Hallo,
Person A wurde im Jahr 2003 zu 6 Monate freiheitsstrafe auf Bewährung
(2 Jahre) verurteilt. Person A damals 15 Jahre alt. Bewährung ist abgelaufen, seitdem ist Person A nicht mehr strafrechtlich verurteilt wurden.
Gerichtsverhandlung war nicht Öffentlich!
Person A wurde jetzt angeklagt, es kommt zu Gerichtsverhandlung.
Person A ist jetzt 23 Jahre alt.
Wird das Urteil aus dem Jahr 2003 vorgelesen bzw. erwähnt?
Wenn JA,
Person A will nicht das andere im "Saal" von diesen Urteil Kenntnis haben, was kann er dagegen tun?
Bundeszentralregister Eintrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Glück gehabt. Wärst Du nur zu z.B. 4 Wochen Jugendarrest verurteilt worden, stünde das noch im Erziehungsregister (bis zum 24. Geburtstag) und würde auch verlesen.
Die Jugendstrafe (es war keine "Freiheitsstrafe", sondern eine "Jugendstrafe") von 6 Monaten kommt aber nicht ins Erziehungsregister, sondern ausschliesslich ins BZR und hat dort eine Tilgungsfrist von 5 Jahren + 1 Jahr Überliegefrist. Wenn Du also seit dem nie wieder wegen irgendwas verurteilt wurdest, wird es nicht verlesen.
Die Sitzung ist im übrigen öffentlich. Du bist ja mittlerweile erwachsen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Streetworker war mal wieder schneller!
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