Wenn ein Video als Beweismittel dienen soll muss es auch aufgelistet werden?

12. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rorix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn ein Video als Beweismittel dienen soll muss es auch aufgelistet werden?

Hallo,
Ich hätte da eine Frage.Müssen in einer Anklageschrift alle Beweismitttel aufgelistet werden,bei...

(Nur Beispiel)

Als Beweismittel bezeichne ich:
Max Mustermann
Maria Mustermann
PHM O.



Müssen dort alle Beweismittel aufgelistet sein?Und wenn ein Video als Beweismittel dienen soll muss es auch aufgelistet werden?

Ich freue mich auf jede Antwort.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

Video, Zaunlatte, Axt, Pistole und eine tote Katze sind z.Bsp. Beweismittel .

Personen sind Zeugen .

-----------------
" "

-- Editiert von L.E.W. am 12.08.2007 17:37:29

-- Editiert von L.E.W. am 12.08.2007 17:38:18

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und Zeugen bezeichnet man vollständig, etwa:

'Der Beklagte hat dem Kläger am 3.4.2006 500 EUR übergeben.

Beweis:
Zeugenaussage des Hans Müller, Wubbelstraße 39, 90210 Bielefeld'

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Es ist unterschielich:

Entwerder steht unter 'Zeugen':

Max M.
Petra P.
PHM X.

oder unter 'Beweismittel':

Aussage des Max M.
Aussage der Petra P.
usw.


Aber zur Frage an sich:

Alle Beweismittel, die zum Zeitpunkt der Anklageschriftsverfassung eingebracht werden sollten, sind dort gelistet.

Aber natürlich können auch später noch Beweismittel (oder Zeugen) in den Prozess eingeführt werden (auch erst in der Hauptverhandlung). Die stehen dann natürlich noch nicht in der Anklageschtift.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 12.08.2007 18:02:38

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