Kann mir jemand die Frage beantworten, ob es eine Altersgrenze für die Abnahme von DNA Material gibt.
Ich konnte leider im § 81 StPO
diesbezüglich nichts finden.
Danke
DNA
27. Februar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 27. Februar 2007 | 20:13
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 30x hilfreich)
DNA
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#1
Antwort vom 27. Februar 2007 | 20:26
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Hallo Habac,
die Maßnahmen sind nur beim Beschuldigten zulässig. Damit sind sie zwar auch bei (möglicherweise) Schuldunfähigen und (möglicherweise nach §3 JGG
nicht-verantwortlichen) Jugendlichen, nicht jedoch bei Kindern erlaubt. Dieses ergibt sich auch aus einem Umkehrschluss zu §2 I DNA-IFG.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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