Bewährungswiderruf - kann man schon eingestellte Bewährung nachträglich widerrufen?

1. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
gamasa.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungswiderruf - kann man schon eingestellte Bewährung nachträglich widerrufen?

von 3 laufenden Bewährungzeiten sind 2 kürzlich eingestellt worden.
Jetzt wurde meine 3. Bewährung wiederrufen.Ich muß eine 10 monatige haft antreten und möchte wissen ob es auch noch möglich ist eine schon eingestellte Bewährung nachträglich zu wiederrufen.

Mfg
Gamasa

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie meinen dass 2 der Bewährungsstrafen nach Ablauf der jeweiligen Bewährungszeit erlassen worden sind. ..?!

Um Ihre Frage beantworten zu können, muß man wissen, weswegen die Bewährung widerrufen wurde. Verstoß gegen Auflagen oder neue Straftat?

Falls Straftat, wann war der Tatzeitpunkt dieser neuen Tat und lag der Tatzeitpunkt dieser neuen Tat in einem Zeitrahmen, in dem alle 3 Bewährungszeiten noch liefen?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
gamasa.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bewährungswiederruf erfolgete wegen nichterfüllung ener Arbeitsauflage.
Die Bewährungstrafe erfolgte wegen Kreditkartenmissbrauch
Alle 3 Bewärungen waren gleichzeitig 2 bereits abgelaufen.

MfG

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn die 2 'eingestellten' (wie Sie es nennen - diesen Begriff gibt es im Strafrecht nicht in Zusammenhang mit einer Bewährungsstrafe) Bewährungen wirlich bereits förmlich erlassen sind und Sie einen entsprechenden Gerichtsbeschluss darüber haben (§ 56g, Abs. 1. Satz 1 StGB ) können diese beiden Bewährungen nicht mehr wegen eines Auflagenverstoßes nachträglich widerrufen werden. Das ginge nur, wenn innerhalb der Bewährungszeit eine (neue - bisher nicht abgeurteilte) Straftat begangen worden wäre für die dann mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe verhängt werden würden (vgl. § 56g, Abs. 2 StGB )

Alle 3 Bewärungen waren gleichzeitig 2 bereits abgelaufen.

Ja, dass hatte ich verstanden. Es wäre um den Tatzeitpunkt einer neuen Tat gegangen. Aber es gab ja keine neue Tat, sondern 'nur' einen Auflagenverstoss. Insofern ist meine Frage hinfällig.

Es kann hier -wie gesagt- bei einem Auflagenverstoß nur die eine Bewährung widerrufen werden, die jetzt auch widerrufen wurde.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Madam88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

was passiert wenn man während der Bewährungszeit gegen die Auflagen verstösst und neue Straftaten begeht??

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@madam88
Raten Sie mal!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann bekommt man das Bundestverdienstkreuz :)

...oder nicht?? :(

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
guest-12325.04.2010 12:31:35
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 7x hilfreich)

Dann gibts im günstigsten Fall nen Bonus und ein all-inclusive-Tiket für das nähstgelegene Gefängnis. :grins:

Aber mal ehrlich ... diese Frage erübrigt sich doch ... oder?

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"http://strafvollzug.plusboard.de/"

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#8
 Von 
simdie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an Alle,
zum erlassen einer Bewährungsstrafe, resultierent aus nichtgezahlten Kindesunterhalt, habe ich auch eine Frage.
Der Unterhaltsschuldner wurde zur Zahlung verurteilt..bei Nichtzahlung wurden 9 Monate Haft angedroht und die Bewährungszeit auf 3 Jahre festgesetzt.Es gab keine Zahlung,die 3 Jahre waren rum und ihm wurde die Bewährungsstrafe erlassen. Als ich bei Gericht anrief(habe auch schriftlich angefragt)...warum und wie ich nun an mein Geld komme - sagte man mir darüber müsse man mir keine Auskunft geben.
Ich habe schon mehrere Urteile muß ich jetzt wieder Anzeige erstatten? Unterhaltsurteile verjähren doch erst nach 30 Jahren, oder?
Ich bedanke mich jetzt schon für Hinweise - die mir weiterhelfen, denn ich kämpfe schon fast 23 Jahre und er kommt immer wieder davon. :???:
Danke

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"simdie"

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