Bundeszentralregister Eintrag

17. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mustafa R.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Bundeszentralregister Eintrag

Hallo,

Person A wurde im Jahr 2003 zu 6 Monate freiheitsstrafe auf Bewährung (2 Jahre) verurteilt. Person A damals 15 Jahre alt. Bewährung ist abgelaufen, seitdem ist Person A nicht mehr strafrechtlich verurteilt wurden.

Gerichtsverhandlung war nicht Öffentlich!

Person A wurde jetzt angeklagt, es kommt zu Gerichtsverhandlung.
Person A ist jetzt 23 Jahre alt.

Wird das Urteil aus dem Jahr 2003 vorgelesen bzw. erwähnt?

Wenn JA,
Person A will nicht das andere im "Saal" von diesen Urteil Kenntnis haben, was kann er dagegen tun?


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2 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Glück gehabt. Wärst Du nur zu z.B. 4 Wochen Jugendarrest verurteilt worden, stünde das noch im Erziehungsregister (bis zum 24. Geburtstag) und würde auch verlesen.

Die Jugendstrafe (es war keine "Freiheitsstrafe", sondern eine "Jugendstrafe") von 6 Monaten kommt aber nicht ins Erziehungsregister, sondern ausschliesslich ins BZR und hat dort eine Tilgungsfrist von 5 Jahren + 1 Jahr Überliegefrist. Wenn Du also seit dem nie wieder wegen irgendwas verurteilt wurdest, wird es nicht verlesen.

Die Sitzung ist im übrigen öffentlich. Du bist ja mittlerweile erwachsen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Streetworker war mal wieder schneller!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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