BtmG Eintrag

6. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Maximalist
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BtmG Eintrag

Guten Tag,
Mir ist letztens etwas passiert. Ich war mit drei weiteren Personen an einem Ort (in NRW) und die Polizei wurde informiert, dass wir Drogen konsumieren.
Beim Eintreffen der Polizei lag ein Päckchen mir circa 0.2-0.5 g Gras besitzerlos rum. Die Polizei beschlagnahmte dieses. Wir haben vor Ort unsere Personalien abgegeben und wurden informiert, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird. Wir sind zwischen 20-23. Keine Vorbestrafung.
Meine Frage ist nun mit was für einer Strafe muss man bei so einem Fall rechnen muss? Die Polizei weiß durch unsere Schweigen nicht wem es gehört. Meine Sorge ist aber mehr der BtmG Eintrag. Kann uns die Polizei nun allen einen Eintrag geben obwohl sie nicht genau sagen können wem es gehört.
Nächste Frage ist, wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, bekommt man dan zrotzdem einen BtmG Eintrag?
Und hat das ganze Folgen für die Berufsbewerbung und laufende Ausbildungen?

Ich hoffe auf schnelle und hilfreiche Beiträge, schönen Tag

-- Editier von Maximalist am 06.09.2017 16:33

-- Editiert von Moderator am 06.09.2017 16:43

-- Thema wurde verschoben am 06.09.2017 16:43

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Meine Sorge ist aber mehr der BtmG Eintrag. Kann uns die Polizei nun allen einen Eintrag geben obwohl sie nicht genau sagen können wem es gehört. Ja.
Nächste Frage ist, wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, bekommt man dan zrotzdem einen BtmG Eintrag? Ja.
Und hat das ganze Folgen für die Berufsbewerbung und laufende Ausbildungen? Keine Ahnung - wenn Sie sich bei einer Sanitärfirma bewerben, erfahren die nichts davon. Wollen Sie Polizist werden oder auf dem Flughafen arbeiten, gibt es Ärger...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn es korrekt läuft wird nur ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eröffnet, d.h. ihr erhaltet offiziell keine Beschuldigteneigenschaft. Einen Vermerk bei der Polizei gibt es trotzdem, als "Verdächtige" (Verdächtige sind -noch- keine Beschuldigten).

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.09.2017 17:23

0x Hilfreiche Antwort

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