hi liebe leute,
ich bin vor heute genau 3 monaten im auto angehalte worden, und hatte den abend zuvor gekifft. es wurden die üblichen tests (erst speichel, dann bluttest) gemacht.
seitdem habe ich jedoch nichts mehr von der sache gehört, nicht mal irgend ein schreiben mit blutwerten oder so.
nun zu meiner frage, wie lange dauert es bis so etwas "verfällt"- habe mal gehört, das wenn sich die Polizei
nach 3 monaten nicht gemeltet hat, das sie sich dann auch nicht mehr melden dürfen..
freue mich auf antworten..
hau häuptling weiser rauch
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Cannabis.....
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
ach was, ernsthaft?! ich kenne nämlich auch jemanden der behauptet, das es bei drogen 6 monate verjährungsfrist sind...
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--- editiert vom Admin
Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 24 StVG
verjähren in der Tat nach 3 Monaten sofern die Verjährung nicht unterbrochen wurde.
Sollte hier aber aktives THC im relevanten Bereich festgestellt worden sein handelt es sich nicht um eine Owi gemäß § 24 StVG
, sondern um eine Owi gemäß § 24a StVG
. Die Verjährungsfrist richtet sich dann nach § 33 OwiG. Die Verjährungsfrist beträgt demnach 1 Jahr.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
jaa klar der mike, genau das der beste typ, woher kennst n du den?!
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@ Freudenfeuer,
Du meinst sicher § 31 OwiG? Und es dürften sogar 2 Jahre Verjährungsfrist sein, da die angedrohte Höchstgeldbuße bei 3000 Euro liegt.
Gruß vom mümmel
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@freudenfeuer: vielen dank, damit kann man doch was anfangen..
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--- editiert vom Admin
quote:Du hast den Test bestanden Ja, ich meinte § 31 OwiG.
Du meinst sicher § 31 OwiG?
quote:Hmm. Der Bußgeldkatalog sieht max. 1500€ Bußgeld vor. Allerdings kann das Bußgeld gemäß § 3Bkat unter bestimmten Bedingungen erhöht werden. Sofern keine besonderen Voraussetzungen vorliegen, die die Anwendung des § 3 BkatV rechtfertigen würden sehe ich die Obergrenze der Bußgeldandrohung bei 1500€, und somit die Verjährung bei einem Jahr.
Und es dürften sogar 2 Jahre Verjährungsfrist sein, da die angedrohte Höchstgeldbuße bei 3000 Euro liegt.
Sollten die Besonderheiten des §§ 3 BkatV allerdings zutreffend sein beträgt die Verjährungsfrist tatsächlich bei 2 Jahren.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
@ Freudenfeuer,
die 3000 Euro stehen doch schlicht im Text des § 24a StVG
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Gruß vom mümmel
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quote:<hr size=1 noshade>die 3000 Euro stehen doch schlicht im Text des § 24a StVG ... <hr size=1 noshade>Ups, stimmt.
Danke für den Hinweis.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
na also leutzz ich will hier ja niemanden aufe füsse treten, aber was laber ihr fürn quatsch!?!! die verjährungsfrist für thc liegt bei 6 monaten.. nur so zur info.... wer mir nicht glaubt sollte sich einfach mal den link anschauen....
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=57633
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quote:Wer in einem Forum kostenlose Hilfe wünscht sollte einen anderen Ton an den Tag legen.
aber was laber ihr fürn quatsch!?!!
quote:Es ist ja schön das Du eigene Recherchen anstellst. In diesem Fall ist die Info aus dem Jahr 2008 aber nicht mehr aktuell. Die maximale Bußgeldandrohung lag damals laut Bkat bei 750€. Die Verjährungsfrist ist aber von der maximalen Bußgeldandrohung abhängig und wird in § 31 OwiG geregelt.
die verjährungsfrist für thc liegt bei 6 monaten.. nur so zur info.... wer mir nicht glaubt sollte sich einfach mal den link anschauen.
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