Cannabis.....

31. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
häuptling weiser rauch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Cannabis.....

hi liebe leute,
ich bin vor heute genau 3 monaten im auto angehalte worden, und hatte den abend zuvor gekifft. es wurden die üblichen tests (erst speichel, dann bluttest) gemacht.
seitdem habe ich jedoch nichts mehr von der sache gehört, nicht mal irgend ein schreiben mit blutwerten oder so.
nun zu meiner frage, wie lange dauert es bis so etwas "verfällt"- habe mal gehört, das wenn sich die Polizei nach 3 monaten nicht gemeltet hat, das sie sich dann auch nicht mehr melden dürfen..
freue mich auf antworten..
hau häuptling weiser rauch

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.08.2010 09:43:09
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 11x hilfreich)

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#2
 Von 
häuptling weiser rauch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

ach was, ernsthaft?! ich kenne nämlich auch jemanden der behauptet, das es bei drogen 6 monate verjährungsfrist sind...

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#3
 Von 
guest-12302.08.2010 09:43:09
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 24 StVG verjähren in der Tat nach 3 Monaten sofern die Verjährung nicht unterbrochen wurde.

Sollte hier aber aktives THC im relevanten Bereich festgestellt worden sein handelt es sich nicht um eine Owi gemäß § 24 StVG , sondern um eine Owi gemäß § 24a StVG . Die Verjährungsfrist richtet sich dann nach § 33 OwiG. Die Verjährungsfrist beträgt demnach 1 Jahr.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#5
 Von 
häuptling weiser rauch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

jaa klar der mike, genau das der beste typ, woher kennst n du den?!

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

@ Freudenfeuer,

Du meinst sicher § 31 OwiG? Und es dürften sogar 2 Jahre Verjährungsfrist sein, da die angedrohte Höchstgeldbuße bei 3000 Euro liegt.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
häuptling weiser rauch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

@freudenfeuer: vielen dank, damit kann man doch was anfangen..

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.08.2010 09:43:09
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Du meinst sicher § 31 OwiG?
Du hast den Test bestanden :grins: Ja, ich meinte § 31 OwiG.

quote:
Und es dürften sogar 2 Jahre Verjährungsfrist sein, da die angedrohte Höchstgeldbuße bei 3000 Euro liegt.
Hmm. Der Bußgeldkatalog sieht max. 1500€ Bußgeld vor. Allerdings kann das Bußgeld gemäß § 3Bkat unter bestimmten Bedingungen erhöht werden. Sofern keine besonderen Voraussetzungen vorliegen, die die Anwendung des § 3 BkatV rechtfertigen würden sehe ich die Obergrenze der Bußgeldandrohung bei 1500€, und somit die Verjährung bei einem Jahr.

Sollten die Besonderheiten des §§ 3 BkatV allerdings zutreffend sein beträgt die Verjährungsfrist tatsächlich bei 2 Jahren.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

@ Freudenfeuer,

die 3000 Euro stehen doch schlicht im Text des § 24a StVG ...

Gruß vom mümmel

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die 3000 Euro stehen doch schlicht im Text des § 24a StVG ... <hr size=1 noshade>
Ups, stimmt.

Danke für den Hinweis.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#12
 Von 
häuptling weiser rauch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

na also leutzz ich will hier ja niemanden aufe füsse treten, aber was laber ihr fürn quatsch!?!! die verjährungsfrist für thc liegt bei 6 monaten.. nur so zur info.... wer mir nicht glaubt sollte sich einfach mal den link anschauen....
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=57633

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
aber was laber ihr fürn quatsch!?!!
Wer in einem Forum kostenlose Hilfe wünscht sollte einen anderen Ton an den Tag legen.

quote:
die verjährungsfrist für thc liegt bei 6 monaten.. nur so zur info.... wer mir nicht glaubt sollte sich einfach mal den link anschauen.
Es ist ja schön das Du eigene Recherchen anstellst. In diesem Fall ist die Info aus dem Jahr 2008 aber nicht mehr aktuell. Die maximale Bußgeldandrohung lag damals laut Bkat bei 750€. Die Verjährungsfrist ist aber von der maximalen Bußgeldandrohung abhängig und wird in § 31 OwiG geregelt.

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