Bewerbung Polizei trotz Eintragung Erziehungsregister

20. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
felix1551
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbung Polizei trotz Eintragung Erziehungsregister

Guten Abend,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Ich habe mich vor 2 Jahren bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keinen negativen Kontakt zu Polizei oder Justiz. Ich habe den Einstellungstest bestanden und aufgrund der erreichten Punktzahl eine vorläufige Einstellungszusage erhalten. Dies erhielt ich auch kurze Zeit später per Post mit dem Zusatz, dass die Zusage noch zurückgenommen werden kann falls Gründe für eine Ablehnung auftauchen. Dummerweise war ich kurz darauf in einen Fall verwickelt wo Freunde von mir einen Diebstahl begangen haben. Ich war mit im Auto und wir wurden natürlich erwischt... Folglich wurde die Einstellungszusage zurückgenommen und ich wurde abgelehnt. Das Verfahren wurde von dem Staatsanwalt eingestellt (von der Verfolgung wurde abgesehen).

1. War die Ablehnung damals rechtens? Der Eintrag wurde im Erziehungsregister gespeichert (unter 21). Soweit ich weiss unterliegt das Erziehungsregister ja keiner Offenbarungspflicht.

Mitte 2014 bekam ich eines Morgens Besuch von 2 Polizeibeamten die mir erklärten, dass mich eine Dame angezeigt hat, da ich ihr auf der Autobahn dicht aufgefahren sei. Ich konnte mich an keine Situation erinnern und bin auch definitiv niemandem dicht aufgefahren oder habe ein ähnliches Verhalten an den Tag gelegt, bin aber tatsächlich an dem benannten Datum auf der Strecke unterwegs gewesen. Es stand also Aussage gegen Aussage. Einige Zeit später bekam ich einen Brief durch die Jugendgerichtshilfe die mir erklärten, dass das Verfahren gegen eine Zahlung von 500 € an eine gemeinnützige Organisation eingestellt werden würde. Nach Rücksprache mit meinem damals tätigen Rechtsanwalt ging ich auf das Angebot ein, da der zuständige Richter wohl bekannt für seine unberechenbaren Urteile sei. Eine Weile später bekam ich also wieder ein Brief von der Staatsanwaltschaft, das Verfahren wurde eingestellt.

Nun zu den eigentlichen Fragen, beide Fälle wurden nicht in das eigentliche Zentralregister eingetragen sondern nur in das Erziehungsregister, da ich in beiden Fällen unter 21 war (19). Nun kann ich ja einen Antrag auf die Löschung der Einträge stellen.

2. Wie ist die Aussicht auf Erfolg bei so einem Antrag?

Sollte ich mich nun dazu entscheiden, mich erneut bei der Landespolizei zu bewerben, habe ich ja keinen Eintrag mehr in irgendeinem "öffentlichen" Verzeichnis (vorrausgesetzt dem Antrag auf Löschung wird zugestimmt).

3. Darf ich mich nun als Straffrei bezeichnen und muss ich kein Verfahren mehr angeben?

4. In wie weit hat die Polizei bei einer Bewerberprüfung die Mittel weitere Register, vorallem Polizei Interne, zu durchsuchen und DARF sie mich auf Grundlage eines Fundes in einem solchen erneut ablehnen ohne das ich im Nachhinein gegen die Ablehnung klagen kann? Welche Informationen dürfen sie verwenden um mich abzulehnen?

5. Wann muss die Polizei die gesamten Unterlagen eines vergangenen Bewerbungsverfahren löschen, oder können sie die speichern, um im Falle einer erneuten Bewerbung darauf zurückgreifen zu können?

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten

-- Editier von felix1551 am 20.02.2016 23:08

-- Editier von felix1551 am 20.02.2016 23:10

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wie ist die Aussicht auf Erfolg bei so einem Antrag? Das dürfte gegen null gehen - das ER ist u. a. dazu da, Arbeitgeber in stark sicherheitsrelevanten Bereichen vorzuwarnen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen