefbögen und darauf
bastelt er sich seine Nachweise und
füllt damit seine Lücken.

Wen schädigt er denn ?

Was ist daran verwerflich ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

@Dr. jur. von Campe
Forde hier bitte nicht zu Urkundenfälschung und Betrug auf.

Falsche Angaben im Lebenslauf zu machen ist m.E. nicht strafbar, kann aber als arglistige Täuschung gewertet werden und somit zur fristlosen Kündigung führen.

Die zugehörigen Zeugnisse selbst zu erstellen erfüllt aber den Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB ). Wenn niemand dadurch geschädigt wird liegt Betrug auch in diesem Fall nicht vor.

Für die Urkundenfälschung reicht die Täuschung aus. Im Gegensatz zum Betrug muss dadurch niemand geschädigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)



Erst mal abklären, was ne Urkunde ist.


Was schreibst Du von Betrug, wenn Du
§§ 263 StGB sowieso nicht für anwendbar
hälst ? Wo ist der (betrügerische) Vorteil ?

Wer sagt, dass der Fragesteller deshalb
eine Arbeitsstelle erhalten, weil sie
ein Fakeblatt vorlegen ? Und was steht
denn da drin ?


Sagen wirs mal offen :

90 % hier sind Panikmache !


Wers mir nicht glaubt fragt :
- Laurenz Meyer,
- Manfred Kanther,
- Frau Müller CDU
- SPD Wienand,
- Roland Koch
usw.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Wers mir nicht glaubt fragt :
- Laurenz Meyer,
- Manfred Kanther,
- Frau Müller CDU
- SPD Wienand,
- Roland Koch
usw."

Häh?

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)

Beispiel der Jurist Roland Koch, CDU,
machte nach der Schwarz- und
Schmiergeldsache der Hessen-CDU

nachträglich einen Darlehnsvertrag über die
Gelder zur Wahlfinanzierung.

Und, ist er noch im Amt oder im Knast ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)

Beispiel der Jurist Roland Koch, CDU,
machte nach der Schwarz- und
Schmiergeldsache der Hessen-CDU

nachträglich einen Darlehnsvertrag über die
Gelder zur Wahlfinanzierung.

Und, ist er noch im Amt oder im Knast ?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

quote:
Erst mal abklären, was ne Urkunde ist.

Das solltest Du tun. Du wirst überrascht sein, was alles unter den Begriff "Urkunde" fällt. Ein Arbeitszeugnis ist mit Sicherheit eine Urkunde.

Auch wenn es Dir nicht gefällt und ich es moralisch auch nicht gut finde. Den genannten Herren ist strafrechtlich nichts nachzuweisen.

Nenne doch Mal ganz konkret einen Straftatbestand. Was genau ist diesen Herren nachzuweisen und warum sollte das eine Straftat sein.

Konkret zum Herrn Koch:
Das war eine Schwarzgeldaffäre. Dass Schmiegeld geflossen ist, ist jedenfalls nicht nachweisbar und hat m.W. auch nie jemand behauptet. Die Annahme von Schwarzgeld für Parteien ist jedoch nicht strafbar.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)



Ach ja, und einem kleinen Arbeitslosen,
der sich bemüht ne Stelle zu finden soll
der Prozess gemacht werden.

Ist noch alles in Ordnung ?

Die einzige Frage ist doch, wie er legal
die Lücken schliessen kann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.654 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen