Cannabisfund nach Hausdurchsuchung

25. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
NikNag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Cannabisfund nach Hausdurchsuchung

Guten Tag,

ich bitte euch um Hilfestellung zu folgendem Fall:

Nach einer Hausdurchsuchung ( aufgrund einer Internetbestellung ) wurden ca. 5-10g Cannabisblüten sowie eine Cannabismühle + Taback/Cannabismischungen unter 1g von der Kriminalpolizei sichergestellt.
Bisher gab es noch keinen Kontakt zur Polizei, ist folglich der erste Verstoß gegen das BTMG.
Das Handeltreiben konnte nicht nachgewiesen werden ( war auch nicht der Fall)

Welche Strafe kann erwartet werden?


Liebe Grüße und schon einmal einen Dank im Vorraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von NikNag):
Bisher gab es noch keinen Kontakt zur Polizei

Weiße Weste ist schon mal gut.


Wie alt bist Du?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NikNag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin 22 und aktuell in der Endphase meines Studiums

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Welche Strafe kann erwartet werden? Evtl. gar keine - dürfte auf das Bundesland ankommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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