Bundeszentralregister - Führungszeugnis

4. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Pelikan1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bundeszentralregister - Führungszeugnis

Ich habe mit 17 Jahren eine gefährliche Körperverletzung begangen. Seit dem habe ich mir nichts zu schuleden kommen lassen wurde damals zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe auf zwei Jahre verurteilt.

Meine Frage: Steht dieses Urteil noch in meinem Bundeszentralregister bzw. Führungszeugnis?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Im Führungszeugnis stand das nie, wenn es die einzigste Verurteilung ist und die Bewährung nicht widerrufen wurde.

Ob es noch im BZR steht kann man schlecht sagen, ohne zu wissen, wie lange die Verurteilung her ist, bzw. wann Sie 17 waren... :)

Die Tilgungfrist im BZR sind 5 Jahre (+ 1 Jahr Auskunftssperre) seit Urteilsdatum.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Der Heinzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Verstehe ich das richtig das eine Bewährungsstrafe nie in dem Polizeiliche Führungszeugnis aufgeführt wird, falls es die einzige Verurteilung ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nein, dass gilt nur für zur Bewährung ausgesetze (Reste von) Jugendstrafen bis zu 2 Jahren. Bei Erwachsenen bleibt nur die Verwarnung unter Strafvorbehalt ("Geldstrafe auf Bewährung") und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten unberücksichtigt.

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