Und zwar habe ich eine dumme aber wahrscheinlich einfache Frage.
Ich habe meinen Strafzettel nicht gezahlt, da ich Widerspruch eingelegt habe. Nun habe ich ein Bußgeld erhalten.
Meine Frage, ist ein Bußgeld eine Straftat? Wird dies ins Strafregister bzw. ins Führungszeugnis eingetragen. Erfährt mein Arbeitgeber, der öffentlichen Dienst ist, etwas davon und wenn ja kann dass arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben?
Ist ein Bußgeld eine Straftat?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hui! Wegen nem Bußgeld diese Frage?
Will nicht wissen was nwg100 davon denkt! ^^
Aber ich denke, dass ein Bußgeld kein strafrechtliches Urteil darstellt und somit auch nichts im Register stehen wird.
Auch der Arbeitgeben wird davon kaum was mitkriegen, außer sie arbeiten gerade in Flensburg!
Gruß Holger
Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder das Bußgeld (auch: Geldbuße) eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten. Grundlage hierfür ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dieses wird im Verkehrszentralregister
(VZR) gespeichert. Im VZR werden im Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Maßnahmen zur Fahrerlaubnis gespeichert. Eine Mitteilung an den Arbeitgeber wird idR nicht vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ebensowenig erfolgt eine Eintragung in das BZR/Führungszeugnis.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
22 Antworten