Bitte Leute! Echt dringend!

2. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Soul
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte Leute! Echt dringend!

hi,
wie bei vielen gehts bei mir auch um ladendiebstahl. folgendes:
auf einer computer messe klauten ich und 2 meiner freunde jeweils einen usb-stick im wert von 80,80 und ca 50 €. der inhaber des standes hat darauf die polizei gerufen und wir wurden auf die wache gebracht. auch hat er anzeige erstattet. nun meine frage:
welche auswirkung hat es,wenn ich mich persönlich mit dem kläger in verbindung setze und mich entschuldige und dergleichen,auf jedenfall es zur folge hat,dass er die anzeige zurücknimmt. keine sorge,ich meine es ernst und denke nich ma daran ihn zu erpressen oder so,was ich eh für schwachsinnig halte.aber nun zurück zur frage: wird das verfahren eingestellt? welche strafe erhalten wir?
noch erwähnt: ich bin 16,meine freunde sind 17 und 14.
bitte helft mir. ich sehe meinen fehler ein und verdiene eine strafe,keine frage,aber nun möcht ich ungern sozialstunden schieben oder ähnliches. wie kann ich das wieder einrencken?

gruß,
Roman

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)


>ich sehe meinen fehler ein und verdiene >eine strafe,keine frage,aber nun möcht ich >ungern sozialstunden schieben oder >ähnliches. wie kann ich das wieder >einrencken?

Man spürt geradezu Deine Reue.

Vorgenannter Diebstahl ist ein Offizialdelikt, da kann keiner etwas "zurücknehmen", die Ware ist von erheblichem Wert.

Die Zuständigkeit liegt im Jugendgericht, da wirst Du Dich wohl mit "Sozialstunden oder ähnliches" anfreunden müßen.

Eine Entschuldigung beim Geschädigten ist sicherlich nicht vekehrt.

mfg

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#2
 Von 
Soul
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

beim geschädigten entschuldigen werde ich mich auf jedenfall. also ist eine vorstrafe somit unumgänglich? ich mein,die gestohlene ware ist dem besitzer wieder zurückgegeben worden,daher hat sich der schaden auch begrenzt. gibt es in dem fall wirklich keine alternative?
thx

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine Vorstrafe im Sinne eines Führungszeugniseintrages werdet Ihr nicht bekommen, da Ihr noch unters Jugendrecht fallt.

Realistisch wäre Einstellung nach § 45 JGG mit der Auflage von Sozialstunden, oder Sozialstunden per Urteil.

Um Deine "geliebten" Sozialstunden wirst Du also kaum herumkommen.

Folge wäre ein Eintrag ins Erziehungsregister.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Soul
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vorweg möcht ich mich bei dir für deine Hilfe bedanken. persönlich habe ich ja nichts gegen die sozialstunden,ich habe gegen´s gesetz verstoßen und dafür muss ich auch gerade stehen,was ich auch tun werde.
nochma danke für deine hilfe ^^

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Klar, gerne geschehen. Du kannst Dir auch selber eine Stelle suchen, wo Du ggf. die Stunden ableistest. Evtl. findest Du ja eine, die Dir Spaß macht (Tierheim, Naturschutzbund o.ä.)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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