Brauche ganz dringend Hilfe,Bitte!!

28. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
nofear2712
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche ganz dringend Hilfe,Bitte!!

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich bin sehr froh damit ich diese interessante Webseite gefunden habe und bräuchte dringend eure Hilfe,bin im moment total verzweifelt.

Fakten:

PersonA wurde vor 2Jahren wegen Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Strafe von 11 Monaten verurteilt, diese zu 3,5 Jähriger Bewährung ausgesetzt wurde.

Desweiteren zu einer Geldstrafe,Anti Aggresionstraining und 180 Strafstunden.

Geldstrafe und AAT wurden von PersonA sofort erledigt.

Von den Strafstunden hat PersonA bis zum jetzigen Zeitpunkt nur 60 abgeleistet.


Vor ca. 3Wochen hat PersonA dann einen Brief bekommen damit die Staatsanwaltschaft die Bewährung widerrufen hat und hat dann sofort und fristgerecht Beschwerde eingelegt.

Heute hat PersonA dann einen Brief bekommen damit die Beschwerde nicht aktzeptiert wurde.

Dazu muss ich noch sagen damit das Leben von PersonA in den letzten Jahren total durcheinander war zb: Schlafverhalten,Arbeit, Alltagsbewältigung.

Vor einigen Wochen hat PersonA einen Facharzt für Neurologie aufgesucht,der zu dem Urteil kam,damit er an einer schweren Depression erkrankt ist. Auf dessen Rat hat PersonA sich dann für eine mehrwöchige stationäre Behandlung angemeldet. Um danach ein ordentliches Leben zuführen und die restlichen Stunden zu bewältigen.

So meine Fragen dazu an euch wären:

Kann PersonA noch irendwie aus der Sache mit der Haft herauskommen? PersonA würde die 11Monate auf keinen Fall überstehen. Was kann PersonA noch machen? Anwalt? Was nützt jetzt noch was?

Bitte helft PersonA ,sonst verzweifelt er noch.



mfg

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei 3,5 Jahren Bewährungezit wurde die Bewährung offenbar schon mal wegen irgendwas um 0,5 Jahre verlängert, da halbe jahre nicht von vornherein verhängt werden. Es handelt sich daher offenbar schon um den 2ten Verstoß gegen die Bewährungausflagen. 60 Stunden in 2 Jahren sind natürl. auch zieml. 'schlapp' um es mal salopp zu sagen. Ob gegen die Zurückweisung der Beschwerde wg. des Widerrufs noch ein Rechtsmittel statthaft ist, kann ich im Moment nicht sagen. Ich denke aber nicht (§ 310, Abs. 2 StPO ).

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
nofear2712
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry habe gerade nochmal nachgeschaut,waren 3Jahre Bewährung und hab mir in der zeit nichts zu Schulden kommem lassen.

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#3
 Von 
nofear2712
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

push

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#4
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es wäre sicherlich schön, wenn es mal irgendwann auch in der Praxis so läuft, wie die AG Bewährungshilfe in ihrem oben zitierten Papier fordert. Aber dem ist leider nicht so.

Im obigen Fall ist der Fragesteller ja auch schon über dieses Stadium hinaus. Der Widerruf ist da, und selbst die hiergegen gerichtete Beschwerde ist negativ beschieden worden (hätte man vielleicht auch besser einen Anwalt machen lassen).

Ein förml. Rechtsmittel ist m.M. wie gesagt in Hinblick auf § 310(2) StPO nicht mehr möglich.

Bliebe als einziger Ausweg noch ein Gnadengesuch. Dazu sollte man dann aber wirklich einen Anwalt einschalten.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
nofear2712
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was willst du?
Kennst du die genauen Umstände der Tat?
Also Fresse halten du Wurst!!!

mfg die Kreatur

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#8
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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